Hauptthema: Auswüchse bei der Honorar-„Beratung“

Wenn Gier Verstand frisst und dies Alltag ist.

Ein krasses Beispiel

Es fehlt nicht nur beteiligten Akteuren zur Tarifoptimierung aus blankem Profitverlangen an notwendigem Aufklärungswillen der privat Krankenversicherten. Tenor: „Ohne uns geht nichts“.  Ein besonders krasses Beispiel soll nicht unerwähnt bleiben. Zudem ist es beschämend, wenn die Presse einen solchen Fall, neutral vorgetragen, nicht bringt. Ganz gleich warum.

Der ALADON Peter Zinke vorliegende Fall zur PKV Tarifwechsel-Beratung

Eine schriftliche Honorarberatung zu einer Tarifoptimierung, hier weniger monatlichen Beitrag bei identischen medizinischen Leistungen zahlen, weist mir aus, das sich der Akteur ein Honorar für seine Dienste von rund 210.00 € vorstellen kann, verteilt auf – bitte setzen Sie sich beim Lesen – 24 Monatsraten (Vierundzwanzig). Soweit haben wir alle nach Adam Riese rechnen gelernt, dass wir hier eine Summe von über 5.000,00 (Fünftausend) € errechnen.

Das mag ja vielleicht bei einer irren schweren Bearbeitung über mehrere Tage berechtigt sein. Also prüften wir das auch. Ich musste feststellen, dass ich die Lösung innerhalb 65 Sekunden (Fünfundsechzig) hatte…… Ich merke, Sie sitzen alle gut.

Leistungsunterschiede zwischen bestehendem und angebotenem neuen Vertrag bei dieser PKV

Alter und neuer Tarif waren in allen Leistungsbereichen identisch. Alle Fragen und Antworten auf fast zweieinhalb (2 1/2) Seiten aufgelistet. Es gab einen einzigen Unterschied. Aus Null Selbstbeteiligung wurden Zweitausend Euro Selbstbeteiligung (2.000, 00 € SB). –  Frage:  Wer bietet diesem Wahnsinn Einhalt?

Dieser Fall ist nicht die Regel, aber er regt sicherlich andere an oder wurde selbst angeregt. Hier erübrigt sich jeder Kommentar.  Ich lasse bewusst Hinweise auf diese Personengruppe weg. Aber mir ist Sie schon seit einiger Zeit ein Dorn im Auge.

Originalunterlage ist Gier und skrupelloser Wucher.

Die entsprechende Honorarforderung liegt mir vor. Sie wird in Kürze anonymisiert hier veröffentlicht. Es kommt auch nicht auf das Ausmaß solcher Verwerfungen an, sondern nur darauf, dass so etwas durch den PKV-Verband und seine Strukturen überhaupt machbar ist – und nicht verhindert wird! Das ist der schleichende Tod jeder Rechtsstaatlichkeit. FOCUS MEINT

Stand: 06. Oktober 2014

Interne Tarifwechsel nach § 204 und § 6 VVG

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KV Verband – der Joseph Blatter der PKV?

Der PKV Verband – Was ist das für ein Verband, der über Jahre die privat in der PKV Versicherten zum internen Tarifwechsel gezielt im Unklaren gelassen hat (Anm.: Es sei denn, er wäre rechtlich total inkompetent, also ungeeignet) und plötzlich den Heilsbringer ab 2016 hervorkehrt? Ein Joseph Blatter der PKV?

Interne Tarifwechsel nach § 204 und § 6 VVG

Besonders interessant – Zu Leitlinie PKV Verband vom 14.10.2014, Ziffer 3, Abs. 2, interne Tarifwechsel innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung die zwei Schlusssätze unter (www.pkv.de/w/files/verband/tarifwechselleitfaden/leitlinientarifwechsel.pdf )

Der PKV Verband wendet § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG, „Wünsche und Bedürfnisse der Versicherten“, zum eindeutigen Wohle der privaten Krankenversicherungen an. Man kann von einer „eigenmächtigen Umwidmung“ sprechen. Dass dies in unserem Rechtsstaat ohne Aufschrei geschehen kann, ist ein absolutes Alarmzeichen. Das der PKV Verband mit seiner Leitlinie geschickt tricksen und klare Rechte der Versicherten ausbooten möchte, zeigen wir Ihnen in der Analyse. Dennoch ein Kompliment dieser Schläue, die die meisten noch nicht erkannt haben, wohl auch die Politik! Empfehlung: Alternativvorschläge erarbeiten, die den Verband der Täuschung durch Unterlassung überführen. Wir bringen deshalb unseren Leitfaden, nachdem das Nachrichtenmagazin FOCUS 2014 unseren Leitfaden verfälscht gebracht hat. Sie lesen richtig: „Verfälscht“ hat.

Analyse:
Die Auswahl der Tarife für den Tarifwechsel i.S. des § 6 Abs. 1 VVG richtet sich nach Verständnis der Aussagen des PKV Verbandes nach
< den wohlverstandenen Bedürfnissen des PKV Verbandes und privater Krankenversicherungen,
< so dass Verband und PKV-en aus ihrer Sicht den Bedarf der Versicherten diesen aufzeigen und
< somit die Bedürfnisse der Versicherten theoretisch befriedigen einreden/können.
< Die Versicherten sollen glauben, dass ihre Bedürfnisse und nicht ihr Bedarf gestillt wird.
Verstehen Sie, liebe Leserin und lieber Leser, der PKV Verband spielt mit unterschiedlichen Begriffen, um tricksen zu können. Ein Bedarf ist etwas anderes als individuelle Bedürfnisse!
Denken Sie juristisch! Nirgendswo erwähnt der PKV Verband jemals bisher, dass es sich hierbei um den wichtigen § 6 VVG handelt! Dieser spricht nur von „Bedürfnissen“. Zufall? Wohl mehr schlaue Trickserei. Der Verband interpretiert als „oberste Instanz“ den „notwendigen Bedarf“. Verstanden?
beste Grüße
Ihr Peter Zinke * 06.06.2015 – PS. Da hilft anscheinend nur unser Leitfaden weiter, der nur den Begriff Bedürfnisse der Versicherten kennt.

Irrte ich zum PKV Tarifwechsel nach § 204 verschwände ich

PKV Verband und einzelne sowie Teile der Presse verstoßen seit einigen Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig (Anm.: Inkompetenz oder fehlendes Verständnis.) gegen geltendes Recht und verdummen anscheinend Bürger, weshalb Versicherte finanzielle Verluste auch weiterhin aus Unkenntnis hinnehmen müssen. –

Oder geht es gar um Werbe-Anzeigen der PKV in der Presse? – Ein entsprechendes internes Beispiel folgt in Kürze. – – Verstehen die Verantwortlichen noch nicht, um was es geht? Wie viel geistige Schwerkraft gehört dazu, sich kontinuierlich in stets größere Schwierigkeiten zu lavieren? Läge ich falsch, wäre ich weg vom Fenster. Das ist doch klar. Also: Wie viel Überheblichkeit oder geistige Einfalt muss man haben, um weiter zu pokern?

PKV Leitlinie und / oder PKV Leitfaden – Jahrhundertschuld des Verbandes n.u.A.

Ist  der PKV Verband wieder doppelzüngig oder hat er einen Plan B zum sofortigen Kontra – Re (Anm.: Ansicht von ALADONPeter Zinke)?

Ein Leitfaden ist keine Leitlinie. Was will der Verband? Von seiner Kardinalschuld an der großen Jahrhundertmisere durch die Tarif-Optimierer und ihre opulenten Honorare für’n Tarifwechsel nach § 204 VVG ablenken oder per Dekret die Doppelzüngigkeit beliebig auftischen? Man lese bei den Verbandssirenen nach. Die BAFIN weiter in Urlaub. Wenn man den Rechtsstaat voraussetzt, können kritische Menschen das ungestörte Werkeln des Verbandes als Urschmerz empfinden.- Wann reagiert endlich die seriöse Presse?

Wir bringen unseren Leitfaden, kostenlos für jedermann, ein Ariadnefaden, der uns aus dem Labyrinth wenn auch nicht ohne Risiko geleitet und der PKV die alleinige rechtlich geordnete Verantwortung als den „Spiegel“ vorhält. Wo Heuchelei herrschen, kann nur noch der „Selbstanblick“ für die eigene Nabelschau helfen. Ein sauberer Spiegel ist unbestechlich. So war es und so wird es stets sein.

Wieso greifen PKV Verband, PKV-en und die Medien ALADON Peter Zinke nicht an?

