Hier beginnt etappenweise ALADON Peter Zinkes „PKV Leitfaden für interne Tarifwechsel nach § 204 VVG“ und zu richtigen Vertragsumstellungen nach § 6 VVG für Versicherte. Schäden für privat Versicherte: Geschätzte Millionen €. – Die Presse? Versteht ganz offensichtlich nicht den Sachverhalt ohne „Story, Sachkunde und Aufklärung.“ Stand 28.02.2016.

PKV Verbands Leitlinie ab 2016 zum internen Tarifwechsel

So geht es nicht weiter. Stand: 29. April  2016

Des PKV Verbandes Leitlinie ab 2016 ist aus unserer Sicht eine gezielte Farce, weil bewusst falsch geredet wird. Nicht wahr? Lesen Sie die §§ 204 und 6 VVG und deren Ziffer 3 Abs. 2 der Leitline. Dann verstehen denkende Menschen alles. 

Deshalb erscheint unser Leitfaden mit Regeln in Fortsetzung. Ich war Polizeibeamter und gedenke weiterhin rechtsstaatlich zu handeln. Eine Ehrerbietung für all jene, die mich unterstützen und selbst Fundament des Rechtsstaates täglich sind.

 Unser Leitfaden zum Tarifwechsel richtet sich nach Gesetz mit Vorgaben der Versicherten. Stand: 29. April 2016

„Wünsche und Bedürfnisse der Versicherten.“ sind die Schlüssel für Versicherte. Für guten private Krankenversicherungen kein Problem.

Die Anträge der Versicherten (VN) zur Beratung durch ihre private Krankenversicherung sollten ohne Begründung schriftlich eingereicht werden. Die Kontrolle der Antworten der Krankenversicherungen könnte von ALADON Peter Zinke und Gleichgesinnte an Hand unserer historischen Recherchen vorgenommen werden. Damit könnte eine mögliche Haftung bei falscher Beratung nach § 6 Abs. 5 VVG fixiert werden. Die endgültige Fassung unseres Leitfadens könnte innerhalb 10 Tagen vorliegen. Stand: 03. März 2016. Wir hoffen trotz technischer Probleme mit unserem Sprach-/Dikierprogramm im Zeitplan bleiben zu können. Stand: 8.3.16 –

Info zum endgültigen Leitfaden von ALADON Peter Zinke – Aktuell 31.03.2016

Wie bereits Anfangs erwähnt aber dann wieder gelöscht, stellte sich durch medizinische Fehldiagnosen (Physiotherapeut, Orthopäden) in 2015 ein brisanter Muskelschwund ein. Das geht schneller und ist langwieriger als man denkt, wenn die Medizin dies praktisch ausschließt und man so etwas in fast 8 Jahrzehnten erstmals erlebt! Doch der Muskelaufbau, zumal bei Verletzungen durch falscher Massage, hat nur einen ersten und zweiten Gang. – Mein neues Sprachprogramm ist inzwischen topp.und erleichtert das Arbeiten ungeahnt! Tastaturen fast ade.  – Bitte noch etwas Geduld, denn das sensible Tarife wechseln innerhalb der eigenen PKV, verbunden mit massiver Kritik am PKV Verband und zahlreicher PKV-en wegen wahrscheinlich vorsätzlicher Verletzung gesetzlicher Normen, kann nur verantwortlich von der schreibenden Person gesteuert werden. – Behalten Sie diesen Text im Auge.

Regel 1: Beginn des Leitfadens von ALADON Peter Zinke

Grundsatz: Verlangen Sie nie von Ihrer PKV eine „Beitragssenkung mit gleichbleibender, etwas geringerer oder höherer Qualität“

