Problematik des internen Tarifwechsels zum § 204 VVG

Ein spannendes Thema. Ob Verband der Versicherten oder jeder andere, alle mauern Sie um Geld zu schürfen. Money ist Trumpf. Verständlich? Nein, nicht immer, nicht für PKV Versicherte in finanzieller Not. Um die allein geht es. Ombudsmann, PKV Verband, freie und „kundige“ Presse, BAFIN, Rating Unternehmen und andere, nicht zu vergessen de Gesetzgeber. Haben Sie sich jemals damit seit 25 Jahren, also z.B. ab 1989 befasst? Meine Antwort? Wohl kaum. Warum wohl? „Ja was bringt mir, uns das finanziell ein?“ Denn alles ist zu schnelllebig, oberflächlich, gleichgültig, selbst Versicherte mit ungefilterter Neugierde: „Wie geht das denn nun eigentlich?“ Fragen nach den Kosten für eine solche langfristig intensive und seriöse Dienstleistung? Fehlanzeige. Reine Gier? Viele wirken gehetzt, abhängig. Unsere Antwort:

„Es geht nicht um Versicherte oder Krankenversicherungen, sondern um soziale Systeme, die langfristig bezahlbar sind“

Unser erster Tabubruch: Durch ALADON Peter Zinke, Versicherungsmakler, kam 1994 der Tarifwechsel-§ 178 f VVG, jetzt gültig in der Fassung des § 204 VVG. Sie wussten das nicht? Kann ich verstehen. Man hat es seitens der Presse und der PKV verschwiegen, weil man nicht sauber dachte und nicht selbst auf diesen Gedanken kam. Nicht schlimm, denn hier geht es um Ziele, nicht um Personen.

Text noch nicht beendet.

Richtige Tarifwechsel in privater Krankenversicherung nach § 204 VVG – Nur ansatzweise in FOCUS v. 07.07.2014

 

Hier veröffentliche ich meinen entwickelten Leitfaden für alle langfristig in der PKV Versicherten. Er dient uneingeschränkt den Versicherten, die bisher durch Medien-Berichte, Träger politischer Institutionen sowie Tests und Ratings aller Art mehr verwirrt als richtig beraten worden sind und durch Optimierer für Tarifwechsel mit Honoraren bedacht oder bei Nichtabschluss mit zweijährigem „Strafzeit und -zoll für entgangenes Honorar“  bedacht wurden.  PKV Forum Angebot zum PKV Forum Angebot

ALADON Peter Zinke – Ur-Leitfaden Tarifwechsel von P. Zinke für privat Versicherte

Hier erfolgt ab sofort meine komplette Ergänzung zu dem in Kurzfassung erschienenen FOCUS Artikel vom 07.07.2014, der wesentliche unverzichtbare Elemente nicht enthält. Jeder Leser kann sich an Hand des FOCUS Artikels und meiner beginnenden Gesamtdarstellungen, die FOCUS vorlagen, ein eigenes Urteil bilden.

ALADON “Ur-Leitfaden Tarifwechsel ”, wie er eigentlich in FOCUS stehen sollte.

Meine Leitfaden – Kriterien in Etappen wie man die Tour de France fährt.

ALADON Leitfaden Tarifwechsel Punkt 1: 

Ihre private Krankenversicherung ist Ihnen zu teuer. Wer kann helfen?  

Empfehlung: Erteilen Sie ab sofort keine Vollmacht irgendwelchen Personen zu einer Tarifoptimierung im Sinne des § 204 VVG, die sich diese Dienstleistung durch ein Honorar vergüten lassen wollen. Dies gilt zunächst ohne Ausnahme.

Mögliches Problem bei bereits erteiltem Auftrag zum Tarifwechsel: Sie könnten auch bereits einen Auftrag für ein Umstellungsangebot erteilt haben, ohne es angenommen zu haben. Was dann? Auch nach Ablauf einer Frist, z.B. 2 Jahre, haken Tarif-Optimierer auf Grund vertraglicher Vereinbarung noch zum Abkassieren nach (aktueller Fall!), falls man jetzt ohne Ihre Inanspruchnahme einen Wechsel selbstständig durchgezogen hat. – Verlangen Sie von dem Optimierer eine schriftliche, rechtliche Begründung, wonach er eine Auskunft nach Ablauf von z.B mehr als 2 Jahren von Ihnen verlangen kann.

Weitere Informationen folgen. 6.7.14

ALADON Leitfaden Tarifwechsel Punkt 2:  

Nach reiflicher Überlegung entscheiden Sie sich unbeirrt, Ihre PKV anzusprechen.