Ich attackiere sie alle zur n.m.A. gezielten Misere zum Tarifwechsel innerhalb der PKV. Läge ich falsch, meine Einsicht käme sofort. – Doch: Man schweigt und schweigt. Die Genannten spielen hier nach meinem Erkenntnisstand falsches Spiel, sind Staat im Staate und gefährden nachhaltig unsere Rechtsordnung. Nach meiner Ansicht leichtfertig bis betrügerisch. Man soll mir Gründe nennen, weshalb ich falsch liege. Klüger werden schadet ja nicht. Das gilt auch für viele Optimierungsunternehmen auf Honorarbasis durch die uns vorliegenden Fakten. – Dann schreiben wir eben die Quittung.

Ab sofort werden politische Instanzen auf diese Seite und die nicht nachvollziehbaren Leitlinien des PKV Verbandes hingewiesen. Das heuchlerische Agieren und die Gleichgültigkeit auch weiter Teile der Medien gegenüber Versicherten ist nicht mehr hinnehmbar. Presse als Diener der Wirtschaft? Die Beweise deuten in zwei Richtungen.

Medien fördern unseriöse PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG

PKV Versicherte werden von „Honorar-Absahnern“ durch Verhalten der PKV-Spitze und durch Agieren Teile der Medien seit Jahren geplündert.

Rechte der Versicherten werden hier im Rechtsstaat schlicht boykottiert, wobei der PKV Verband systematisch Schönfärberei betreibt (auch mit seiner Leitlinie vom 14.10.2014) oder noch Schlimmeres von der Branche, Ausnahmen wie DKV möglich, anzunehmen ist. Kriminelles Unrecht wäre nicht auszuschließen. Folgen: Wenn für PKV Versicherte interne Tarifwechsel zum verwerflichen Geschäftsmodell entarten und die Presse dies oft bejubelt, dann Rechtsstaat ade.

Politisch können wir zur PKV und zu den Medien nicht anders.

Ein Wirtschaftssystem, welches durch Täuschung, Gier, Unwissenheit oder Ignoranz seine Wurzeln und Daseinsberechtigung zerstört, steht außerhalb aller moralischen Maßstäbe für jetzt und für künftige Generationen.

Sollte ich mit meinen Ausführungen zum Tarifwechsel auf dieser Seite falsch liegen, bitte ich mich aufzuklären. Hier wäre Schweigen der Presse und des PKV Verbandes aus meiner Sicht ein untrügliches Zeichen von Zustimmung oder Schuld. Es ist nicht nachvollziehbar, dass alle Verantwortlichen seit Jahren schweigen. Meine Geduld währt nicht ewig.

Future: Für mehrere meiner Generation gilt ab sofort, Rückkehr in die Zukunft. Welches Jahr? Strengen Sie sich an, wenn Sie können. Zu Werten, die sonst vor die Hunde gehen. Denn Gier frisst inzwischen nicht nur Verstand und Grundrecht Werte. Die „Bestie-Gier“ … Stand: 23. Februar 2015.

Die Presse. Die “vierte Gewalt im Staate”?

Die freie deutsche Presse und das Fernsehen haben bisher in ihren Berichterstattungen zu diesem Wechselthema auf Honorargrundlage fachlich erbärmlich versagt. Für uns ergibt sich dabei nur die Frage: Wer haftet für die gezahlten Honorare? Für die Presse ergibt sich ein weiteres Desaster. Sie geht auch bei der Leitlinie des PKV Verbandes ab 2016 auf Schmusekurs, obwohl die entscheidenden Ansätze als Rechtsbruch mit dramatischen Folgen erkennbar sind. Was ist das für eine Presse? – Unser Leitfaden wird die Leitlinie des PKV Verbandes und meinen von FOCUS verfälschten Leitfaden „aufarbeiten“. – Das richtige Vorgehen ist einfach, wenn man sich auskennt. Allein dieser Umstand ist für die Medien und den PKV Verband ein weiterer Skandal. 02.02.2015 Die Presse. Die „vierte gerechte Gewalt im Staate“?

.Ob wir immer richtig liegen wissen wir nicht. Aber was wir tun, tun wir aus unbeugsamer Überzeugung gegen jeden Widerstand bzw. jede falsche Meinung, von wem sie auch kommt, vor allem wenn es die Presse mit dünkelhaften Attitüden wäre, ohne sich zu überzeugen und nachzudenken. Wenn die Presse die vierte Gewalt ist, dann sind wir als Wahlbürger doch die fünfte Gewalt, da wir die erste Gewalt wählen. Damit muss der Bürger mit seiner Meinungsfreiheit noch vor der Presse stehen. Welch feine Ironie…  Dank Internet hat jeder Bürger das Publikum.

Unsere Grundlage ist konsequentes rechtsstaatliches Denken. Wären andere besser, gratulieren wir…… Doch da wir dazu keine Lust haben …… man kann sich vorstellen, wie das Mantra weiter geht. – Ein kleiner Hinweis: Unbelehrbar sind bisher der PKV Verband und Teile der Presse. — Packen wir es an. Es gibt zu tun.

Diese Feststellungen sind keine Romanze, sondern Ausdruck konsequenten Verhaltens. Damit steht auch aus unserer Sicht fest: Der PKV Verband täuscht die Bürger seit vielen Jahren, oder er hat keine Ahnung, und die Presse jubelt oft alles hoch („schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten“) , selbst wenn es der größte Unsinn ist. Selbst seriöse Blätter.- Das reicht für heute. – gez. Versicherungsmakler ALADON Peter Zinke

Mehr siehe Tarifwechsel § 204 VVG.  

Kommentar eines Rechtsanwaltes nach Beratung am 08.01.2015, 16:25 Uhr:

„Sie drehen und wenden sich und versuchen das Recht nicht anzuwenden!!“

Sachverhalt. – Eine PKV verstieß nach unserer Auslegung gegen den Wortlaut des § 6 VVG bei der Erfüllung der rechtmäßigen Forderungen eines Versicherten und verweigerte ihm damit seine Rechte. Es geht hierbei um die Erfüllung zu „nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen“. Laut Gesetz! Doch die PKV legt das schriftlich (zum wiederholten Male) ganz anders aus. Durchaus ein Fall von Haftung.  Die Aussage des Rechtsanwaltes ist treffend auf den Punkt gebracht. Ein Fall für die Öffentlichkeit. Aus unserer Sicht Gold wert über das Verhalten Teile der PKV – und des Verbandes.

Es ging in der Beratung um den internen Tarifwechsel innerhalb seiner PKV nach den §§ 204 und 6 VVG und der Leitlinie des PKV Verbandes vom 14.10.2014 – gültig voraussichtlich ab 1.1.2016 – und meines Leitfadens von ALADON Peter Zinke, der präzise diese Thematik erfolgreich zu lösen hat.
Seit Jahren vereint im Geklüngel und Interessenspfründen?Hier künftig verstärkt nachsehen (22. Januar 2015).

Lügt die Presse oder ist sie nur inkompetent? –

Man greift uns zu unseren kontroversen Äußerungen zu den §§ 204 und 6 VVG nie an. Hat man ein schlechtes Gewissen? Nochmals den Satz des Rechtsanwaltes: “Sie drehen und wenden sich und versuchen das Recht nicht anzuwenden!!” Gilt das auch für die Presse?

Ist die Presse legitimiert, befugt und kompetent zum Thema sachlich fundiert im Rahmen der Pressefreiheit zu berichten? Natürlich können sich „Pressegötter“ (Ausnahme: „Der Spiegel“?) erheben, doch Gott schuf keine vierte Gewalt. Aus unserer Sicht haben Medien den Boden Wahrhaftigkeit und fachliche Kompetenz weitgehend abgestreift. Heuchelei und Schönfärberei sind Trumpf. Annoncen der Wirtschaft als Köder oder wirklich schlichte Inkompetenz? – Klären Sie uns auf, damit wir mit offenen Karten „spielen“ können. Das gilt u.a. auch für FOCUS, für die Barmenia PKV mit dem Vorstands-Schreiben und dem PKV Verband. – Stand: Mai 2015

Wegweiser für Versicherte zum Tarifwechsel:

Ist der PKV-Verband seit Jahren unredlich zum Nachteil der Versicherten unter Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien der §§ 204 und 6 VVG unterwegs? Ist seine Leitlinie zum Tarifwechsel vom 14.10.2014 unter zu Ziffer 3. Absatz 2 ein Rechtsbruch, gar ein abgekartetes Spiel, welches Staatsrecht beugt, missachtet? Ist die Leitlinie des PKV Verbandes (Verband der privaten Krankenversicherungen) zum Tarifwechsel innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung ein politischer Skandal? – ……Wegweiser für Versicherte zum Tarifwechsel:

…… Wir schließen es nicht mehr aus. 

