
Neue Chancen, um der Beitragsschraube zu entfliehen. Aber kaum einer kennt sie
Von FOCUS-Redakteur Matthias Kowalski
Die Freude in der Versicherungslobby kam zu früh: Zwar ist seit Juli das Bundesaufsichtsamt entmachtet, die Assekuranz kann Tarife also al gusto auf den Markt werfen, und Verbrauchern bleibt oft nur der Gang zum Kadi.
Jetzt reiben sich aber vor allem die Privaten Krankenversicherer (PKV) die Augen. Kaum bekannt: In Gesetzesnovellen vom Sommer versteckten die Ministerialbeamten Vorschriften, die viele Privatpatienten vor unbezahlbaren Monatsbeiträgen bewahren. Durch die Hintertür treten sogar wieder die Versicherungsaufseher gestärkt auf den Plan.
Tarif-Knacker. Ursache ist das neue „Versicherungsvertragsgesetz“ (VVG). Besonders ältere Privatpatienten mußten sich bislang dem Melkmechanismus exorbitanter Beitragserhöhungen unterwerfen, sobald sie in „geschlossene“ Tarife hineingerutscht waren. Das sind Tarife, die Neukunden links liegen-lassen, weil sie im Vergleich zu jüngeren Billigtarifen schlicht zu teuer sind.
Fatal: Ohne Neukunden absolviert der geschlossene Tarif sogar noch höhere Beitragssprünge als bisher. Weil Aus- und Umstieg kaum möglich war, mußten sich die so Gefangenen bald jeden Monat vierstellige Summen für ihre Krankenversicherung aus der Tasche ziehen lassen.
Damit ist Schluß. Das neue Recht knackt geschlossene und bestehende überteuerte Tarife auf, wie in der FOCUS-Checkliste (9/93) gefordert. Nach Paragraph 178f VVG können nun Versicherte von jedem Unternehmen verlangen, daß es „Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellungen annimmt“. Lassen Sie sich nicht beirren: Schnell sind in einem anderen Tarif desselben Anbieters jedes Jahr mehrere Tausend Mark gespart.
Umsatteln auf eine leistungsstarke Luxusversicherung ist ebenfalls erlaubt: Wer als Kranker auf die Mehrleistung im neuen Tarif verzichtet, darf hinein. Das lohnt sich, denn im Vergleich zu geschlossenen Alttarifen sind selbst Luxustarife oft billiger, weil jünger und weil Neukunden noch aufgenommen werden.
Nur von Wechslern mit Vorerkrankungen, die auf Luxus wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer bestehen, darf die Versicherung einen „angemessenen“ Zuschlag verlangen.
Die Branche selbst ist sich uneins, wie die neue Freiheit für die Versicherten zu interpretieren ist. Marktführer DKV hält einen Umstieg nur dann für problemlos möglich, „wenn der neue Tarif keine höheren Leistungen vorsieht als der bisherige“. Für diesen Fall, so erklärt der Deutsche Ring, „erfolgt, wie in der PKV üblich, eine Gesundheitsprüfung“ – wovon im Gesetz jedoch nichts steht.
„Jedem gewünschten Wechsel muß zugestimmt werden“, stellt dagegen der unab-hängige PKV-Experte Peter Zinke klar. „Sonst würde der Sinn des neuen Rechts, die Ausgrenzungstarife ohne Wechselmöglichkeit endlich außer Kraft zu setzen, konterkariert.“
Ausreden der Branche: Man biete ja gar nicht wie vom Gesetz gefordert „gleichartige“ oder „identische“ Tari-fe an, zwischen denen gewechselt werden könne. Falsch: „Alle PKVAngebote erfüllen die Gleichartigkeit zur gesetzlichen Krankenversiche-rungspflicht“, so Zinke. Identische oder „gleichwertige“ Leistungen in den neuen Tarifen seien nicht Bedingung für den Umstieg.
Die Folgen sind heftig: Ein Wechsel ist auch von Einzeltarifen für stationäre, ambulante und zahnmedizinische Behandlung in Kompakttarife mit Rundumschutz möglich, zudem sind altersmäßige Zutrittsbeschränkungen unwirksam. Eine Verordnung dazu will auch das Bundesaufsichtsamt aus der Schublade ziehen.
BEVOR SIE UMSTEIGEN: WECHSELCHECK
Wer durch einen Tarifwechsel auf Dauer Geld sparen möchte, sollte vorher seiner Versicherung auf den Zahn fühlen
DARAUF SOLLTEN SIE ACHTEN:
DIE HINTERGRÜNDE:
Untertitel: DER WECHSEL LOHNT
ZWEITTARIFE sind unter den 20 größten PKV-Anbietern weit verbreitet. Fordern Sie hier eine qualifizierte Beratung, wenn Sie nicht schon in den aufgeführten Tarifen versichert sind. Kleinere Unternehmen führen weniger Tarife im Angebot
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Aus FOCUS Nr. 43 (1994)
Quelle: http://www.focus.de/finanzen/news/private-krankenversicherung-mehr-freiheiten-beim-geldsparen_aid_149367.html