Erbitten Sie nie, nie von Ihrer PKV eine Beitragssenkung mit möglichst gleichbleibender oder … Qualität. Damit legen Sie den Grundstein zu Ihrer Beerdigung. Ihre PKV jubelt über solche Einfalt und freut sich über diese „Wünsche und Bedürfnisse“, berät vielleicht sogar gern und Tarif-Optimierer, wie WIDGE (davon haben wir Fakten), Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten u.a. können die Sektkorken knallen lassen. Auch hier gilt: Wissen ist Macht. Wer wenig oder nichts weiß, wird abgezockt. Das ist freie, geschützte Marktwirtschaft. Auch juristisch. Ihre PKV schaut vielleicht seelenruhig zu und schweigt. – Prüfen Sie die Haftungsfrage nach § 6 Abs. 5 VVG, falls Sie zu den zahlreichen finanziellen Opfern gehören. Manche Krankenversicherungen arbeiten u.E. schlampig und wahrheitswidrig. Ich habe Erfahrung und Erfolg mit einigen hohen € Rückzahlungen, von denen die Öffentlichkeit nichts weiß.

Regel 2: Leitfaden, zweiter Schritt

Grundsatz a: Wenden Sie sich wegen internen Tarifwechsels dennoch nur an Ihre PKV in einer überzeugenden, durchdachten und glaubwürdigen Vorgehensweise. Und: Das Unternehmen muss auf Wunsch kostenlos und schriftlich nachweisbar beraten. Das sichert die Haftung ab.

Meiden Sie konsequent Honorarberater. Ihre PKV kann es besser, wenn sie will (muss!). Sie sollten zunächst mit abwehrendem Verhalten oder Blockaden zum Tarifwechsel rechnen. Ihr Einstieg muss genau sitzen. Dann kann Ihre PKV nicht ausweichen. Nur schriftlich vorgehen. Kurze Fristen setzen und Ihre PKV sollte verständlich und kurz gefasst zur Sache antworten.

Grundsatz b: Gestalten Sie Ihre schriftliche Anfrage flexibel und so, dass die schriftlichen Antworten Ihrer PKV Ihnen einen guten Einblick in die vergangene und künftige Wertigkeit und Geschäftspolitik für Ihre Entscheidung liefern. – Hier formiert sich u.U. das Bollwerk gegen Sie.

Hintergründe und schlaue Taktik – klare Strategie

Der harmlose Text könnte z.B. so lauten:

„Liebe PKV, ich bin bei Ihnen kranken versichert und möchte meine Vertragsinhalte mittel- bis langfristig komplett überprüfen und ggf. neu ordnen wegen unsicherer Lebenslagen. Ich fühle mich oft durch reißerische Presse- und Fernsehberichte und mangelhafte oder fehlende Informationen verunsichert und nicht wirklich gut informiert. Welche Punkte ich für meine Anfrage als meine Wünsche und Bedürfnisse ansehe, teile ich Ihnen hiermit mit.“ …….

Ihre PKV muss bei Fehlberatung zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen haften! Deshalb alles schriftlich.

Wollen Sie das verschenken, nur weil Honorarberater Sie einzulullen versuchen? Jetzt weiter im Text:

…… „Erst nach Auswertung Ihrer Antworten wende ich mich zur Beratung an Sie, und zwar nur an Sie gemäß § 6 VVG und da Sie mir Ihre Haftung bei Fehlberatung durch Gesetz (§ 6 Abs. 5 VVG) garantieren. Anständiger kann man nicht behandelt werden. Ich bitte Sie, mir die entsprechenden zielführenden Informationen zu meiner Anfrage verständlich und kurz gefasst innerhalb 14 Tage zukommen zu lassen……

(Anm.: Und nicht 140 Tage oder 14 Wochen später!) Diese „beste“Fristen-Leistung des PKV Verbandes gilt endlich vom 01.01.2016 mit 8 Jahren Verspätung an.  Die Fragen sollten so gefasst sein, dass ein gut geführtes und gut strukturiertes PKV Unternehmen diese Fragen locker problemlos fristgerecht beantworten kann oder zumindest verpflichtenden schriftlichen Zwischenbescheid mit begründend erteilt. Verzichten Sie ausdrücklich auf lange Ausführungen (Anm.: „Geschwafel“). Und jetzt geht es im Brieftext weiter:

……. „Ich gehe davon aus, dass meine Wünsche und Bedürfnisse Ihnen nicht allzu viel Arbeitsaufwand abverlangen, zumal ja der PKV Verband seine Leitlinie ab 2016 bereits im Oktober 2014 in der Presse groß aufgemacht bekannt gegeben hat. Ich bitte Sie, meine Wünsche und Bedürfnisse nach meinen Vorstellungen zu beantworten und mir keine „eigenen“ Vorstellungen einzureden. Vielen Dank.“

Sodann werden Wünsche und Bedürfnisse des/der Versicherten knapp gefasst aufgelistet.