Gestern machte mich ein Interessent zum Wechsel innerhalb seiner PKV auf diese Problematik aufmerksam, nachdem ich über die Rechtsgrundlagen und die Leitlinien des PKV-Verbandes vom 14.10.2014, in Kraft Setzung zum 1.1.2016 (zwecks Artenschutz?), nach besten Wissen und Gewissen informiert hatte. Seine Frage nachdenklich. Auf die Fragestellung des Rechtsanwaltes werde ich eingehen. Mittwoch, 03.12.2014 –

PKV Verband veralbert ab 14.10.2014 Versicherte, Presse, Leser, Politik mit „Tarifwechsel Leitlinien“

Oder meint er das im Ernst?

„Ein großer Schritt für den PKV-Verband, und ein kleiner für die Menschheit.“ Besser auf den Punkt gebracht geht es kaum; Dank Herrn Dipl.-Math. Peter Schramm, Aktuar DAV.  —  Anm. Peter Zinke: Nicht nur ASSEKURATA und PKV-Verband bemühen sich als Gladiatoren-Wendehälse. Es ließe sich auch sagen „Tatsachenfälschung“ (Dieser Absatz wurde ergänzt am 16.10.2014.).

„Tarifwechsel Leitlinien“ des PKV-Verbandes verstoßen gegen geltendes Rechts

Wohl doch ein Fall von unglaublicher Überheblichkeit. Am 14.10.2014 veröffentlichte der PKV-Verband eine Pressemitteilung unter der Überschrift „Private Krankenversicherung erweitert Service beim Tarifwechsel“. Es geht um einen verbandsinternen Leitfaden zum internen Tarifwechsel nach § 204 VVG im Rahmen Beiträge reduzierender Tarifumstellungen. Kern des Ganzen aus unserer Sicht: Was soll man den Versicherten möglichst nicht sagen?! Auf Anhieb wird sichtbar, dass der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. einen Eiertanz zur Desorientierung vollführt. Die Informationshoheit für wichtige Voraussetzungen zum Tarifwechsel bestimmt danach die Branche der privaten Krankenversicherungen am sichersten selbst, abgesehen von Kleinigkeiten für die Presse.

ALADON Peter Zinke: Wir fordern PKV-Verband ultimativ zur Einhaltung geltendes Bundesrechtes auf

Frankfurt/M., i.d.F.v. 24.01.2015 – Für wie naiv hält man nachdenkende, recherchierende, kritische Menschen mit sozialer Einstellung? Kein Wort über das jahrelange Plündern durch Tarifoptimierer auf Honorarbasis, obwohl, wie hier vom Verband selbst dargestellt, die Krankenversicherungen selbst (kostenlos!) beraten müssten.  Wir halten es für ausgesprochen unseriös, wenn dann auch noch ein bekanntes Rating-Unternehmen disharmonische Lobeshymnen offensichtlich aus „guten Gründen“ anstimmt. 

PKV Verband sieht weiterhin bei Honorarabzocke in Millionen-Höhe zu

PKV-Verband und Teile privater Krankenversicherungen wollen Ihren Service erweitern, sogar über das Gesetz hinaus? – Eher lernt ein Kirchturm das Laufen. Sowohl der Leitfaden des PKV Verbandes als auch die Lobreden von ASSEKURATA vom 14.10.2014 dazu (Pressemitteilung) verursachen Kennern der Materie ein Kopfschütteln. Hier liegt Täuschung, Unwissenheit oder Verdummung der Öffentlichkeit vor. Durch meine jahrelangen Kritiken unter www.aladon.de und Presseartikel in FOCUS und an anderen Stellen geriet die Branche ins Stolpern. Seit Jahren missachtet man eine umfassende Rechtsnorm fast flächendeckend, die die jetzt angekündigten „Wohltaten“ durch „erweiterten Service“ klar übertrifft. Man musste reagieren. Verschweigen  half nicht mehr. Bedauerlich, dass FOCUS unseren Leitfaden gegen meine  ausdrückliche Willenserklärung veränderte und wichtige Tatsachen einfach unter den Tisch fegte. Rechtsstaatliche Pressefreiheit? Wir behalten uns vor, den Leitfaden des PKV Verbandes, Äußerungen von ASSEKURATA dazu und den eigenmächtig entstellten Leitfaden von uns in FOCUS mit unserem unveränderten „Leitfaden interner PKV-Tarifelwechsel“ im rechten Licht darzustellen. gez. Peter Zinke, 16.10.2014, 20:20 Uhr , geä. 24.10.2014

Wenn das Vertrauen in die Presse schwindet

Man hat mich vor einigen Tagen gefragt, was ich von der Presse halte. – Pressefreiheit allein bedeutet gar nichts. Beispiel FOCUS. Ich erhielt vom Redakteur K. ein Schreiben. Unter Cc. firmierte eine Person U.D. Es war nicht der Stil von K., den ich seit 21 J. kenne. Also schrieb ich U.D. als für mich Hauptverantwortlichen an und setzte K. unter Cc. – Keine Antwort war auch eine Antwort. – 

Freiheit der Presse: ja! Die Presse ist aber u.U. überflüssig, wenn sie nicht Fakten und dem Gesetz folgt, sondern vielleicht kommerziellen Zwängen zu gehorchen scheint. 

Fallobst der Presse, z.B. FOCUS am 7.7.2014 über PKV-Tarifwechsel

FOCUS vom 15.07.2014 an ALADON Peter Zinke zum Artikel. Auszugsweise OT: „Aus Platzgründen (s. o.) mussten wir auch den Leitfaden redaktionell stark kürzen und hielten es deshalb nicht mehr für angemessen, die Wechsel-Tipps Ihnen als Quelle zuzuschreiben.“ – Das sagt dem kritischen Leser alles. Überheblich, Machtmissbrauch, Vertrauensbruch.

Ein sachlich und fachlich  richtiges Vorgehen i.S. des Autors (Peter Zinke) war vorher schriftlich als Voraussetzung erfolgt. „Pressefreiheit“ als Feigenblatt, Worthülse? Dem kann nur durch Aktion und Gegendarstellung im Internet mit Serien-Briefen an Presse-Adressaten und Politik begegnet werden. – Meinungsfreiheit der „fünften Gewalt“. Der Wähler.

Hier einige Details zu FOCUS. Angesprochen ist ALADON Peter Zinke mit seiner Idee und seinen gesamten Vorlagen zum Artikel vom 7.7.2014.

FOCUS Magazin schwört auf „Der Sound Ihres Lebens!“ mit 14 S. und 2 S. für Millionen PKV-Plünderungen bei privat Versicherten. Warum um Gottes Willen??!!

X1: FOCUS brachte das aberwitzige, schriftliche Agieren eines Vorstandsvorsitzenden einer privaten Krankenversicherung gegenüber einem Versicherungsmakler nicht. Wir werden das Originalschreiben wiedergeben. – Dieser: Anmaßend, befehlend oder nur unwissend? Ein Versicherungsmakler untersteht keinem Vorstandsvorsitzenden, selbst wenn dieses Unternehmen bekannt ist und mit „B“ im Namen beginnt (Anm.: Wen es nicht betrifft, der mag uns ansprechen und wir werden dies hier einstellen.).

X2: FOCUS brachte das aberwitzige, schriftliche Agieren eines Honorarberaters nicht, der für rund 60 Sekunden „Dienstleistung“ (Anm.: Gelte für Peter Zinke) 215 € Honorar verteilt auf 24 Monatsraten (Anm.: 215x 24) „sich vorstellen konnte.“  FOCUS: Ohne Namensnennung würden alle Honorarberater „disqualifiziert“. ALADON Peter Zinke: „So gibt man jedem Wildwuchs die Zügel frei und plündert den Bürger in einem Rechtsstaat ganz „legal“. – 

X3: Man (FOCUS) sollte als Grund der Beratung durch die PKV Beitragsreduzierung angeben. Dann der Ratschlag: Man könnte vor Gericht ziehen, um auf dem Klageweg erfolgreich zu sein. Fazit: Zum Schluss ist man vom Prozessieren platt und zahlt die Zeche. Wahrscheinlicher Kommentar der Anwälte : „Pech gehabt!“

Es folgen weitere Einzelheiten.

