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Artikelbild Focus 2008Lupe um vergößertes Bild zu betrachtenFOCUS vom 11.02.2008
11.02.2008

Besser umsteigen

Wirtschaft

Privatversicherte senken ihre Beitragslast am einfachsten mit einem Tarifwechsel beim selben Unternehmen. Worauf Sie achten müssen. Von FOCUS-Redakteur Matthias Kowalski

Darauf hätten Margot und Wolfgang Becker nie zu hoffen gewagt: Unglaubliche 8300 Euro Krankenversicherungsbeitrag spart das Ehepaar aus dem rheinhessischen Harxheim im Jahr seit einem Tarifwechsel bei der Central Versicherung im vorigen Mai. Der 69-jährige sportliche Rentner folgte dem Tipp aus dem FOCUS-Tarif-Check (04/2007) und forderte eine Umstellung. Die Beiträge des Paares hatten sich binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt. Zunächst reagierte die Central gar nicht, berichtet Becker. „Erst als ich direkt an den Vorstand schrieb, ging alles glatt.“ Seither hat sich sein Monatsbeitrag von 664 auf 230 Euro und der seiner Frau von 632 auf 374 Euro reduziert. „Und das bei einer wirklich zu vernachlässigenden Leistungsminderung für Heilpraktiker und Zahnersatz“, sagt Margot Becker. „Wir sind wirklich wieder sehr zufrieden.“

Von Tarifumstellungen bei ihrem Unternehmen könnten noch viel mehr Kunden der privaten Krankenversicherungen (PKV) profitieren und ihre Beiträge so auch im Alter einigermaßen bezahlbar halten. Davon ist zumindest der Wiesbadener Versicherungsmakler und Analytiker Peter Zinke überzeugt: „Wenn Sie nicht zufrieden sind oder zu viel bezahlen, dann fordern Sie ein Umstellungsangebot auf einen anderen Tarif. Darauf haben Sie ein Recht. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.“

Die interne Umstiegsvariante bietet tatsächlich entscheidende Vorteile: Auch nach einem Tarifwechsel behält man seine angesparten Altersrückstellungen, mit denen der Beitragsanstieg im Alter gemildert werden soll. Wer seinem Versicherer hingegen ganz den Rücken kehrt, schenkt ihm dieses Geld komplett – rein rechnerisch sind das mehr als 11 000 Euro je Privatversicherter. Außerdem fällt womöglich bei der neuen Versicherung eine Gesundheitsprüfung an mit der Gefahr von Risikozuschlägen für Vorerkrankungen. Zwar sollen nach dem Willen der großen Koalition ab 2009 alle Neueinsteiger in die PKV ihre Altersrückstellungen künftig auch bei Unternehmenswechseln mitnehmen dürfen, doch wird diese Freiheit nicht für die acht Millionen Altkunden von heute gelten. Angeblich bestünde im Falle von massenhaften Abwanderungen sonst die Gefahr von Pleiten unter den PKV-Unternehmen. Ob diese Diskriminierung der Altkunden überhaupt verfassungsrechtlich wasserdicht ist, bezweifeln inzwischen etliche Versicherungsrechtler, zumal die freie Anbieterwahl auch unter gesetzlich Versicherten seit 1996 erlaubt ist.

Somit bleibt Privatversicherten zunächst nur, nach Alternativen bei der eigenen Versicherung zu fahnden. Dazu hat der PKV-Experte Zinke die Tarife der 36 wichtigsten Anbieter von der Allianz bis zur Württembergischen unter die Lupe genommen und die besten Alternativen für einen Umstieg ausgewählt (vgl. Übersicht S. 144).

Das Ergebnis: Viele Unternehmen werfen alle paar Jahre neue und günstigere Tarife auf den Markt, um junge und gesunde Kunden zu gewinnen. Diese stehen auch den Bestandskunden in teureren Alttarifen offen, doch darauf müssen die Versicherer nicht explizit hinweisen. Zinke: „Viele Kunden zahlen so jahrelang überhöhte Prämien und haben keine Ahnung, dass sie schon längst in viel günstigere, neue Tarife hätten wechseln können.“

Türöffner für die Ersparnis ist der Wechselparagraf 204 (früher 178f) des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Er erlaubt seit 14 Jahren allen PKV-Kunden, innerhalb ihrer Versicherung in jeden anderen Tarif einzusteigen. Bestehende Rechte und Altersrückstellungen bleiben erhalten. Leistet der neue Tarif mehr (zum Beispiel Einzel- statt Zweibettzimmer), so dürfen Kunden diese Extras abwählen und trotzdem wechseln. Das neue Gesetz (§ 208) verbietet es den Versicherern sogar, diese Freiheit mit allerlei Hürden zu verbauen: Vom Wechselrecht „kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abgewichen werden“. Einige Spielregeln sind dennoch zu beachten:

  • Höhere Selbstbehalte sind kein Allheilmittel gegen steigende Beiträge, sondern genau genommen eine Bankrotterklärung der Versicherung: Wer in Tarife mit hohen Eigenanteilen einsteigt, beraubt sich mit großer Wahrscheinlichkeit der Wechseloption in neue Tarife mit geringeren Selbstbehalten. Deshalb stets Varianten mit niedrigem Eigenanteil vorziehen. Manche Versicherer bieten jedoch gar keine alternativen Tarife an. Hier bleibt Kunden nur eine höhere Selbstbeteiligung.
  • Nur wenige Versicherer weisen in ihren Rechnungen für jeden Tarifbaustein (ambulante, stationäre und Zahnbehandlung) die Rabatte oder Gutschriften einzeln aus. Versicherte sollten aber darauf drängen, denn nur so kann man erkennen, ob bei einem Wechsel in den neuen Tarif auch alle Rabatte angerechnet wurden.
  • Ist der angepeilte Tarif leistungsstärker, so darf die Versicherung einen Risikozuschlag und eine Wartezeit verlangen. Das lässt sich abwenden, indem man die Mehrleistung einfach ausschließt. An einer solchen Umstellung verdienen Vermittler wenig bis nichts und empfehlen lieber gleich eine neue Versicherung. Dem sollten Kunden unbedingt widerstehen.
  • Bausteintarife sind flexibler als Kompakttarife, die nur einen Gesamtbetrag für ambulante und stationäre sowie Zahnbehandlung ausweisen. Zudem eröffnen sie auch im Alter mehr Sparoptionen wie den Umstieg von Einzel- auf Mehrbettzimmer oder den Ausschluss von Zahnbehandlungen.
  • Überdurchschnittliche Beitragssteigerungen sind meistens die Folge einer laxen Annahmepolitik der Versicherung, die zu hohe Risiken – sprich viele Kranke – in der Kartei führt. Versicherten in solchen kritischen Tarifen bleibt nur die Wahl, in neuere Angebote des Versicherers mit (hoffentlich) mehr gesunden, jungen Kunden umzusteigen.

Einigen Unternehmen gehen diese Freiheiten viel zu weit. Voriges Jahr hatten sich vor allem Axa und Central gegen interne Umstiegswünsche ihrer Kunden gesträubt. Dieses Jahr baut die Allianz neue Hürden auf: Die Münchner motten ihre Alttarife komplett ein und verkaufen nur noch die AktiMed-Serie. Hier dürfen auch die 2,4 Millionen Altkunden hineinwechseln – jedoch nur mit einem sogenannten Tarifstrukturzuschlag. Er soll angeblich „grundlegende Kalkulationsunterschiede“ zwischen alten und neuen Tarifen „ausgleichen“. Immerhin enthielten die Alttarife nur einen „pauschalen Risikoanteil“, die grundlegend anders berechneten AktiMed-Varianten dagegen nicht.

Die offensichtliche Kollision mit dem Wechselparagrafen 204 VVG muss selbst den Münchnern ins Auge gestochen sein, denn schon verweisen sie auf zwei Lehrer für Versicherungsrecht, die in einem Aufsatz bereits mühevoll versuchten, die rechtliche Zulässigkeit dieses Zuschlags zu begründen.

Bei Analyst Zinke finden sie dafür keinen Beifall: „Mit diesem Zuschlag versucht die Allianz, das Tarifwechselrecht in der privaten Krankenversicherung klar zu untergraben.“ So könnte jede Versicherung mit einem neuen Tarif das Gesetz künftig aushebeln.

Selbst Deutschlands oberste Versicherungswächter von der ansonsten eher zurückhaltenden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfanden den Allianz-Zuschlag als anstößig und leiteten ein Prüfverfahren ein.

Den Wechsel gestemmt
Margot und Wolfgang Becker sparten sich Tausende Euro.

  • Das Ehepaar ist bei der Central versichert und war verärgert, weil sich die Beiträge binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt hatten.
  • Sie folgten dem FOCUS-Rat und setzten 2007 bei der Versicherung einen Tarifumstieg durch. Seither sparen sie bei vergleichbaren Leistungen monatlich 692 Euro oder 8300 Euro pro Jahr.


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Aus FOCUS Nr. 7 (2008)

Quelle: http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-9017/wirtschaft-besser-umsteigen_aid_237278.html

Bisher: Die BAFIN verlor 2009 vorm Verwaltungsgericht Frankfurt/Main in erster Instanz.
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