Erzielen Sie mit freundlichen, fundierten und gesetzlich sicheren Formulierungen und Anliegen den vollen Nutzen. Wir liefern Ihnen  dazu die einzelnen Vorgaben bzw. Informationen. – Glauben Sie, so etwas macht richtig Spaß! Vor allem wenn die Presse dabei eine Kehrtwendung um 180 Grad machen muss, weil Sie kaum jemals im Sinne der Versicherten grundsätzliche Recherchen und fundierte Vorschläge bewiesen hat.

Dramatische Einzelfälle zur Auflagensteigerung der Druckerzeugnisse  

Dramatische Einzelfälle zur Auflagensteigerung der Presse sind fast stets ihr Ziel. Solche Artikel lassen sich unter dem Sammelbegriff „zielführende Konfrontation“ auflagenmäßig bestens aufbereiten, bringen Versicherten insgesamt aber wenig. Hinzu kommt die „Ehrfurcht“ vor Wirtschaftsunternehmen, bei unbotmäßiger Berichterstattung keine Werbeanzeigen mehr zu erhalten. – Menschlich alles verständlich, wie so oft bei Korruption. Ob hierbei allerdings K. zutrifft, vermag ich nicht zu beurteilen. ….

.Vorgehen des PKV-Versicherten bei seiner Anfrage – gewünschter Tarifwechsel

Diese neue und bisher noch nie so da gewesene Art des Einstiegs ist ein absolut unverzichtbarer Schritt für Ihren Erfolg! Sie werden von uns allgemein verständlich wissend gemacht. Damit sollten Sie die nach unserer Ansicht möglichen rechtswidrigen Verhaltensweisen des PKV Verbandes und gleichgesinnter privater Krankenversicherungen eigentlich erfolgreich zurechtrücken können. Diese grundlegende Widerspruchs-Thematik wird in einer der folgenden Regeln leicht verständlich abgehandelt. Es geht um die unterschiedliche Auslegung gesetzlicher Vorschriften durch ALADON Peter Zinke einerseits und des PKV Verbandes und bestimmter Krankenversicherungen andererseits. – Nähere Angaben ergeben sich aus späteren Regeln.

Regel 3: Leitfaden, dritter Schritt

Grundsatz: Hier führt der Versicherte seinen Tarifwechsel Wunsch für Fragen genau auf, was nach seinen Wünschen und Bedürfnissen für eine richtige Entscheidung erforderlich ist. Es wird gegenüber den Krankenversicherungen und dem PKV Verband zunächst nicht begründet! Nur so lassen sich Unregelmäßigkeiten erkennen und gemäß Haftung des Versicherers nach § 6 Abs. 5 VVG justiziabel gestalten, d.h. das Versicherungsunternehmen durch Verschulden in die Pflicht zu setzen.

Die Gründe und Beweise erbringen wir in den meisten Fällen mit unserem System, maximiert auf 250 € als Dienstleistungsbeitrag.

Anmerkung von ALADON Peter Zinke zur Vorschau: Die Voraussetzungen hierzu ergeben sich aus meinen weiteren Ausführungen an den kommenden Tagen. Als nächstes wird der Brief der „Schlaraffia PKV“ wiedergegeben, was sich dessen Vorstand unter „des Versicherten Wünsche und Bedürfnisse“ vorstellt bzw. was Versicherte gefälligst zu kapieren haben. Nämlich ein Diktat! Damit rauschen unversehens der PKV Verband und die BAFIN rein ins Geschehen.

………………………………. mehr folgt

Startseite www.aladon.de

 

 

Hinweis: 

Lesen Sie bitte zuerst auf unserer Startseite www.aladon.de den Text zu Beginn. Dies gilt nicht,  wenn Sie über die Startseite kamen.