Am Puls der Ereignisse rund um den Tarifwechsel

Was einem rund um die private Krankenversicherung, dem PKV-Verband, die BAFIN und den Gesetzgeber nach Gesprächen widerfährt  und in den Sinn kommt  … mehr < Träumt der PKV-Verband bis zum 1.1.2016 von …..… mehr < Bei M&M Rating: Drei Sterne bei der Alte Oldenburger sind …..... mehr < Die Selbstdarstellung des Verbandes der privaten Krankenversicherung (kurz: PKV-Verband) mit seiner Leistung „Leitlinien für den Tarifwechsel nach § 204 VVG“ ist ……  mehr

§§ 204 und 6 VVG sind geltendes Recht für Versicherte

§ 204 VVG: Fixiert absolute Rechte der Versicherten. Ausnahme: z.B. Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. Zum besseren Verständnis: Die Eintrittskarte zu einem Konzert entspräche dem absoluten Tarifwechselrecht nach § 204 VVG.

§ 6 VVG: PKV und PKV Verband leugnen weiterhin (nicht alle) die umfassenden Grundlagen der Informationspflichten zum Leitfaden aus dem  § 6 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der PKV Verband als oberste kompetente Stelle manipuliert nach unserer Ansicht die rechtlichen Grundlagen! Falsche Aussagen privater Krankenversicherungen und des Verbandes zur Thematik „Leitlinien zum Tarifwechsel“ (vom 14.10.2014) sind Routine. Im § 6 VVG wird eine klare Rechtsgrundlage von, so sehen wir es, von Selbstherrlichkeit  einzelner Krankenversicherungen und dem Verband einfach aus dem Verkehr gezogen. Stand: 29.12.2014

Bizarre Argumente im PKV Umfeld – Gegendarstellungen erwünscht

Wir werden ein aufschlussreiches Schreiben des Vorstandes der Barmenia Krankenversicherung zwecks Möglichkeiten von Gegendarstellungen veröffentlichen, welches im Presseartikel von FOCUS am 7.7.2014 gestrichen wurde. Der Inhalt ist anmaßend, steht gegen Recht. Vor allem sollten dieses Schreiben auch Vermittler lesen, damit „sie gefälligst wissen, was sie zu tun haben. – >Wir präferieren.<“ —

Dazu aktuell vom 31.10.2014 ein erneutes Schreiben der Barmenia KV an einen Versicherten auf seine Anfrage zum richtigen Tarifwechsel hin. OT: „Dabei handelt es sich jedoch um interne Werte, die wir – allein aus Wettbewerbs- und Kartellrechtsgründen – dem Kunden gegenüber nicht veröffentlichen.“–  Anm.: Die Anfrage des VN liegt uns vor. Hierbei handelt es sich um Tarifbeiträge, die bis 2012 einschließlich allen Bürgern zugänglich wären.

Wer rechtswidrig handelt, schwächt den Rechtsstaat erheblich. – Stand: 03.11.2014

PKV Verband mit Tarifwechsel Leitlinien ab 2016 – was tut die BAFIN dagegen?

Kommerzielles Ratingunternehmen Assekurata begleitet  Gesetzesbruch des PKV Verbandes in dessen Leitlinie vom 14.10.2014 zum Tarifwechsel innerhalb einer PKV nach § 204 VVG mit Wirkung ab 2016 erstaunlicher Weise positiv.

Dr. Will von ASSEKURATA unterstützt die Leitlinien des PKV-Verbandes, obwohl nach unserer Ansicht ein Rechtsverstoß Tatsache ist. § 204 VVG lässt keine Auslegung durch einen Verband oder eine Versicherung zu. Schon jetzt dürfte Haftung nach § 6 Abs. 5 VVG unseres Erachtens auch rückwirkend greifen.

OT Peter Zinke: „Verehrte BAFIN, bremsen Sie die Willkür des PKV Verbandes!

Es wird Zeit. Bremsen Sie den nach unserer Ansicht offensichtlichen Rechtsbruch des PKV Verbandes. Versicherte nicht weiter plündern lassen durch selbsternannte Honorar-Optimierer. Gute Unternehmen kennen unseren Leitfaden ALADON Peter Zinke. Verfehlte Geschäftspolitik ist nicht Sache der Beitrags- und Steuerzahler. PKV und Verband sollten ggf. haften.

Fehlerhafte Leitlinien des PKV-Verbandes verletzen Rechtsstaatlichkeit. Wer als PKV lange falsch arbeitete, muss die Zeche selbst zahlen. Der derzeitige Leitfaden des PKV Verbandes ab 2016 wäre ein Zugeständnis an Unfähige und eine Strafe für verantwortungsvoll handelnde Krankenversicherungen. 22.12.2014

PKV haftet, wenn Rechtsstaatlichkeit zählt – s. § 6 VVG. 

Damit könnte sich bei genauerem Hinsehen und Prüfen die Frage einer umfassenden Haftung einzelner privater Krankenversicherungen und ggf. des PKV Verbandes nach § 6 Abs. 5 VVG stellen. Diese Sachverhalte gilt es zu prüfen. Gewichtige Anzeichen sprechen bisher für ein schuldhaftes Verhalten. Alle Welt stürzt sich auf § 204 VVG. Geistige Leichtfüße, die so denken. § 204 VVG bestimmt nur, dass man wechseln darf, wenn man wechseln will.

Haftung der PKV bei falscher Beratung greift rückwirkend

Man handelte Seitens der PKV und des PKV Verbandes nicht, obwohl man nach Abs. 4 des § 6 VVG hätte seit Jahren handeln müssen! So etwas nennt man Verwirklichung eines Tatbestandes  durch Unterlassen bei vorliegenden Pflichten. Wer lesen kann, sollte sich den § 6 VVG mit klarem Kopf vornehmen.  —- Stand: 2014-07-30

PKV Verband versemmelt langfristig Rechte der Versicherten

PKV-Verband versucht mit seinen Leitlinien zum Tarifwechsel ab 2016 zur Tagesordnung überzugehen.

„Richtige Tarifwechsel“ zur Beitragssenkung innerhalb derselben privaten Krankenversicherung nach § 204 VVG bieten deshalb Dienstleister seit Jahren für saftige Honorare an. Vulgär treffend: „rustikale Abzocke“.  Für die kostenlose Beratung mit Haftung gilt § 6 VVG nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Aber nicht für den PKV-Verband?! Man möge uns schriftlich mitteilen und begründen, warum § 6 VVG nicht gilt.

§ 204 VVG beinhaltet das absolute Recht auf interne Tarifwechsel. Alle Krankenversicherungen haben dies kommentarlos hinzunehmen. Ausnahmen:  z.B. Mehrleistungen.  – Stand: 12. Oktober.2014. – geä. 25.10.2014

PKV Verband lässt Abzocke weiter wildern

| anschaulich Unglaublich das Verhalten im PKV Verband und bei (nicht allen) privaten Krankenversicherungen zum Wechsel nach § 204 VVG als verwerfliches Geschäftsmodell. Für falsche Unternehmensführungen sollen wohl Versicherte zahlen. Dafür wäre der Begriff korrupt kaum falsch. PKV-Verband und Versicherungen schauen amüsiert zu, weil man ihnen kostenlos ihre ureigene Arbeit  abnimmt. 

Die Presse ignoriert bisher Erkenntnis der Wahrheit

Nicht nur GKV Versicherte stöhnen über ihre Beiträge. Auch in der PKV gibt es Leidende. Ein kostenloser Leitfaden zum richtigen internen Tarifwechsel wird erscheinen, weil ALADON Peter Zinke der Ausgangspunkt zum § 178 f VVG ist, jetzt § 204 VVG. Siehe hierzu meine Anmerkungen zu dem FOCUS Artikel vom 7.7.2014.

Für den PKV Verband gibt es die „rote Karte“. Der Tarifwechsel steckt in einer Sackgasse. Die oft leichtfertigen Lobeshymnen auch von Medien zu Geschäftspraktiken von Tarif-Optimierern zu Beitragseinsparungen durch interne Tarifwechsel nach § 204 VVG sind oft irreführend und dauerhaft schädlich. Es gibt bisher keinen plausiblen Leitfaden für den Wechsel nach § 204 VVG. Deshalb erstellen wir einen für Versicherte. Wer diesem Leitfaden konsequent folgt, spart oft Geld, handelt weitsichtig und begreift das System. Die derzeitige Praxis der Beratung ist oft nicht mehr als eine Verdummung der Versicherten. Wir meinen nicht den Leitfaden in FOCUS vom 7.7.2014 von Peter Zinke, der dort nachhaltig gegen dessen Willen „verungrunzt“ wurde.

