Unsere Informationen gelten für jede private Krankenversicherung für versicherte Angestellte, Selbständige, Freiberufler. Der Weg zu den privaten Krankenversicherungen führt über die unten stehende Liste. Hier sind die privaten Krankenversicherungern oder privaten Krankenkassen alphabetisch aufgeführt.
Für jede Krankenversicherung gilt: 1-2 BZ oder 2-Bettzimmer mit Chefarzt, hoher Zahnschutz, ambulant ähnliche kleine Selbstbehalte u.a. Keine Anrechnung der Selbstbehalte auf den Beitrag. Nur ambulant, stationär, Zahn-Tarife). Bausteintarife und Kompakttarife. Verwendung von an uns gesandte PKV Informationen. Jede eingehende Information wird auf sachlich richtig und notwendig geprüft. Über die Veröffentlichungen entscheiden wir allein. So verwirklichen wir unseren Grundsatz "Aus der Praxis, für die Praxis ".
Bitte keine Unterlagen übersenden, wenn dies nicht abgesprochen ist. Wir lehnen jede Haftung und Rücksendung ab.
Verlinkungen bestehen zu fast allen Krankenversicherungen (z.B. bisher nicht zur Mecklenburgischen KV).
Unser Verbraucherservice wird nicht gesponsert. Wir sind unabhängig. Gegen falsche Aussagen behalten wir uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor (z.B. auch deshalb, weil wir Makler sind und im Sinne von Verbraucherschutz handeln.). Siehe auch aktuellen Kommentar unten.
Wir sind nach 19 Jahren Klarsicht der Ansicht, dass unsere Seiten unverzichtbar sind. Wir danken Focus für seine langjähriger klare Unternehmenskultur in der Presselandschaft. Hier wird nicht scheinheilig geredet, sondern das Notwendige für Menschen im Alltag getan.
| Private Krankenversicherungen | siehe | Hinweise, Informationen |
| Albingia | Hanse Merkur | Fusion |
| ARAG | ||
| Allianz | ||
| Alte Oldenburger | ||
| Asstel | Gothaer | ehemaliger Direktversicherer - Fusion |
| AXA (alt: Colonia) | Fusion mit DBV-Winterthur | |
| Barmenia | ||
| BBKK | teilweise Kooperation mit UKV | |
| BBV | BBKK | Fusion |
| Berlin-Kölnische | Gothaer | Fusion mit Gothaer alt. Fusionsname: Gothaer Krankenversicherung. |
| Central | Fusion mit Generali und SAVAG | |
| Concordia | ||
| Continentale-Europa | ||
| DBV-Winterthur | AXA | Fusion |
| Debeka | ||
| Deutscher Ring | ||
| DEVK | ||
| DKV | Bisher Fusioni mit 4 Krankenversicherungen. | |
| Generali | Central | Fusion |
| Gothaer | ||
| Globale | DKV | Fusion |
| Hallesche | ||
| HanseMerkur | ||
| HUK-Coburg | ||
| Iduna-Nova | Signal | Fusion |
| Inter | ||
| Karstadt-Quelle | DKV | Fusion |
| LKH | ||
| LVM | ||
| Mannheimer | ||
| Münchener Verein | ||
| Nürnberger | ||
| Pax-Familienfürsorge | ||
| Provinzial KVAG | ||
| R&V | ||
| Savag | Central | Fusion |
| SDK | ||
| Signal-Iduna | Fusion mit Iduna-Nova | |
| UKV Union KV | ||
| Universa | ||
| Vereinte | Allianz | Namensänderung in Allianz Krankenversicherung. |
| Victoria | DKV | Fusion |
| Württembergische | ||
| Zürich-Agrippina | DKV | Fusion |
Auf Kundenwunsch
"Lügen, Unkenntnis, Unverfrorenheit anprangern."
Beiträge im Alter liegen ALADON Peter Zinke vor.
Hier sind irrige Aussagen u.a. von tatsächlichen oder sogenannten Fachleuten im Umlauf, daß es keine private Krankenversicherung mit monatlichen Beiträgen unter 450 € bei langfristig versicherten Männern über das sechzigste Lebensjahr hinaus gäbe. - Wer dies behauptet hat keine Ahnung!
Stand der Aussage:
Freitag, 07. März 2008 nach Beitragsanpassung im Jahre 2008.
Stand 21. April 2011; Unverändert gültig. - Ergänzung: einschließlich Selbstbehalt (ambulant, stationär, Zahn - Ohne ges. Zuschlag.)
Interessentenaussage
Ein Interessent, nicht der einzige, Anruf vom 29.02.2008, hört von einer Maklerin: "Ihnen kann keiner sagen, wieviel ein Mann mit 38 Jahren ab 1976 in der PKV 2008 zahlt. Am billigsten im Alter AXA, Allianz, Hallesche. Sie erhalten aber keine Unterlagen darüber. "
Unser Kommentar
Wahnsinn!! Widerspruch in sich.
Immer wieder keine Ahnung oder Lügen.
Am besten Beruf wechseln.
Tarifwechsel innerhalb einer privaten Krankenversicherung nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), ehemals der § 178 f VVG - zu jeder Beratung vor Abschluß einer privaten Krankenversicherung.
Diese Informationen gelten für Angestellte, Freiberufler und Beamte.
Diese und die von hier aus mit den Krankenversicherungen verlinkten Seiten sind eine Ergänzung zum FOCUS-Artikel vom 11. Februar 2008 und vom 22. Januar 2007. Sie sollen Interessenten helfen, sich zum Thema Tarifwechsel innerhalb einer/ihrer privaten Krankenversicherung leichter zurechtzufinden.
