Privat Krankenversicherte haben seit 1994 (!) das Recht auf uneingeschränkten, absoluten  Tarifwechsel innerhalb ihrer PKV nach § 178f VVG i.d.F. des § 204 VVG

PKV Versicherte, verehrte Leser(innen).

Seit wann kennen Sie die §§ 178f bzw. 204 VVG? Und warum sollte man Tarife wechseln? Private Krankenversicherungen raten meist zum Verbleib im bisherigen Tarif. Es würden z.B. höhere Barrentenwerte angesammelt, also Alterungsrückstellungen. Ist das langfristig sinnvoll oder Eigennutz?

Eine andere Ansicht. Hohe Selbstbehalte brächten auf lange Sicht u.U. hohe Einsparungen. Hunderttausende € bar auf die Kralle. Also Sicherheit zuerst. — Wie sollen Versicherte sich entscheiden? Folgen Sie zum Tarifwechsel unserem Leitfaden von ALADON Peter Zinke, es wird zeitweise „brandgefährlich“.

Viele behaupten, noch nie etwas vom Recht auf Tarifwechsel gehört zu haben. Wer das bis heute verpasste, hat sich nicht um diese wichtige Versicherung gekümmert und vielleicht schon Lehrgeld für dubiose Berater auf Honorarrechnung plus Mehrwertsteuer bezahlt. Etwa für eine Vertragsumstellung,  um Beiträge zu sparen. Das wäre ein Witz, weil alle privaten Krankenversicherungen spätestens seit 2008 zur kostenlosen Beratung der Versicherten gesetzlich verpflichtet sind! Sie müssen den Wünschen und Bedürfnissen der Versicherten bedingungslos folgen. Ich weiß, das tut jetzt abgesahnten Versicherten und der klugen, ab und zu selbstherrlichen Presse für ihre Sucht nach Storys richtig bitter weh. Und natürlich den bisherigen nutzlosen Nutznießern.

Wie wird man wissend? Verehrte Leserinnen und Leser, Sie sollten Gesetze nur richtig lesen. Es ist hier ganz einfach. Sie wollen sich sicher nicht blamieren.

Gesetze müssen für Bürger klar verständlich sein und nicht erst durch Gerichtsurteile.

Wäre es anders, würde der Bürger der Willkür staatlicher Gewalt ausgeliefert ohne eigenes Rechtsempfinden.

Deshalb prägt gesetzliches Rechtsverständnis unser Handeln.

Es kommt schlimmer. Bei falscher Beratung durch die eigene PKV musste schon vor 2008 und ab 2008 gesetzlich gesichert die eigene PKV haften. Haben Sie etwas schriftlich Verwertbares in der Hand?

Sie werden vielleicht sagen, die PKV gab keine richtigen Auskünfte bzw. verweigerte Angaben oder antwortete nicht. Das war dann immer gut für die Gegenseite mit Honorarforderungen. Vielleicht bestand eine stillschweigende Übereinkunft? Es etablierten sich Beratungsunternehmen mit fetten Honorarforderungen und entsprechenden juristischen Abfederungen bei Nichtzahlung, Abmahnungen oder verlustreiche Gerichtsprozesse. Ist jemand von Ihnen als Leser auch betroffen? Es kommt noch schlimmer. Bedenken Sie, dass außer jenen in einer PKV Versicherten alle anderen Gewinner waren! –

Eine Schande der Verantwortlichen und ihrer Gier

Die Geprellten haben die Wirtschaftsleistung bestens angekurbelt. Überflüssige Honorare flossen reichlich. Die Familien der Honorar-Husaren leben gut davon. Finanzminister Schäuble freute sich über zusätzliche Steuereinnahmen plus 19%iger MWSt! Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde des Wirtschaftsstandortes stiegen. Der Soli nebst Kirchensteuer profitieren. Das ist nicht alles. Ihre private Krankenversicherung nahm klaglos Ihre Unzufriedenheit hin und jammerte, „Wir können leider nicht anders.“

Was Sie vielleicht erst jetzt erfahren ist Tatsache: Sie nahmen durch Unkenntnis und Verzagtheit Ihrer PKV eine Riesenlast von den Schultern (au!!). Mühevolle Beratungsgespräche ließen sich mit arroganten, belanglosen und langatmigen, standardisierten Antwortschreiben aussitzen. Kaskaden der Gier und Rücksichtslosigkeit sollten unternehmerische Unfähigkeit verschleiern. Die eigentliche Effizienz für Ihre PKV ergab sich offensichtlich aus der Tatsache: Schulungspersonal und geschulte Mitarbeiter gespart. Kosten gespart und Rendite gesteigert. Schlaflose Nächte den Vorständen – erspart!!

So können kleine Unachtsamkeiten Weltreiche erschaffen oder zerstören oder das eigene Guthaben plündern.

Sollten Sie den Wunsch nach Aufklärung verspüren, folgen Sie dem „Leitfaden zum internen Tarifwechsel innerhalb der eigenen PKV“ der Firma ALADON Peter Zinke, Versicherungsmakler Peter Zinke. Nach Pfälzer Art in Scheiben verabreicht. Gegen Ende November 2016 vor der nächsten Beitragsanpassung in den Bisextarifen (Sie wurden ab 2013 von den Unisextarifen im Neugeschäft abgelöst. Frauen und Männer zahlen ab dann denselben Beitrag.) komme ich auf den PKV Verband mit seiner Leitlinie zum Tarifwechsel zu sprechen. Es lohnt sich, weil das der Geschichte zweiter Teil mit skandalöser Rechthaberei oder purem Unwissen ist. Die Urteile überlassen wir den Lesern. Stand: 23.10.2016

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