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Estmalige Leitlinie des PKV Verbandes ab 2016

Die erstmalige und bisher einzige Leitlinie des PKV Verbandes für privat Versicherte zum internen Tarifwechsel  nach § 204 VVG vom 14.10.2014, gültig ab 1.1.2016, bejubelt von Teilen der Presse, auch der seriösen FAZ: „Wir waren die Ersten, die darüber berichteten“, verstößt u.E. seit Jahren gegen geltendes Recht. …………….. = Rechtsbruch. Honorarberatungen mit Tausenden von € für die Versicherten sind u.E. für die Branche eine Schande und in der Formulierung oft Unsinn. 


Verantwortungsträger

Und die BAFIN (Anm.: Finanz- und Versicherungsaufsicht.) schweigt. Der Gesetzgeber wirkt überfordert. Der PKV Verband als oberstes Gremium seiner Mitglieder kämpft nach dem Pfeifen-im-Walde-Motto: „Augen zu und durch, was der Zinke noch so laut erzählt schweigen wir einfach tot und basteln eine eigene Auslegung des Gesetzes. Vielleicht frisst es der unwissende Bürger und die verunsicherte Beraterindustrie.“


Die Medien

„Bild“? „Wir wissen, dass der Zinke gut ist, wir schätzen das, aber wir bringen das nicht, dann verlieren wir Anzeigenkunden.“ So vor mehreren Jahren. Die Presse bringt weiterhin Anzeigen der Versicherungswirtschaft. Also alles im Lot? – Übrigens für unwissende Artikelscheiber: Für die richtige Beratung zum Tarifwechsel gilt § 6 VVG – mit Haftung.


Die Presse? Seit Jahren scheinbar überfordert und zu überheblich.

Die Presse spielt seit Jahren überwiegend eine unrühmliche Rolle. Männliche und weibliche Journalisten selbst mit Sternchen und Ausrufezeichen täuschen Kompetnez vor. Haben Sie aber nicht oder sind befangen.

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