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PKV beste beim Tarifwechsel Krankenversicherung nach § 204 VVG

Grundkenntnisse zum PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG

Notwendige Grundkenntnisse zum PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb der privaten Krankenversicherungen bestehen nicht in ausreichendem Maße. Dies führt langfristig zu zahlreichen Fehleinschätzungen in Bezug auf die Beitragsentwicklung der PKV Beiträge.
Tarifwechsel nach dem Tarifwechselrecht innerhalb einer privaten Krankenversicherung als Vollkostenversicherung nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) i.d.F. vom 1.1.2008, davor § 178 f VVG, für Angestellte und Selbständige sowie Beamte als Beihilfeberechtigte und PKV Tarife für bestimmte Berufsgruppen, etwa Ärzte, scheint dennoch eine gute Lösung für privat Versicherte zur Verringerung stark gestiegener Beiträge Ihrer Krankenversicherung zu sein. Wie so oft, trügt der Schein.

Wir von ALADON Peter Zinke informieren vor Abschluss einer Krankenversicherung, also vorbeugend, auch ausführlich zum Tarifwechsel nach § 204 VVG und einen PKV Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung. Warum? Weil es dazu gehört, wenn man später mit seinem PKV Beitrag bei der hochgelobten Krankenversicherung nicht dauerhaft abstürzen will.
Wir zeigen u.a. wichtige dauerhafte Beiträge über lange Laufzeiten auf, um Nachteile möglichst klein zu halten.

Presse, TV und Gesetzgeber wandern zum Tarifwechsel nach § 204 VVG Hand in Hand
Ein Tarifwechsel innerhalb derselben Krankenversicherung nach § 204 VVG ist schwieriger, als man glaubt, weil der Gesetzgeber etwas regelt, was privaten Krankenversicherungen gar nicht schmeckt. Also suchen diese beim Beraten, Vergleich und Umstieg Lücken im Gesetz, die den Schaden für ihre PKV klein halten.
Das wäre alles nicht so schlimm, wenn Vermittler, Versicherungsberater, Versicherungsmakler, Honorarberater und andere beim Tarifwechsel nach § 204 VVG sich auskennen würden. Tun sie das? Derzeit setze ich ein klares NEIN! Wer tut etwas dagegen? NIEMAND! Ich werde deutlicher: Der Gesetzgeber schläft oder er sieht gelassen bei der Abzocke zu. Rating Unternehmen zur Krankenversicherung und Medien mit Presse und Fernsehen bringen nicht annähernd die fachliche Kompetenz, um echt beim Tarifwechsel nach § 204 VVG zu helfen.

Presse Artikel vom November 2010 zum PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG
Ein Artikel von einem großen online-Magazin vom November 2010 zum Tarifwechsel in der Krankenversicherung nach § 204 VVG ( Anm.: Der von mir angeregt wurde und textlich meiner Vorgabe entspricht.) wurde so gestaltet, dass es auf die 20 größten privaten Krankenversicherungen mit 80 % der privat Krankenversicherten ankam Warum wohl?. Presse und Fernsehen versagen.
Ich habe unter diesen Umständen auf einen solchen Artikel verzichtet, weil ich als "Erfinder " des § 204 VVG gezielte Nachlässigkeiten und vielleicht sogar Irreführungen der Menschen zum Tarifwechsel nach § 204 VVG (ehemals § 178 f VVG) nicht hinnehme.

Ideengeber zum Tarifwechsel nach § 204 in der PKV

ALADON Peter Zinke ist der Makler, der das gesetzliche Tarifwechselrecht und den Tarifwechsel für die in der PKV Versicherten durch einen Sieben-Punkte-Forderungskatalog u.a. in DM und FOCUS 1993 (Februar, März) sowie Frankfurter Allgemeine Zeitung Informationsdienste Wolfgang Mewes - System vorbereitet hatte und 1994 verabschiedete der Bundesgesetzgeber das Gesetz zum Tarifwechsel im § 178 f VVG..

Krankenversicherung nunmehr als Tarifwechsel nach § 204 VVG

Bundesgesetzblatt 1994Lupe um vergößertes Bild zu betrachtenBundesgesetzblatt 1994Der Tarifwechsel nach § 178 f VVG wurde ab Januar 2008 in der Neufassung (Gesundheitsreform) im § 204 VVG legalisiert. Der Text wurde sachlich sogar noch zu Gunsten der Versicherten erweitert.