Erstmalige Leitlinie des PKV Verbandes ab 2016

Die erstmalige und bisher einzige Leitlinie des PKV Verbandes für privat Versicherte zum internen Tarifwechsel  nach § 204 VVG vom 14.10.2014, gültig ab 1.1.2016, bejubelt von Teilen der Presse, auch der seriösen FAZ: „Wir waren die Ersten, die darüber berichteten“, verstößt u.E. seit Jahren gegen geltendes Recht. …………….. = Rechtsbruch. Honorarberatungen mit Tausenden von € für die Versicherten sind u.E. für die Branche eine Schande und in der Formulierung oft Unsinn. 


Verantwortungsträger

Und die BAFIN (Anm.: Finanz- und Versicherungsaufsicht.) schweigt. Der Gesetzgeber wirkt überfordert. Der PKV Verband als oberstes Gremium seiner Mitglieder kämpft nach dem Pfeifen-im-Walde-Motto: „Augen zu und durch, was der Zinke noch so laut erzählt schweigen wir einfach tot und basteln eine eigene Auslegung des Gesetzes. Vielleicht frisst es der unwissende Bürger und die verunsicherte Beraterindustrie.“


Die Medien

„Bild“? „Wir wissen, dass der Zinke gut ist, wir schätzen das, aber wir bringen das nicht, dann verlieren wir Anzeigenkunden.“ So vor mehreren Jahren. Die Presse bringt weiterhin Anzeigen der Versicherungswirtschaft. Also alles im Lot? – Übrigens für unwissende Artikelscheiber: Für die richtige Beratung zum Tarifwechsel gilt § 6 VVG – mit Haftung.


Die Presse? Seit Jahren scheinbar überfordert und zu überheblich.

Die Presse spielt seit Jahren überwiegend eine unrühmliche Rolle. Männliche und weibliche Journalisten selbst mit Sternchen und Ausrufezeichen täuschen Kompetnez vor. Haben Sie aber nicht oder sind befangen.

 Startseite www.aladon.de

Private Krankenversicherung Tarifwechsel §§ 204, 208 VVG

Dabei müssen die privaten Krankenversicherungen nach § 6 Abs. VVG die Versicherten privat beraten. Die Honorarberater verschweigen bewusst diese gesetzliche Regelung, denn dann würden sie ihre Einnahmequelle zum Versiegen bringen. Also:

Honorarberater täuschen Ihren Mandanten durch verschweigen von Tatsachen, zu deren Klarstellung sie nach moralischen Kriterien auf jeden Fall verpflichtet wären. Und was noch wichtiger ist: Die dann stattfindende Beratung nach unserem Bewertungssystem würde fast alle vorhandenen Probleme im Rahmen rechtsstaatlichen Vorgehens kostenneutral lösen!

„Ich bin darauf spezialisiert, Tarifwechsel für PKV-Versicherte durchzusetzen“ usw. 

„So lauten oft verführerische Werbeanzeigen vieler Abzocker. Schmarrn. Sie ködern Versicherte mit jährlichen Einsparungen von 50 – 120 % auf den Jahresbeitrag. Selbst Schuld, wer darauf reinfällt.

Bei mir geht es um einen Leitfaden für alle privat Versicherten, der sie fast nichts kostet, nur einfach mitdenken und sich dann direkt an ihre private Krankenversicherung wenden. So einfach kann alles sein.


Hintergründe zum Leitfaden PKV Tarifwechsel ab Unisex-Welt 2013

Hierzu stets aktuell Startseite www.ALADON.de – anklicken

Unser „Leitfaden Tarifwechsel“ gilt für versicherte Angestellte, Selbständige und Freiberufler (Anm.: Entsprechend anwendbar für andere Berufsgruppen). Über Erfolg oder Misserfolg entscheiden allein die Versicherten. Schwerpunkte sind  die Würdigung und Bewertung von Altlasten aus der Zeit vor 2013 bis 1970. Unser kostenloser Leitfaden zum Tarifwechsel nach § 204 und § 6 VVG macht teure Honorarberatungen überflüssig, denn sie sind sowieso absolut unnötig und mehr…….