Fest steht: „Du sollst kein falsch Zeugnis reden.“ – Dennoch: Die Freiheit der Presse ist unantastbar (GG). Sie darf schreiben, worüber und wie sie will. So soll es sein. – Aber diese Allmacht hat Grenzen, wenn wichtige Tatsachen verdreht oder mit fadenscheinigen Begründungen ausgebremst werden. Dann greift …… Presse und Fernsehen fehlen oft Qualität und Courage!

…… hier das Rechtsgut Meinungsfreiheit couragierter Bürger auf öffentliche Klarstellung bei begründeten Anlässen. Bürger, eigentlich die eigentliche Staatsgewalt, haben „ebenfalls“ Grundrechte. Das sollte die Presse doch wissen. Deshalb ausnahmsweise: Ein HOCH dem Internet trotz NSA und BND.

Wir testen Presse u. TV in offenem Disput. Hat man Angst?

oder wenn es sein muss direktem „Schlagabtausch“, in der Sache. Natürlich rechtsstaatlich, d.h.

„der Wahrheit verpflichtet.“

Die Presse bringt durchaus auch Informationen gezielt falsch – oder weil sie schwach im Argumentieren ist oder es nicht besser kann. Sei’s drum (Beispiel von weiter unten, OT:

Aus Platzgründen (s. o.) mussten wir auch den Leitfaden redaktionell stark kürzen und hielten es deshalb nicht mehr für angemessen, die Wechsel-Tipps Ihnen als Quelle zuzuschreiben.“ (Anm.: Mit „Ihnen“ ist Peter Zinke gemeint.).

Stein des Anstoßes – Der Artikel in FOCUS vom 07. Juli 2014

Focus Magazin schwelgt im Heft vom 07. Juli 2014 zum „Der Sound Ihres Lebens“ auf 14 S.  (siehe Titelbild) mit dem Untertitel  „So einfach und günstig holen Sie sich Ihre Lieblingsmusik aus dem Netz“ mit Themen, die wichtiger scheinen als jahrelange Plünderungen Hunderttausender privat Krankenversicherter um Millionen Beträge. Verständlich, dass man da den PKV-Artikel auf 2 Seiten verkürzen und verfälschen musste. Verfälschen in einer Art, das er den Vorgaben des Autors oft total widersprach. FOCUS vom 7.7.2014 S.80FOCUS vom 7.7.2014 S.81So können Presse-Berichte in Selbstdarstellung zur Selbstdarstellung werden..

Es wird sich zeigen, wessen Vorgehen der notwendige und richtige Weg ist, der den Versicherten nützt und den PKV Verband und eine Anzahl privater Krankenversicherungen in die richtige Spur bringt.

Es geht insbesondere um die Haftung bei Fehlberatung für langfristig wirkende Entscheidungen. Die PKV versucht sich davor bereits seit 20 Jahren zu drücken. – Auch der Verband!

Unverfälschter „Leitfaden Tarifwechsel nach § 204 VVG“ von ALADON Peter Zinke, wie FOCUS ihn am 7.7.2014 nicht brachte. 

 ALADON Leitfaden Tarifwechsel Punkt 1: Erteilen Sie keine Vollmacht Personen zu einer Tarifoptimierung im Sinne des § 204 VVG auf Honorargrundlage. Dies gilt zunächst ohne Ausnahme. Denn Ihre private Krankenversicherung muss kostenlos richtig beraten. – | siehe weiter |.
ALADON Leitfaden Tarifwechsel Punkt 2: Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung wegen Beitragsersparnis ansprechen, begehen Sie einen „schwerwiegenden“ Fehler, weil dann die Beratung unzureichend und dennoch haftungsfrei ausgehen könnte.  Ein solcher Fehler könnte  fatale Mehrfachfolgen haben.  –  siehe weiter |.
 ALADON Leitfaden Tarifwechsel  Punkt 3:  Wie Sie an Ihren Krankenversicherer herantreten sollten.  –   | siehe weiter |.

Macht und Verpflichtung des PKV Verbandes (= die privaten Krankenversicherungen) Man kann bisher nur sagen: „Zu spät, zu spät und völlig unzureichend im Versuch.“ und eingetretener Schaden durch Unterlassen, wo man hätte handeln müssen, lässt sich wohl nicht reparieren. Also bleibt nur der Kontrast: Leitfaden PKV Verband konkurriert mit Leitfaden ALADON Peter Zinke.

PKV Verband schloss stets die Augen

Die Interessen der privaten Krankenversicherungen werden durch den PKV Verband vertreten. Das ist Klartext. Es ist ja kein Verband der privat Versicherten. Dennoch geht es ebenso um Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen den Versicherten gegenüber. Sollte man annehmen. Der PKV Verband als oberste Instanz aller Krankenversicherungen hätte alle Mittel und Macht in Händen, … … um an der Gestaltung des Gesundheitssystem entscheidend mitzuwirken. Stattdessen pflegt er einseitig Bunkermentalität zur Sicherung von Unternehmensinteressen. Damit opferte er als einseitiger Interessenvertreter der privaten Krankenversicherungen die unverzichtbaren Bedürfnisse und Rechte der privat Krankenversicherten. Auswirkungen sind nicht zu übersehen. Etwa irritierende Gesetzgebung oder auf hohen Profit angelegte Honorare der Tarifoptimierer. Proteste? Fehlanzeige. Der dauerhafte Schaden für die Versicherten? Beim PKV Verband gilt: Fehlanzeige. Unsere Aufgabe besteht im Abwenden von weiterem Schäden von den privat Versicherten durch unseren Leitfaden.

PKV Vorstände, PKV Verband & Medien patzen über 20 Jahre

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PKV Vorstände und PKV Verband verletzen Infopflichten zum Tarifwechsel nach § 6 VVG  – Also müssten sie haften? Dieses Thema und die Antworten werden zum Maßstab für oder gegen Versicherte. Es geht um Ausgestaltung bzw. Veränderung  bestehender Verträge und um Rechtsstaatlichkeit. Vordergründig geht es nur um Beitragssenkungen. Wir sagen in unserem Leitfaden öffentlich und kostenlos, wie man langfristig zielsicher vorgehen sollte, ja eigentlich muss. Meine Ansichten decken sich nicht mit meinem von FOCUS im Artikel veränderten Leitfaden. Es geht um eine Grundsatzfrage mit hohem Stellenwert.

Sind diese Erkenntnisse bei verschiedenen Krankenversicherungen und beim PKV Verband noch nicht angekommen? Der jetzige Versuch des PKV Verbandes mit dem Gesundheitsminister, eine Verbesserung beim Tarifwechsel nach § 204 VVG einzufädeln, ist irreal. Es dürfte gar keinen Zweifel an dem bisher falschen Verhalten gegeben haben. Aber warum?

Man merke sich: Allein die Wünsche der PKV Versicherten für einen internen Tarifwechsel sind maßgebend. Die richtigen Fragen und Antworten versuchen wir mit unserem Ur-Leitfaden zum Tarifwechsel (Anm.: nicht mit meinem plötzlich von FOCUS veränderten) als längst überfällige Verpflichtung vorzugeben, um das „Erfolgsmodell Abkassieren“ mit fast allseitiger Unterstützung durch Unterlassen zu beenden. Die Vorgehensweise weiter Teile der Presse bisher zum Erfolgsmodell Tarifoptimierer mit Honorarabrechnung ist schockierend.

PKV Verband ist weiter blind in der Misere zum § 204 VVG

Wenn man über Jahre nach den Ursachen  der aus dem Ruder gelaufenen richtigen Beratung der privat Krankenversicherten beim internen Tarifwechsel sucht, bleiben dem Betrachter der PKV Verband und bestimmte private Krankenversicherungen als Hauptverantwortliche nicht verborgen. Es wurden zahlreiche Versicherte geschädigt, die überflüssige hohe Honorare an Wechselberater zahlten. ………..mehr folgt

Seit 1993 „David gegen Goliath“ – wer David, wer Goliath?

Schon damals ging es Versicherungsmakler Peter Zinke (David) um Fairness und Kompetenz zur  Beitragsentwicklung der privaten Krankenversicherungen. PKV / PKV-Verband (Goliaths) sahen dazu noch keinen Anlass. Damals begannen sich die Sünden lascher Geschäftspraktiken abzuzeichnen, um seit etwa 2000 teilweise ein unerträglich zu werden.

