Innerhalb Ihrer PKV wechseln zur PKV Tarifwechsel Beratung

Der § 204 VVG als absoluter Hoheitsbereich der privat Versicherten regelt den freien Wechsel innerhalb aller Tarife Ihrer privaten Krankenversicherung und überlässt den Versicherten nur noch eine Statistenrolle zukommen. Bestimmte Anlässe sind nicht vorgegeben.  Bei mehreren Tarifwerken einer PKV wird der Wechsel oft  zur Beitragssenkung genutzt. 

PKV wechseln in Ihrer privaten Krankenversicherung lässt Ihre PKV zittern

Der PKV Wechsel nach § 204 VVG gibt den Versicherten alle Macht und lässt die Privaten nur noch Spalier stehen. Die Täuschung der Versicherten liegt darin, dass man dieses Wissen vorenthält oder nicht kennt! ALADON Peter Zinke hat von diesen Täuschungsmanövern  die Nase gestrichen voll. Verfolgen Sie mich auf diesen und anderen Seiten, z.B. www.aladon.de und Unterverlinkungen.

Grundkenntnisse zum PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG, ehemals § 178 f VVG

Die Grundkenntnisse der Vermittler, Berater, Versicherungsmakler u.a. Personen entsprechen in zahlreichen Fällen nicht dem wünschenswerten Standard. Ein Wechsel sollte so angelegt sein, dass man im Idealfall nicht regelmäßig wechseln müsste, denn dies hätte oft erhebliche finanzielle Nachteile. Wechseln können alle Personen mit einer Vollkostenversicherung. Auch Beamte.

Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte auch über den Tarifwechsel nach § 204 VVG und einem möglichen PKV Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung gesprochen werden. Es gehört einfach zusammen, wenn man später mit seinem PKV Beitrag bei der hochgelobten Krankenversicherung nicht abstürzen will.

Medien, Gesetzgeber und Krankenversicherungen sind oft disharmonisch

Der Gesetzgeber bringt immer wieder Regeln, die privaten Krankenversicherungen gar nicht schmecken. Leidtragende sind die Versicherten. Besonders nachhaltig wirkt sich dies beim Tarifwechsel nach § 204 VVG aus. Hier besteht extremer Handlungsbedarf, besonders gegen Honorarabzocker, sensationslüsterne Medienvertreter und teils üble PKV-Angewohnheiten.

Der Gesetzgeber sieht meist gelassen bei der Abzocke zu. Der Bürger könnte ja klagen. Rating Agenturen, Krankenversicherungen und Medien bringen zu oft nicht annähernd die fachliche Kompetenz auf, um beim Tarifwechsel ehrlich und hilfreich nach § 204 VVG mitwirken zu können.

Presse Artikel vom November 2010 zum PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG
Ein Artikel von einem großen online-Magazin vom November 2010 zum Tarifwechsel in der Krankenversicherung nach § 204 VVG ( Anm.: Der von mir angeregt wurde und textlich meiner Vorgabe entspricht.) wurde so gestaltet, dass es auf die 20 größten privaten Krankenversicherungen mit 80 % der privat Krankenversicherten ankam Warum wohl?. Presse und Fernsehen versagen.
Ich habe unter diesen Umständen auf einen solchen Artikel verzichtet, weil ich als „Erfinder “ des § 204 VVG gezielte Nachlässigkeiten und vielleicht sogar Irreführungen der Menschen zum Tarifwechsel nach § 204 VVG (ehemals § 178 f VVG) nicht hinnehme.

Ideengeber zum Tarifwechsel nach § 204 in der PKV

ALADON Peter Zinke ist der Makler, der das gesetzliche Tarifwechselrecht und den Tarifwechsel für die in der PKV Versicherten durch einen Sieben-Punkte-Forderungskatalog u.a. in DM und FOCUS 1993 (Februar, März) sowie Frankfurter Allgemeine Zeitung Informationsdienste Wolfgang Mewes – System vorbereitet hatte und 1994 verabschiedete der Bundesgesetzgeber das Gesetz zum Tarifwechsel im § 178 f VVG..

Krankenversicherung nunmehr als Tarifwechsel nach § 204 VVG

Bundesgesetzblatt 1994

Bundesgesetzblatt 1994

Der Tarifwechsel nach § 178 f VVG wurde ab Januar 2008 in der Neufassung (Gesundheitsreform) im § 204 VVG legalisiert. Der Text wurde sachlich sogar noch zu Gunsten der Versicherten erweitert.