Meine langjährigen Erkenntnisse zeigen Handlungsbedarf, auch wenn Vermittler meinen, daß die gesetzlichen Grundlagen den Versicherten bekannt sein müßten. Klar, was man weiß ist immer klar, aber was man nicht weiß, kann nicht als Frage dargestellt werden. Aber nicht nur um solche Fragen zum § 204 VVG geht es, sondern auch um Erkenntnisse und Hintergründe, die viele Vermittler nicht kennen.
Die Erfahrungen meiner Mandanten, Interessenten und von Vermittlern gipfeln oft in Feststellungen, daß zum Leitthema "Tarifwechsel innerhalb einer privaten Krankenversicherung" große Unsicherheit herrscht und verschiedene Krankenversicherungen den § 204 VVG mit "Hausordnungen" oder in frisch-fröhlicher Art u.a. wegschreiben wollen. Gebräuchliche Aussage: "Das geht nicht."
Im weiteren Verlauf werden zu den einzelnen Krankenversicherungen die Informationen ausgebaut, ergänzt, wie man es auch immer nennen mag. Vielleicht kann der eine oder andere Vermittler davon noch etwas lernen.
Bis Januar 2007 gab es zur privaten Krankenversicherung weder vom PKV Verband, noch von Krankenversicherungen, Vermittlern oder Ratingunternehmen einen Leitfaden über Tarifwechselmöglichkeiten innerhalb privater Krankenversicherungen. Dies führte trotz des § 204 VVG, Tarifwechselrecht, zu der witzigen Lage, dass Versicherte oft ihre Rechte nicht kannten und einige private Krankenversicherungen diese Unwissenheit nicht selten weidlich ausnutzen konnten. Jede private Krankenversicherung hatte beim Unterlaufen des § 178 f VVG (jetzt § 204) zunächst die besseren Karten.
Erstmals erschien am 22. 01.2007 und jetzt am 11.02.2008 eine Auflistung über die Tarifwechselmöglichkeiten innerhalb der privaten Krankenversicherungen im Nachrichtenmagazin Fokus durch ALADON Peter Zinke, Versicherungsmakler, zur Aufklärung der Versicherungsnehmer. Hier nun erscheinen weitere Informationen aus der Praxis für die Praxis zur gezielten Vorgehensweise und besseren Entscheidungsfähigkeit der Versicherten bei Tarifwechselabsichten innerhalbt ihrer Krankenversicherung. Dieser öffentliche Schritt wurde erforderlich, weil wir durch den FOCUS - Artikel im Januar 2007 mit Anfragen überschwemmt wurden.
Nicht unerwähnt bleiben soll hier die Tatsache, daß der § 204 VVG (ehemalige § 178 f), Tarifwechsel innerhalb einer PKV, von uns 1993 in der Öffentlichkeit gefordert (DM, FOCUS) und rund 18 Monate später fast wörtlich nach unserer Vorgabe Gesetz wurde.
Weiter erhalten die Leser auch verschiedene Erkenntnisse aus unseren langjährigen Recherchen zu einzelnen Krankenversicherungen, so dass sich jeder Vermittler, die Krankenversicherungen, vor allem alle Versicherungsnehmer und Interessenten ein klares Bild davon machen können, auf was man bei Umstellungsbegehren achten sollte.
Eine Bitte an Leser, die an den Abschluß einer Krankenversicherung denken: Dieser Service ist kostenlos, erfordert aber dennoch viel und längjährigen Aufwand. Wir wären deshalb dankbar, wenn man bei uns nicht nur die Informationen zieht, um dann über andere Vermittler abzuschließen. Sie werden durch uns umfassend beraten Vertragsabschlüsse werden über uns eingeleitet. Davon leben wir.
Wir haben allerdings nicht die Absicht, nur an den Krankenversicherungen vorbei zu handeln. Deshalb werden sie von uns in die Gestaltung der Tarifumstellungen und Selbstbehaltwechsel innerhalb ihres Unternehmens einbezogen.
Die Krankenversichrungen werden angeschrieben und ihre Antworten fließen in geeigneter Form in unsere Bewertung ein. Bei zu großen Widersprüchen überlegen wir uns, ob wir das von der Gegenseite Gesagte als auch unsere eigene Darstellung veröffentlichen werden. Jeder betroffene Versicherungsnehmer bzw. Interessent soll sich ein objektive Bild von seiner richtigen Vorgehensweise machen können. Nur durch Öffentlichkeit kann die Sache besser werden.
Die Zeit dafür ist längst reif für Tipps aus dem Sack unser aller Erfahrungen und Erkenntnisse. Der Tarifwechsel muß endlich zu dem werden, wozu ihn der Gesetzgeber bestimmt hat.
Wenn wir hier im Ton verbindlich sind, so muß dies nicht so bleiben. Mißstände und Ungezogenheiten werden wir hier beginnend aufzeigen. In der Vergangenheit wurden Vereinbarungen über eine geschäftliche Zusammenarbeit grundlos bzw. wahrheitswidrig aufgekündigt und hierüber z.B. die AVAD falsch informiert.
Fangen wir mit Fällen an, die seit Jahren noch gelten:
LKH, Nürnberger, Central, Berlinsche Leben (Berufsunfähigkeitsversicherung), nur vorübergehend der Volkswohlbund (Berufsunfähigkeitsversicherung). Wer uns von diesen Versicherungen von der Seite anspricht, muß damit rechnen, daß die Gründe hier genannt werden.
Andere Krankenversicherungen sind bis jetzt nicht zu beanstanden. Danke.
aktualisiert: 21.04.2011