Zwanzig Jahre § 204 VVG durch ALADON Peter Zinke

Ausgangspunkt des § 204 VVG, damals noch 178f VVG, zum Tarifwechsel innerhalb der derselben PKV. Ich feierte meine über 20jährige Erfolgsstory seit Juli 1994. Mein damaliger 7-Punkte-Check (Leitfaden) entspricht Gesetzestext § 178f VV (jetzt: § 204 VVG). Dieser Erfolgsgeschichte soll jetzt die zweite folgen:

Wie wird der § 6 VVG, um den es geht, erkannt und umgesetzt?

Schlafen PKV, PKV Verband und weite Teile der Presse nach 20 Jahren immer noch oder stehen manchmal Annoncen (Werbeanzeigen und Monopolstellung) im Wege? Lesen Sie erst einmal die Vorgeschichte mit den 7 Punkten im  Strategie Brief Nr. 1/94

David gegen Goliath

David gg Goliath oder Peter Zinke und die PKV 1CCI22062013_0002CCI22062013_0003CCI22062013_0005CCI22062013_0006CCI22062013_0007

     Wer kann für sich schon in Anspruch nehmen,

20 Jahre zuvor bereits richtig gelegen zu haben? – Leser/Leserinnen sollten die Punkte mit dem Text des § 204 VVG vergleichen. – Hier geht es darum, dass durch Verantwortliche mit Inkompetenz viele Bürger Millionen DM und Euro zum Fenster raus geworfen zu haben. Es wird Zeit, dass dies die Berichterstatter erkennen und nicht nur nach Sensationen gieren.

Ich ersuche darum, mir sachlich zu widersprechen. Wer wagt es?

Neueste Nachricht:  PKV und PKV Verband haben seit 1994 die Chance des § 204 VVG prächtig verdaddelt

(s. oben, STRATEGIE, David gegen Goliath – es wurde 20 Jahre bis heute immer schlimmer.)

Zuständigkeit für kompetenten Tarifwechsel nach § 204 und § 6 VVG.  Meist Fehlanzeige. Ist es Absicht? – Ist es Unwissenheit? – Ist es schlicht mangelnde gesetzliche Kenntnis? Oder Rücksichtslosigkeit und Gier? —

FOCUS: „Falsches Spiel mit Tarifen“ v. 07.07.2014, 28/14, PKV Tarifwechsel intern

Aktueller Hinweis zum Artikel in FOCUS

Ein von ALADON Peter Zinke, Versicherungsmakler, zum internen Tarifwechsel innerhalb privater Krankenversicherungen seit längerem für das Nachrichtenmagazin FOCUS angeregter, umfassend recherchierter und ausführlich zur Sache vorbereiteter und belegter Arbeitsartikel (s.u.) erschien fast vollständig als eigener Bericht des Magazins.

An alle Leser(innen): Haben Sie den Eindruck, dass ein gewisser Peter Zinke der Urheber dieses Artikels und seiner Zielvorstellungen sein könnte? Dies gilt insbesondere für den stark veränderten und verfremdeten „Leitfaden für den Tarifwechsel“ als Kernstück der richtigen Beratung der Versicherten!

Entscheidende Zielvorgaben von ALADON Peter Zinke für langfristig richtige Tarifwechsel waren bis zuletzt unklar, wurden unzureichend erwähnt, abgeändert und auf etwa 50% Seitenumfang oder weniger auch blitzartig reduziert. Dadurch entstand ein verändertes und aus meiner Sicht (Anm.: Peter Zinke) sogar irreführendes Bild. Dies entsprach nicht dem Ansatz zum Artikel! Es ging von Anfang an um PKV Versicherte, deren Beitragslage sich teilweise desaströs darstellt. Auslöser:

1. Unnötige Dienstleistungen durch Tarifwechseloptimierer auf Honorargrundlage mit teilweise tatkräftiger Förderung durch die Presse.

2. Schweigen der eigentlich nach § 6 VVG beratungsmäßig und haftungsrechtlich verantwortlichen privaten Krankenversicherungen (Anm.: Es gibt verantwortungsbewusste Unternehmen.) für umfassende kostenlose Beratungen und das Schockstarre-Verhalten des PKV Verbandes über Jahre hinweg. Sie hätten aus Verantwortung und Zuständigkeit heraus eingreifen und die Rechtslage klarstellen müssen. Sind dies schon massenweise Haftungsfälle? Es entwickelte sich stattdessen Wild-West in der PKV mit dem Ergebnis:  Fehlen wichtiger Informationen für langfristig richtige PKV-Tarifwechsel innerhalb der eigenen Krankenversicherung, weil es betroffenen Unternehmen nicht behagte.

ALADON Peter Zinke kritisiert FOCUS vom 7.7.2014

Ich werde beginnend ab Montag/Dienstag, 07./08. Juli 2014 zu dem „Leitfaden Tarifwechsel“ in Focus und zum Artikel Stellung nehmen, da ich diese Auseinandersetzung für erforderlich halte. Meine von Anfang an klar aufgezeigten umfassenden thematischen und sachlichen Vorgaben, Wertungen und Ziele für die Versicherten finden im FOCUS Artikel vom 7.7.2014 nicht die notwendige Umsetzung. Siehe weiter unten zu den Rechten und Freiheiten der Presse, die unbestritten und unverzichtbar sind! “ Wenn der Bürger der Presse auf die Finger sehen sollte“

Ich zitiere aus einem Schreiben vom FOCUS Magazin nach dem 7.7.2014: „Aus Platzgründen (s. o.) mussten wir auch den Leitfaden redaktionell stark kürzen und hielten es deshalb nicht mehr für angemessen, die Wechsel-Tipps Ihnen als Quelle zuzuschreiben.“

Sie lesen richtig. Es ist das Eingeständnis der willkürlichen Veränderung meines Leitfadens (zunächst nur für FOCUS bestimmt). – Ich hätte solchen Veränderungen nie zugestimmt. Sie widersprechen meiner gesamten Einstellung und meinen Vorgaben und stellen sie teilweise auf den Kopf. Dieses Verhalten ist unglaublich!

Das ist nicht die einziges Aussage in FOCUS, der man klar widersprechen sollte und muss.

Kontroverse mit FOCUS-Artikel

Alles deutet darauf hin, dass es zum Leitfaden „Tarifwechsel nach §§ 204 und 6 VVG“ innerhalb der eigenen PKV unüberbrückbare Gegensätze gibt. Hier scheint es keinen Kompromiss zu geben, wie ein internes Schreiben zeigt. – Deshalb kann es nur die öffentliche Auseinandersetzung und Abstimmung geben. – Mehr folgt.

Klare Rechtslage zum internen Tarifwechsel außer Frage

Getrieben von blankem Profitverlangen  | Bespiel Honorarberatung | fehlt es den bisher beteiligten Akteuren der PKV-Branche zur fairen Tarifoptimierung oft an notwendigem Aufklärungswillen den privat Krankenversicherten gegenüber. Und dies ist ein Skandal. Sie sind nicht im falschen Theater. Es geht hier nur um

  1. die sachgerechte Anwendung der hervorragenden Rechtsgrundlagen nach den §§ 204 und 6 VVG zum Schutz der Versicherten,
  2. nicht akzeptable Sachverhalte und Verhalten einzelner privater Krankenversicherungen,
  3. das überflüssige Abkassieren durch Beitragsoptimierer auf vertraglicher Honorargrundlage,
  4. das nicht nachvollziehbare Stillhalten der privaten Krankenversicherungen beim Abkassieren,
  5. das Verweigern bestimmter Angaben der Krankenversicherungen zum Nachteil der Versicherten,
  6. das langfristige untätig sein des PKV Verbandes zum Nachteil der Versicherten.

Es ergibt sich hierbei die Frage, ob man unwissend war oder vorsätzlich gehandelt hat. – Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun.

Zugleich werde ich meinen ureigenen ausführlichen Leitfaden zum internen Tarifwechsel innerhalb einer PKV zu Vergleichszwecken mit FOCUS hier auf diesen Seiten (s. weiter oben) öffentlich und kostenlos einstellen. Zudem wird eine Kurzfassung der Gesamtproblematik aller Themen aufgezeigt, wie sie dem Artikel teilweise abgeht. Damit bestehen echte Vergleichsmöglichkeiten zwischen ALADON Peter Zinke und dem Presseartikel. Es ist rechtsstaatlich denkend nicht hinnehmbar, dass seit Jahren privat Krankenversicherte ungehindert  öffentlich und unnötig abkassiert werden und dies evt. weiterhin geschieht.