Hilfe zur Selbsthilfe greift. Sie sprechen direkt Ihre private Krankenversicherung schriftlich an. Der Leitfaden ist nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Je mehr Sie unseren Leitfaden kennen lernen, umso besser und konsequenter können Sie vorgehen.

Aus Vorsichtsgründen schließen wir jedoch jede Haftung aus.

Der Weg zu den privaten Krankenversicherungen führt über die unten stehende Liste. Sie ist derzeit nicht auf aktuellem Stand. Gehen Sie deshalb bitte auf die aktuelle Seite www.ALADON.de .

Ausgangspunkte für die Optionen zum Tarifwechsel

Für jede Krankenversicherung gilt: 1-2 BZ oder 2-Bettzimmer mit Chefarzt, hoher Zahnschutz, ambulant ähnliche kleine Selbstbehalte u.a. Keine Anrechnung der Selbstbehalte auf den Beitrag. Nur ambulant, stationär, Zahn-Tarife). Modultarife und Kompakttarife. Verwendung von an uns gesandte PKV Informationen. Jede eingehende Information wird auf sachlich richtig und notwendig geprüft. Über die Veröffentlichungen entscheiden wir allein. So verwirklichen wir unseren Grundsatz „Aus der Praxis, für die Praxis „.

Bitte keine Unterlagen ohne Absprache übersenden. Wir lehnen jede Rücksendung und Haftung ab.

Verlinkte Krankenversicherungen, neutrale Berichte

Verlinkungen bestehen zu fast allen Krankenversicherungen (z.B. bisher nicht zur Mecklenburgischen KV).

Unser Verbraucherservice wird nicht gesponsert. Wir sind unabhängig. Gegen falsche Aussagen behalten wir uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor (z.B . auch deshalb, weil wir Makler sind und im Sinne von Verbraucherschutz handeln.). Siehe auch aktuellen Kommentar unten.

Handlungsbedarf für Bürger

Wir sind nach 19 Jahren Klarsicht der Ansicht, dass unsere Seiten unverzichtbar sind. Wir danken Focus für seine langjähriger klare Unternehmenskultur in der Presselandschaft. Hier wird nicht scheinheilig geredet, sondern das Notwendige für Menschen im Alltag getan.

Private Krankenversicherungen mit Info zum Tarifwechsel

Private Krankenversicherungen siehe Hinweise, Informationen
Albingia Hanse Merkur Fusion
ARAG
Allianz
Alte Oldenburger
Asstel Gothaer ehemaliger Direktversicherer – Fusion
AXA (alt: Colonia) Fusion mit DBV-Winterthur
Barmenia
BBKK teilweise Kooperation mit UKV
BBV BBKK Fusion
Berlin-Kölnische Gothaer Fusion mit Gothaer alt. Fusionsname: Gothaer Krankenversicherung.
Central Fusion mit Generali und SAVAG
Concordia
Continentale-Europa
DBV-Winterthur AXA Fusion
Debeka
Deutscher Ring
DEVK
DKV Bisher Fusioni mit 4 Krankenversicherungen.
Generali Central Fusion
Gothaer
Globale DKV Fusion
Hallesche
HanseMerkur
HUK-Coburg
Iduna-Nova Signal Fusion
Inter
Karstadt-Quelle DKV Fusion
LKH
LVM
Mannheimer
Münchener Verein
Nürnberger
Pax-Familienfürsorge
Provinzial KVAG
R&V
Savag Central Fusion
SDK
Signal-Iduna Fusion mit Iduna-Nova
UKV Union KV
Universa
Vereinte Allianz Namensänderung in Allianz Krankenversicherung.
Victoria DKV Fusion
Württembergische
Zürich-Agrippina DKV Fusion

Bezahlbare PKV Beiträge im Alter – von uns klare Fakten

Auf Kundenwunsch

„Lügen, Unkenntnis, Unverfrorenheit anprangern.“

Beiträge im Alter liegen ALADON Peter Zinke vor.