Die 1993 von uns aufgezeigte Textvorgabe als Forderung für den Gesetzgeber war fast identisch mit dem Gesetztext, der dann im Juli 1994 im Parlament verschiedet wurde. Damit rücken auch Kündigen und Wechseln einer Krankenversicherung in den PKV Focus.

Recht auf Tarifwechsel nach § 204 VVG in der PKV ist unverzichtbarer Verbraucherschutz

Zinke bringt zum Tarifwechselrecht und Tarifwechsel entsprechende Kompetenz für Kunden mit. Diese Kenntnisse wirken sich als echter Verbraucherschutz aus, weil sie nicht einseitig auf einzelne Unternehmen der PKV und bestimmte Abschlüsse ausgerichtet sind.

Fachliche Kompetenz der Makler und der Medien zum § 204 VVG

Die Beratung zum Tarifwechselrecht und Tarifwechsel leidet unter Mangel am Wissen und Verständnis auch bei Versicherungsmakler und PKV Unternehmen. Die Presse befaßt sich bisher nicht mit dem Tarifwechsel zur PKV. Deshalb einige Fragen:

  • Hat ein Tarifwechsel in der PKV nach § 178f VVG Nachteile oder Vorteile? - Die Zeitschrift für das Versicherungswesen sagte keine Nachteile (Conzepta - Tagung). Wir sagten Nachteile.
  • Ist Tarifwechsel in der PKV sinnvoll oder birgt er zu große Nachteile? - Vorsicht! Beim Tarifwechsel ist Weitblick gefordert, um Nachteile oder Vorteile erkennen zu können.
  • Auf was muß man beim Tarifwechsel achten? - Zum Tarifwechsel nach § 178f VVG benötigen Sie einen Dschungelführer durch die PKV!
  • Erfährt man das Wichtigste zum Tarifwechsel oder muss man alles erfragen? - Sie müssen einen Tarifwechsel in der PKV selbst beurteilen können, um nicht verschaukelt zu werden.
  • Können angeblich sinnvolle Tarifwechsel zu Nachteilen führen? - Ja!!

Tarifwechsel in der PKV vor 1994

Bis 1994 war ein Tarifwechsel, z. B. zum Zwecke der Beitragsminderung, nicht im Sinne der Versicherten geregelt. Ein Tarifwechsel brachte für Versicherte Nachteile oder wurde abgelehnt. Jede PKV konnte nach Gutdünken entscheiden. Erst 1994 verabschiedete der Gesetzgeber das Recht auf Tarifwechsel nach § 178f VVG. Dieses Recht gilt nur innerhalb eines Unternehmens.

Klartext zum Tarifwechselrecht in der PKV:

Bei unserer Beratung und Vermittlung wird auf Tarifwechsel und Tarifwechselrecht umfassend eingegangen. Er ist ein wichtiger Beratungspunkt vor Vertragsabschluß. Ein Tarifwechsel innerhalb einer Krankenkasse private kann deshalb für Sie keine Nachteile bringen.
Wir verhindern den falschen Tarifwechsel.

Der Kunde muss zum Tarifwechsel wissen, welche Auswirkungen dieser bei mehreren Tarifwerken haben könnte. Versicherte in der PKV werden zum Tarifwechsel nicht selten, auch gezielt, falsch informiert. Fragen Sie uns.

Wechsel in eine andere Krankenversicherung

Beim Wechsel der Krankenversicherung ging noch bis einschließlich 2008 die Alterungsrückstellung verloren. Nach jedem Wechsel einer Krankenversicherung fängt man also bei Null an. Ein Wechsel vor 2009 konnte jjedoch richtig sein, wenn die Voraussetzungen gegeben waren.

Ob es die beste private Krankenversicherung gibt? Alles im Leben ist/hat das Beste oder Schlechteste. Suchen Sie die beste PKV oder einige sehr gute, dann werden Sie solche Krankenversicherungen auch finden. Aber nicht im Schnellgang oder als geistiger Schlendrian Leichtfuß.

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