Gesetzgeber schuf Gesetz, ist jedoch kein StA, kein Gericht

§ 204 ist die absolute Generalermächtigung und Vollmacht für Versicherte zum internen Tarifwechsel.  PKV und  PKV Verband können höchstens sagen: “ Bitte bei Mehrleistung eine Gesundheitsprüfung “ und evt. Risikozuschlag usw. Jeder gewünschte Wechsel ist zu vollziehen, wenn auch manchmal unter Schmerzen der Krankenversicherungen (Verlust von Beitragseinnahmen). Es gibt kein irgendwie geartetes Wechselverbot. – Deshalb: Gratulation dem Bundestag! 

Gewaltige Rechte aus § 6 VVG schlummern unerkannt oder versteckt für Versicherte

Kostenlose Tarifwechselberatung innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung. –

Versicherte sind sich ihrer gewaltigen Rechte aus § 6 VVG mangels dürftiger Aufklärung durch die PKV Unternehmen und dem PKV Verband nicht bewusst und welcher PKV-Jurist argumentiert schon gern gegen die PKV? Richtig angewendet zeigt der § 6 VVG die Pflichtverletzungen der PKV durch Unterlassen gegenüber den Versicherten auf, auch alle bisherigen durch bestimmte Umstellungen! Er macht all die Honorare schreibenden Tarifwechsel-Optimierer überflüssig. Bei richtiger Beratung sollte das Bundesverfassungsgericht mitziehen. Wer stellt einen Antrag?

Private Krankenversicherung Vergleich auch mit Tarifwechsel § 204 VVG intern

  1. PKV Tarife neue (ab 2009) und alte Welt. Gemeinsamkeiten, Unterschiede,
  2. Erkenntnisse zu  Tarifwechsel § 204 VVG  innerhalb einer Privaten wegen höherer medizinischer Leistungen oder um hohe PKV Beiträge zu senken.
  3. Tarife und Gefahren – geschlossene, nicht beworbene, offene Tarifwerke und Unwichtiges!
  4. Beiträge der privaten Krankenversicherungen im Alter kein Tabu bei uns.
  5. Wenn Beiträge Krankenversicherungen sich gefährlich entwickeln.
  6. Leistungen von Krankenversicherungen im Vergleich.
  7. Eigener Test private Krankenversicherung Vergleich zur Privaten KV seit 1989 – unsere Rettung.
  8. Krankenversicherung Vergleich nur mit belegbaren Fakten – und Transparenz.
  9. Keine Schmusekurse zwischen Vermittler und private Krankenversicherung.
  10. Hohe Provisionszahlungen an die Vermittler nach Umsatz?
  11. Kritik an PKV Rating und Vermittler wegen Auslassen der Beiträge im Alter.

Solche Informationen zur PKV sind erläuterungsbedürftig. Sie arbeiten im Gespräch mit uns zusammen.

Privat Krankenversicherte werden bis zu 3x abkassiert… 

… bei Vertragsabschluss, in der Vertragslaufzeit und ggf. bei internen Tarifwechseln nach § 204 VVG. Bei Tarifwechsel durch unnötige Honorare und weil Krankenversicherungen ihren kostenlosen Beratungspflichten nicht nachkommen. Manche Krankenversicherung missachten schlichtweg Rechte der Versicherten beim Tarifwechsel. Das muss angeprangert werden.

Die Rechtslage ist für Krankenversicherungen nicht beliebig! Versicherte können fast alles nach ihren Vorstellungen fordern, wenn dadurch die beste Lösung für sie gefunden wird. Ablehnung oder geforderte Verhaltensvorschriften sind Anmaßung, überheblich und in der Sache unkundig. Hier muss rechtsstaatlicher Nachhilfeunterricht erfolgen. Es geht immer mehr um Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit! Dies werden der Presseartikel mit unserem Leitfaden zum internen Tarifwechsel und unser Internetauftritt mit dem Erscheinen des Presseartikels aufzeigen.

Keine unnötigen Honorare mehr – Selbsthilfe durch den Leitfaden

Wechseln innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung, warum auch immer, ist seit 1994 problemlos möglich und honorarfrei, wenn man weiß, wie es geht. Versicherte werden umschmeichelt. Täuschung ist das Schlüsselwort für zusätzliche Einnahmequellen. Von uns erscheint deshalb ein kostenneutraler Leitfaden zum Tarifwechsel zu § 204 VVG für Versicherte. Inzwischen ist ein Wildwuchs von unnötigen Tarif Optimierern und “Abkassierern” mit fast allen negativen Ausfallerscheinungen am freien Markt entstanden und sowohl die Krankenversicherungen als auch die zuständigen Bundesministerien für Gesundheit, Finanzen, Justiz und auch BaFin und der Ombudsmann PKV verharren in Schockstarre oder Wohlwollen, und nicht zuletzt bestimmte Teile der Presse. Für bestimmte Presseleute ein „Erfolgsmodell” durch schiere Unkenntnis, Blindheit oder Leistungszwang.

PKV Tarif Opimierer nach § 204 VVG wollen meist Ihr „Bestes“ –  ein saftiges Honorar

06.03.2015 – Neueste Informationen unter Vorbehalt: Die DKV versprach Beitragsstabilität bis April 2015. Die aktuelle Nachricht lautet, dass sie bereits April 2014 durch eine Beitragsanpassung korrigiert werden müsse. Die DKV übernimmt diese Mehrkosten bis April 2015. Grund ist uns bekannt. Nun hetzt aus unserer Sicht ein Tarifwechsel-Optimierer wider besseres Wissen. Nur Rufmord und – Gier? Black Rock lässt in der PKV  grüßen. Sie wissen nicht, was sich dahinter verbirgt? Erweitern Sie Ihr Wissen unter google. – Hier wird Geldgier verbrämt als Menschenfreundlichkeit plus fast selbstloser Hilfe aufgetischt. Eine Hilfe, die außerdem tatsächlich nicht nötig wäre! OT der Honorar-Optimierer:  „Bildlich gesprochen wird also jetzt das, was noch auf der hohen Kante verfügbar ist, dafür verbraten, die Kunden hinters Licht zu führen.“ Wir bleiben am Ball. Ein mieses Erfolgsmodell, dass immer mehr sein wahres Gesicht zu zeigen scheint.

Es gilt choice editing * – Hilfe zur Selbsthilfe beim internen PKV Tarifwechsel für Versicherte 

Wir handeln nach den Grundsätzen von choice editing zur Konsumentenerziehung (Anm.: K. sind wir jederzeit und überall.), einer Methode, durch die sichergestellt wird, dass ganz normale Bürger nicht in die Lage geraten, ökologisch und gesellschaftlich schädliche Produkte und Dienstleistungen zu erwerben.* Überflüssige Honorarleistungen für Tarifumstellungen bei privat Krankenversicherten sind somit schädliche Dienstleistungen für die Betroffenen. Die man vermeiden kann. Quellen zu * choice editing: Das wissenschaftliche Sachbuch “2052″ von Jorgen Randers als “Der neue Bericht an den Club of Rome”; siehe S. 248 und 249, unter “choice editing zur Konsumentenerziehung” des Briten Alan Knight. Unser PKV Leitfaden manipuliert nicht Tarifwechsel nach ALADON Peter Zinke innerhalb derselben privaten Krankenversicherung; ein wichtiger FOCUS Artikel vom Februar 2008 . Das war nur ein weiterer Anfang außer dem durch uns initiierten § 178 f  VVG im Jahre 1993/1994. Missverständlich und manipulierbar ist jedoch die Vorgabe des Gesetzgebers, wenn er die Angabe von prozentualen Beitragserhöhungen von den privaten Krankenversicherungen fordert und durchsetzt. Dieses rechtliche Diktat ist schlicht Unsinn, sachlich irreführend und damit kontraproduktiv für die Versicherten bei richtigen Tarifwechseln.

