Wir vermitteln die Private Krankenversicherung bundesweit

Presse und Justiz vertraut man oft. Nicht immer ist das klug. Wir weisen auf Mängel und Manipulationen der Presse hin, sofern rechtsstaatliche Grundsätze verletzt werden. Wir kritisieren den Gesetzgeber, weil der Normalbürger im Alltag meist nicht die Zeit und die Nerven hat. Wer den Schutz des Pressegeheimnisse beansprucht und die Freiheit der Presse fordert, wer sich auf sein Mandat beruft, muss den besonderen Anforderungen und Pflichten in vollem Umfange entsprechen. 

 

Wenn Gesetzgeber und Presse als rechtsstaatliche Institutionen versagen, kann man folgenden Kommentar eines Mitarbeiters einer Krankenversicherung sogar verstehen, ohne es zu billigen. Der Gesetzgeber scheint öfter in die falsche Richtung zu stürmen und die Presse hechelt sehr oft nach immer neuen umsatzstarken Schlagzeilen. Unsere Aufgabe soll in der Suche nach klarer Sicht bestehen.

„Sehr geehrter Herr Zinke, nach Rücksprache mit Herrn Silbermond* und dem Vorstand unserer Krankenversicherung darf ich Ihnen mitteilen, dass es unsererseits unerwünscht ist, die ….. Daten der ….. Krankenversicherung in einem Vergleich der Zeitschrift …. ** zu verwenden. Wir möchten dort nicht erwähnt werden, da wir durch eine solche Veröffentlichung unsere aktuell gute Marktposition und die hervorragenden Bewertungen in diversen Veröffentlichungen der Presse damit konterkarieren würden. Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen zum Tarifwechsel können Sie sich gerne telefonisch an mich wenden, da wir auch dort sehr kundenfreundlich agieren.“

Kommentar: Die hier in Frage kommende private Krankenversicherung kann man nicht verurteilen. Deswegen wird sie auch nicht genannt!

Dieser Fall zeigt aber deutlich den Pfusch der Rating zur private Krankenversicherung durch Teile der Presse auf. Und dies ist kein Einzelfall. Nur die klare schriftliche Beweisführung durch eine private Krankenversicherung macht hier die Unzulänglichkeit der Ratings signifikant deutlich. Hier ergibt sich die Frage, wie unfähig oder korrupt die Presse verschiedendlich eigendlich ist.

Zu *: Namen wurden geändert
Zu **: Es könnte jeder Artikel eines Presseorgans zur privaten Krankenversicherung sein.

Weiterführende Informationen

FINANZTEST – Aktuelles Rating vom 14.11.2006 zur Krankenversicherung
Was wir als Schützer und Wahrer von Verbraucherinteressen bieten – kurz gefaßt 
Für einen Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wird wahrscheinlich durch die Bundesregierung der Stichtag 3-Jahres-Frist vom 26.10.2006 auf den 19.01.2007 verlegt !

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