Empfehlung: Dies ist bis jetzt der einzig richtige Schritt! Doch aufgepasst! Wenn Sie an Ihre private Krankenversicherung wegen einer Beitragsersparnis, einer Absenkung der Leistungen und noch aus anderen diesbezüglichen Gründen  herantreten, dann sagen Sie diese Gründe auf keinen Fall! 

Bedenken Sie: Was Sie an Wünsche bei Ihrer PKV vortragen, bestimmt die Angebote der Versicherung. Wollen Sie nur weniger zahlen? Dann bietet man Ihnen billigere / leistungsschwächere  Tarife oder höhere Selbstbehalte. Oder möchten Sie erst einen Verständnisüberblick erlangen, sodass Sie Ihre Krankenversicherung beurteilen und klare Forderungen stellen können? – Hier wird  also der kleine, aber alles entscheidende Unterschied ersichtlich. 6.7.14

ALADON Leitfaden Tarifwechsel Punkt 3: 

Man tritt taktisch klug an die eigene PKV zur Beratung heran. Vorkenntnisse helfen.

Empfehlung: Lassen Sie sich einen Gesamtüberblick von Ihrer privaten Krankenversicherung schriftlich allein nach Ihren eigenen Vorstellungen geben. Wie soll das aussehen? Sie müssen zuvor Ihren gesamten Vertrag in alle Richtungen prüfen. Dabei stoßen Sie ein ganz neues Tor auf! Also nicht auf Einsparung festlegen.  Auch für die Politik, die BAFIN  und den PKV-Verband  ein völlig neues Feld. – Wenn Sie mit den bisherigen Äußerungen zurecht kommen, wichtige Hintergrundinformationen vorausgesetzt, werden Sie erfolgreich sein.

Bedenken Sie: Möglicherweise helfen Ihnen bei fehlenden Vorkenntnissen die bisherigen Anregungen zu Punkt 3. nicht. Wer hierfür einen auf seine Person zugeschnittenen speziellen Text mit Info wünscht, erhält ihn für ein Honorar von 151,00 € plus MWSt. Dazu eine schriftliche Erklärung. Die 151,00 € werden nur bei Erfolg fällig. Das ist in unserem Leitfaden das einzige honorarpflichtige Kriterium. 7.7.14

ALADON Leitfaden Tarifwechsel Punkt 4:  

Bedeutung der Schlüssel-§§ 6 und 204 VVG für die Versicherten Personen – Machen Sie sich mit uns klug – 

Ein Gedankenansatz für Leser:

Falschberatung durch private Krankenversicherungen und den PKV Verband nach § 6 Abs. 4 und 5 auch durch Unterlassen möglich

Eine Falschberatung kann vorliegen, wenn trotz Bitten oder Forderungen Tatsachen verschwiegen werden, die nicht zur Erfüllung der Anliegen der Versicherten führen. Das ist doch wohl der Sinn einer Beratung, nicht getäuscht und nicht geschädigt zu werden. Die anstehende Haftung bringt hier Klarheit. So betrachtet begehen manche private Krankenversicherungen Falschberatungen. Man muss dann nur noch den Schaden definieren! –  Texte folgen ……..

FOCUS vom 7.7.2014 S.80FOCUS vom 7.7.2014 S.81

Artikel in FOCUS vom 07. Juli 2014.

Ideen und Vorgaben von ALADON Peter Zinke, Versicherungsmakler. Der Leitfaden in FOCUS entspricht nicht meinen ausdrücklichen, unverzichtbaren Forderungen und kann deshalb zu absolut falschen Ergebnissen führen.

Mein vorgegebener Leitfaden zum Tarifwechsel nach § 204 VVG mit den entscheidenden Grundsatzanforderungen für erfolgreiches Vorgehen bei der eigenen PKV ergibt sich aus dem § 6  (VV) Versicherungsvertragsgesetz, einschließlich der Haftung der Krankenversicherung bei (kostenloser!) Fehlberatung. – Richtig fragen, langfristig richtig umstellen.

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Weitere Kriterien für eigenständiges Vorgehen der Versicherten erfolgen Zug um Zug.

Wichtiger Hinweis: Bevor man nach diesen Vorgaben seine private Krankenversicherung anspricht, sollte man den aktuellen Stand meiner Texte prüfen. Eine Garantie wird von uns in keiner Richtung übernommen. Spezielle Kurzanfragen mit e-Post (Tel. Nr. angeben) werden  ablehnend oder entsprechend beantwortet. Aktuell: 09. September 2014 Uhr

Ständig aktuelle Hinweise auf der Startseite.

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