Nicht jeder Medienbericht zum Tarifwechsel lohnt sich zu lesen oder anzusehen

Welche seriöse Presse hält endlich dagegen? Oder: Welche Presse ist seriös? Weiß sie z. B. immer noch nicht, dass der § 178f VVG 1994, aktuell der §204 VVG, durch ALADON Peter Zinke kam? Für die meisten dieser Zunft gilt: Wirklich kompetent oder mehr oberflächlich, schnelllebig, sensationslüstern, eitel, großes Ego? Die Betreffenden wissen, wer gemeint ist. Warum ich nicht angegriffen werde? Weil ich drauf warte. Beispiel: „Informieren Sie Ihren Chefredakteur, damit er Ihnen helfen kann.“ Und? – Nichts kam mehr. Betr.: FO

PKV Abschluss nach Unisex und Wechsel bei Bisex Tarifen

Der Gesetzgeber durchschaut nicht das Labyrinth von Tarifen nach Bisex- und Unisex-Welt. Beste Leistungen zur Gesundheit, dauerhaft bezahlbare Beiträge, stets solide Risikozuschläge, kompetente Führungsebenen, beste Beratungen, entlastende Tarifwechsel nach § 204 VVG? Wir bieten allen seit 1990 unser System mit unverzichtbaren Einblicken in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sowie überschaubare Lösungsmöglichkeiten. Hier finden Sie Informationen über uns:  FOCUS, DM, Capital, Frankfurter Allgemeine Bisher seit 1993 zahlreiche Artikel über Spezialist Peter Zinke, Versicherungsmakler CCI27092013_0000CCI27092013_0001Der Gesetzgeber lässt die Mauertaktik der privaten Krankenversicherungen bei Wechsel innerhalb der eigenen Tarife zur Verringerung der Beiträge zu. Nur alte Info?? Aktueller denn je, da „PKV Beiträge Optimierer“ nicht selten Versicherte regelrecht ausnehmen. Unbewusste Hilfestellung leistet oft die Presse!

PKV Rating, Presse, bezahlbare Beiträge, gefährliche Risikozuschläge

Seit langem halten wir PKV Rating, z.B. von ASSEKURATA, Finanztest, Morgen & Morgen, MapReport für dauerhaft nicht aussagefähig. Dies gilt verstärkt für Spiegel.online, focus.online, ökotest und andere Printmedien. Oft unklar: Geschlossene und nicht mehr beworbene Tarife, Langzeitvergleiche. Tarifwechsel nach § 204 VVG. Die richtige private Krankenversicherung? Gleichbleibende medizinische Qualität und langfristig bezahlbare Beiträge? Wechsel innerhalb meiner Krankenversicherung zwecks Besserstellung? Bezahlbar heißt für uns 40Jahre Laufzeit definieren. Hochwertige Infoansätze zum Test über uns u.a. in FOCUS, DM, Capital, Frankfurter Allgemeine Zeitung Informationsdienste Mewes System 1993. Risikozuschläge sind oft am PKV Beitrag gekoppelt. Selbstbeteiligungen explodieren bei vielen im Vertragsverlauf. Beispiel: 2000 DM wurden 2300 bzw. 2700 €. Kundig machen!

BAFIN, Ombudsmann, PKV Verband, Gesetzgeber, Vermittler unter der Lupe

PKV Abschluss, Langzeitvergleiche der Beiträge, Tarifwechsel und Abzocke

Wie beraten und vermitteln wir die private Krankenversicherung?

Viele Gesellschaften erhöhen für privat Versicherte die Beiträge – in einigen Fällen um bis zu 25 Prozent.Betroffene sollten jetzt handeln. Viele Privat Versicherte haben in den vergangenen Tagen erschüttert ….
Privat Versicherte sind regelmäßige Gebührensteigerungen längst gewohnt. Aber die Kostenexplosion zum Jahreswechsel könnte …….. in den Ruin treiben: Bis zu 25 Prozent oder monatlich ….. Von Barbara Brandstetter
11.02.2008 FOCUS vom 11.02.2008Besser umsteigen
Privatversicherte senken ihre Beitragslast am einfachsten mit einem Tarifwechsel beim selben Unternehmen. Worauf Sie achten müssen. Von FOCUS-Redakteur Matthias Kowalski
Wer seinen Tarif beim selben Versicherer wechselt, kann viel sparen – bei gleichem Schutz. Kunden müssen aber oft um ihr Recht kämpfen. Von FOCUS-Redakteur Matthias Kowalski
Die Kosten explodieren, die Politik hat die private Krankenversicherung fast abgeschrieben. Ein erster Vergleich offenbart jetzt die wahren Beitragssteigerungen im Alter. Von FOCUS-Redakteur Matthias Kowalski

Wir versuchen auch dort zu helfen, wo andere Vermittler hohe Courtagen kassierten, aber Probleme in der Beitragsentwicklung verursacht haben. Der Zeitaufwand ist meist extrem hoch.

Bester Krankenversicherungsvergleich im Angebot

PKV Beiträge und kontra Stiftung Warentest

Informationen für Tarifwechsler innerhalb der eigenen PKV Oberflächlichkeit von Medien und Politik. Lesen Sie etwas über Peter Zinke zur PKV aus Sicht anderer.: Alterungsrückstellungen beim Wechsel der Krankenversicherung Wer kennt die Fallen „geschlossener“ („nicht mehr beworbener“) PKV Tarife beim Wechsel innerhalb der PKV in der Beitragsentwicklung? Unsere PKV Diagramme zum Krankenversicherungsvergleich wurden weiterentwickelt. Übergang auf Unisextarife! Wir: Dauerhaft günstige PKV Beiträge seit 1990, darum eigene Entwicklung unverzichtbar. PKV Beiträge kontra Bilanzkennzahlen. Praxis schlägt Theorie. 6 oder 10 Jahre sind nichtssagend wie oft bei Finanztest Stiftung Warentest. Mehr zu unseren PKV Kriterien  beim PKV Vergleich.

Transparenz beim internen Tarifwechsel durch § 6 VVG

Meist gehasste Vorschrift des PKV Verbandes?

Verlangen Sie zur Umstellung eine vollständige Aufstellung aller Gutschriften vor und nach dem Wechsel der Tarife. Mehr unter Liste Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherungen. „PKV Testsieger Rating“ in Presse usw. kritisch betrachten“. Kritik an PKV Rating der Presse und Rating – Wenn Medien profitorientiert 7 zum Thema private KV Beiträge und Beitragssteigerungen berichten. PKV Forum – Nutzen oder Bühne für Selbstdarsteller und Versicherungsmakler auf Suche nach dem schnellen Abschluss einer Krankenversicherung? Wie PKV Verband – Versicherungsberater – Versicherungsmakler an der Gesundheitsreform durch private KV Abschlüsse mitwirken. Wie eine große private Krankenversicherung und Vermittler privat Krankenversicherte sehen, wenn es um Beiträge der PKV im Vertrag geht.

Unsere Grundlagen für private KV Testsieger zum GKV-PKV Wechsel

Auf nachvollziehbare Informationen der Krankenversicherungen und Vermittler haben wir uns seit 1989 spezialisiert. Z.B. PKV Beiträge als Langzeitvergleiche, geschlossene/nicht mehr beworbene Tarife, Größe einer PKV, VVaG oder Aktiengesellschaften, Anzahl Tarifwerke, Rating Systeme, Entwicklung der Selbstbehalte im laufenden Vetrag usw. Nicht jeder Bäcker backt gutes Brot, nur weil er Bäcker ist. Welche private Krankenkasse empfehlen wir? Am besten ist unsere Kompetenz an der sich wiederholenden Frage von Versicherungsmaklern / -vermittlern zu verdeutlichen: “Herr Zinke, welche PKV empfehlen Sie.” Stete Antwort: “Daran arbeite ich seit 1989. Erstmals berichtete das Nachrichtenmagazin FOCUS in einem Krankenversicherung Vergleich am 17.10.2005 auf den S. 234 – 239 durch ALADON Peter Zinke über zu hohe PKV Beiträge im Rentenalter. Vier Krankenversicherungen wollten keine Veröffentlichung. Die: 30, 24, 16 und 03. Diese Ziffern sind Code-Nr. für private Krankenversicherungen, die in der Beratung enttarnt werden. Wichtiger Hinweis: Bevor man nach diesen Vorgaben seine private Krankenversicherung anspricht, sollte man den aktuellen Stand meiner Texte prüfen. Eine Garantie wird von uns in keiner Richtung übernommen. Spezielle Kurzanfragen mit e-Post (Tel. Nr. angeben) werden  ablehnend oder entsprechend beantwortet.

Tägliche Politik und kleine Informationen

Die Globalisierung ist für alle freiheitlich lebenden Völker eine tödliche Gefahr, weil die Sicherheit des Nationalstaates und seiner Individuen dabei auf der Strecke bleiben. 

In eigener Sache: Diese Seite wird zur Veröffentlichung meines kostenlosen Leitfadens zum Tarifwechsel innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung umfassend neu aufbereitet und verkürzt für die Versicherten auf den Punkt gebracht. Stand: 15.02.2015

Die Leitlinie des PKV Verbandes entlarvt sich unter Ziffer 3 Absatz 2. Die Krönung liefern die beiden letzten Sätze. Alles was sonst geschrieben steht, wird dadurch hinfällig. Die Umstellung in einen anderen Tarif soll eine gesteuerte Aktion im Sinne der PKV sein.

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