Hier sind irrige Aussagen u.a. von tatsächlichen oder sogenannten Fachleuten im Umlauf, daß es keine private Krankenversicherung mit monatlichen Beiträgen unter 450 € bei langfristig versicherten Männern über das sechzigste Lebensjahr hinaus gäbe. – Wer dies behauptet hat keine Ahnung!

Stand der Aussage:
Freitag, 07. März 2008 nach Beitragsanpassung im Jahre 2008.
Stand 21. April 2011; Unverändert gültig. – Ergänzung: einschließlich Selbstbehalt (ambulant, stationär, Zahn – Ohne ges. Zuschlag.)

Teilweise aktualisiert 02. August 2014

Aussage eines Anrufers

Ein Interessent, nicht der einzige, Anruf vom 29.02.2008, hört von einer Maklerin: „Ihnen kann keiner sagen, wie viel ein Mann mit 38 Jahren ab 1976 in der PKV 2008 zahlt. Am billigsten im Alter AXA, Allianz, Hallesche. Sie erhalten aber keine Unterlagen darüber. „

Unser Kommentar
Wahnsinn!! Widerspruch in sich.
Immer wieder keine Ahnung oder Lügen.
Am besten Beruf wechseln.

Tarifwechsel innerhalb jeder Krankenversicherung – Kernwissen zur PKV

Tarifwechsel innerhalb einer privaten Krankenversicherung nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), ehemals der § 178 f VVG – zu jeder Beratung vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

Diese Informationen gelten für Angestellte, Freiberufler und Beamte.

Diese und die von hier aus mit den Krankenversicherungen verlinkten Seiten sind eine Ergänzung zum FOCUS-Artikel vom 11. Februar 2008 und vom 22. Januar 2007. Sie sollen Interessenten helfen, sich zum Thema Tarifwechsel innerhalb einer/ihrer privaten Krankenversicherung leichter zurechtzufinden.

Meine langjährigen Erkenntnisse zeigen Handlungsbedarf, auch wenn Vermittler meinen, daß die gesetzlichen Grundlagen den Versicherten bekannt sein müssten. Klar, was man weiß ist immer klar, aber was man nicht weiß, kann nicht als Frage dargestellt werden. Aber nicht nur um solche Fragen zum § 204 VVG geht es, sondern auch um Erkenntnisse und Hintergründe, die viele Vermittler nicht kennen.

Die Erfahrungen meiner Mandanten, Interessenten und von Vermittlern gipfeln oft in Feststellungen, dass zum Leitthema „Tarifwechsel innerhalb einer privaten Krankenversicherung“ große Unsicherheit herrscht und verschiedene Krankenversicherungen den § 204 VVG mit „Hausordnungen“ oder in frisch-fröhlicher Art u.a. wegschreiben wollen. Gebräuchliche Aussage: „Das geht nicht.“

Im weiteren Verlauf werden zu den einzelnen Krankenversicherungen die Informationen ausgebaut, ergänzt, wie man es auch immer nennen mag. Vielleicht kann der eine oder andere Vermittler davon noch etwas lernen.

Versicherungsnehmer in privaten Krankenversicherungen wurden über Jahre benachteiligt

Bis Januar 2007 gab es zur privaten Krankenversicherung weder vom PKV Verband, noch von Krankenversicherungen, Vermittlern oder Rating-Agenturen einen Leitfaden über Tarifwechselmöglichkeiten innerhalb privater Krankenversicherungen. Dies führte trotz des § 204 VVG, Tarifwechselrecht, zu der witzigen Lage, dass Versicherte oft ihre Rechte nicht kannten und einige private Krankenversicherungen diese Unwissenheit nicht selten weidlich ausnutzen konnten. Jede private Krankenversicherung hatte beim Unterlaufen des § 178 f VVG (jetzt § 204) zunächst die besseren Karten.