Die 1993 von uns aufgezeigte Textvorgabe als Forderung für den Gesetzgeber war fast identisch mit dem Gesetztext, der dann im Juli 1994 im Parlament verschiedet wurde. Damit rücken auch Kündigen und Wechseln einer Krankenversicherung in den PKV Focus.

Recht auf Tarifwechsel nach § 204 VVG in der PKV ist unverzichtbarer Verbraucherschutz

Zinke bringt zum Tarifwechselrecht und Tarifwechsel entsprechende Kompetenz für Kunden mit. Diese Kenntnisse wirken sich als echter Verbraucherschutz aus, weil sie nicht einseitig auf einzelne Unternehmen der PKV und bestimmte Abschlüsse ausgerichtet sind.

Fachliche Kompetenz der Makler und der Medien zum § 204 VVG

Die Beratung zum Tarifwechselrecht und Tarifwechsel leidet unter Mangel am Wissen und Verständnis auch bei Versicherungsmakler und PKV Unternehmen. Die Presse befaßt sich bisher nicht mit dem Tarifwechsel zur PKV. Deshalb einige Fragen:

  • Hat ein Tarifwechsel in der PKV nach § 178f VVG Nachteile oder Vorteile? – Die Zeitschrift für das Versicherungswesen sagte keine Nachteile (Conzepta – Tagung). Wir sagten Nachteile.
  • Ist Tarifwechsel in der PKV sinnvoll oder birgt er zu große Nachteile? – Vorsicht! Beim Tarifwechsel ist Weitblick gefordert, um Nachteile oder Vorteile erkennen zu können.
  • Auf was muß man beim Tarifwechsel achten? – Zum Tarifwechsel nach § 178f VVG benötigen Sie einen Dschungelführer durch die PKV!
  • Erfährt man das Wichtigste zum Tarifwechsel oder muss man alles erfragen? – Sie müssen einen Tarifwechsel in der PKV selbst beurteilen können, um nicht verschaukelt zu werden.
  • Können angeblich sinnvolle Tarifwechsel zu Nachteilen führen? – Ja!!

Tarifwechsel in der PKV vor 1994

Bis 1994 war ein Tarifwechsel, z. B. zum Zwecke der Beitragsminderung, nicht im Sinne der Versicherten geregelt. Ein Tarifwechsel brachte für Versicherte Nachteile oder wurde abgelehnt. Jede PKV konnte nach Gutdünken entscheiden. Erst 1994 verabschiedete der Gesetzgeber das Recht auf Tarifwechsel nach § 178f VVG. Dieses Recht gilt nur innerhalb eines Unternehmens.

Klartext zum Tarifwechselrecht in der PKV:

Bei unserer Beratung und Vermittlung wird auf Tarifwechsel und Tarifwechselrecht umfassend eingegangen. Er ist ein wichtiger Beratungspunkt vor Vertragsabschluß. Ein Tarifwechsel innerhalb einer Krankenkasse private kann deshalb für Sie keine Nachteile bringen.
Wir verhindern den falschen Tarifwechsel.

Der Kunde muss zum Tarifwechsel wissen, welche Auswirkungen dieser bei mehreren Tarifwerken haben könnte. Versicherte in der PKV werden zum Tarifwechsel nicht selten, auch gezielt, falsch informiert. Fragen Sie uns.

Wechsel in eine andere Krankenversicherung

Beim Wechsel der Krankenversicherung ging noch bis einschließlich 2008 die Alterungsrückstellung verloren. Nach jedem Wechsel einer Krankenversicherung fängt man also bei Null an. Ein Wechsel vor 2009 konnte jjedoch richtig sein, wenn die Voraussetzungen gegeben waren.

Ob es die beste private Krankenversicherung gibt? Alles im Leben ist/hat das Beste oder Schlechteste. Suchen Sie die beste PKV oder einige sehr gute, dann werden Sie solche Krankenversicherungen auch finden. Aber nicht im Schnellgang oder als geistiger Schlendrian Leichtfuß.

Wichtiger Hinweis: Bevor man nach diesen Vorgaben seine private Krankenversicherung anspricht, sollte man den aktuellen Stand meiner Texte prüfen. Eine Garantie wird von uns in keiner Richtung übernommen. Spezielle Kurzanfragen mit e-Post (Tel. Nr. angeben) werden  ablehnend oder entsprechend beantwortet. Aktuell: 10. Juli 2014, 21:30 Uhr

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