Ein Wegweiser durch das Dickicht für in der privaten Krankenkasse Versicherte

Erstmals erschien am 22. 01.2007 und jetzt am 11.02.2008 eine Auflistung über die Tarifwechselmöglichkeiten innerhalb der privaten Krankenversicherungen im Nachrichtenmagazin Fokus durch ALADON Peter Zinke, Versicherungsmakler, zur Aufklärung der Versicherungsnehmer. Hier nun erscheinen weitere Informationen aus der Praxis für die Praxis zur gezielten Vorgehensweise und besseren Entscheidungsfähigkeit der Versicherten bei Tarifwechselabsichten innerhalb ihrer Krankenversicherung. Dieser öffentliche Schritt wurde erforderlich, weil wir durch den FOCUS – Artikel im Januar 2007 mit Anfragen überschwemmt wurden.

Nicht unerwähnt bleiben soll hier die Tatsache, dass der § 204 VVG (ehemalige § 178 f), Tarifwechsel innerhalb einer PKV, von uns 1993 in der Öffentlichkeit gefordert (DM, FOCUS) und rund 18 Monate später fast wörtlich nach unserer Vorgabe Gesetz wurde.

Ergänzende Informationen und Erkenntnisse zu den privaten Krankenversicherungen

Weiter erhalten die Leser auch verschiedene Erkenntnisse aus unseren langjährigen Recherchen zu einzelnen Krankenversicherungen, so dass sich jeder Vermittler, die Krankenversicherungen, vor allem alle Versicherungsnehmer und Interessenten ein klares Bild davon machen können, auf was man beim Umstellungswunsch achten sollte.

Eine Bitte an Leser, die an den Abschluss einer Krankenversicherung denken: Dieser Service ist kostenlos, erfordert aber dennoch viel und längjährig Aufwand. Wir wären deshalb dankbar, wenn man bei uns nicht nur die Informationen zieht, um dann über andere Vermittler abzuschließen. Sie werden durch uns umfassend beraten Vertragsabschlüsse werden über uns eingeleitet. Davon leben wir.

Kooperationsbereite private Krankenversicherungen für den Tarifwechsel sind willkommen

Wir haben allerdings nicht die Absicht, nur an den Krankenversicherungen vorbei zu handeln. Deshalb werden sie von uns in die Gestaltung der Tarifumstellungen und Selbstbehaltswechsel innerhalb ihres Unternehmens einbezogen.

Die Krankenversicherungen werden angeschrieben und ihre Antworten fließen in geeigneter Form in unsere Bewertung ein. Bei zu großen Widersprüchen überlegen wir uns, ob wir das von der Gegenseite Gesagte als auch unsere eigene Darstellung veröffentlichen werden. Jeder betroffene Versicherungsnehmer bzw. Interessent soll sich ein objektive Bild von seiner richtigen Vorgehensweise machen können. Nur durch Öffentlichkeit kann die Sache besser werden.

Wo es auf den Nägeln brennt.

Aus der Praxis, für die Praxis, für Versicherte, Interessenten an einer PKV und – warum nicht, auch für Vermittler mit Schneeballwirkung.

Die Zeit dafür ist längst reif für Tipps aus dem Sack unser aller Erfahrungen und Erkenntnisse. Der Tarifwechsel muß endlich zu dem werden, wozu ihn der Gesetzgeber bestimmt hat.

Wenn Vermittlern von Krankenversicherungen und anderen Versicherungen die geschäftliche Zusammenarbeit grundlos und unwahr aufgekündigt wird

Wenn wir hier im Ton verbindlich sind, so muß dies nicht so bleiben. Missstände und Ungezogenheiten werden wir hier beginnend aufzeigen. In der Vergangenheit wurden Vereinbarungen über eine geschäftliche Zusammenarbeit grundlos bzw. wahrheitswidrig aufgekündigt und hierüber z.B. die AVAD falsch informiert.

Fangen wir mit Fällen an, die seit Jahren noch gelten:
LKH, Nürnberger, Central, Berlinsche Leben (Berufsunfähigkeitsversicherung), nur vorübergehend der Volkswohlbund (Berufsunfähigkeitsversicherung). Wer uns von diesen Versicherungen von der Seite anspricht, muß damit rechnen, daß die Gründe hier genannt werden.

Andere Krankenversicherungen sind bis jetzt nicht zu beanstanden. Danke.
aktualisiert: Die Liste derzeit nicht. 07.04.2014

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