PKV Verband bringt nach tiefer Schlafphase Leitlinien zum Tarifwechsel nach § 204 VVG

Der PKV Verband hat am 14.10.2014 erstmals überhaupt Leitlinien (LL) zum Tarifwechsel innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung auf massiven öffentlichen Druck hin veröffentlicht, die am 01.01.2016 in Kraft treten sollen. Das Pikante daran ist die Tatsache, dass die entsprechenden Rechtsvorschriften bereits seit 2008 gelten. Schlussfolgerung zu der PKV Verbands Blüte aus unserer Sicht: „Wir bestimmen die Auswahl der Tarife für einen internen Tarifwechsel. Gesetz hin, Gesetz her.“ –

Der Wille des Gesetzgebers in §§ 204 und 6 VVG wird missachtet. Aus unseres Sicht willkürliches, rechtswidrige Vorgehen. – Was sagen PKV Vermittler? – Wie fast stets: Schweigen im Wald und weiter kassieren.

Ort des Rechtsbruchs des PKV Verbandes

Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel innerhalb einer Privaten Krankenversicherung, herausgegeben vom PKV Verband, gültig ab 1.1.2016, unterschrieben von zahlreichen Mitgliedsunternehmen

Ziffer 3. Gewährleistung von Transparenz über die Tarifwelt

„Transparenz über die Tarifwelt können die Versicherungsunternehmen dem Versicherten dadurch verschaffen, dass sie ihm das gesamte Spektrum an Tarifalternativen aufzeigen. Um auch bei einer breiten Tariflandschaft die Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit für den Kunden zu erleichtern, können die Unternehmen alternativ auf der Basis eines uswahlsystems geeignete Tarife für den Kunden auswählen. Der Umstand, dass es sich um eine Auswahl handelt, muss benannt werden. Die Auswahl soll verkaufsoffene und andere, bestandsstarke Tarife umfassen. Je nach Unternehmensgröße und –historie müssen die Schwellenwerte für die Bestandsgröße vom Unternehmen individuell festgelegt werden.“

Kommentar:

Dieser oben stehende Absatz zu Ziffer 3. ist ein Skandal. Auf den PKV Verband trifft zu, dass hier der Bock zum Gärtner wird. Auf die Politik übertragen hieße dies, Politiker sind straffrei bei jedem Gesetzesverstoß. Auf die Wirtschaft gemünzt ist es einfacher: Bock und Politik interessieren nicht. Man macht alles so, dass stets und bei jedem Pfusch die anderen die Zeche zahlen. Nur eine spannende Frage bleibt im Raum: Hat der Verband so wenig Wissen bzw. keine geeigneten Anwälte oder ist ihm das auch wurscht? – Vielleicht gibt es eine gewisse Antwort zum besseren Verstehen: Zahlreiche Angehörige der PKV-en wissen gar nicht, dass es einen Beratungs-§ 6 VVG mit Haftung gibt! – Wenn dem im größeren Umfang so ist, dann wäre dies ein weiterer Skandal.

Am Puls der Ereignisse rund um den Tarifwechsel – Was man wissen sollte, bevor es „brennt“

Wie man privat Krankenversicherte schlicht „verarscht“, z. B.  Angestellte und Selbstständige. Fragen und Feststellungen zum richtigen Tarifwechsel.

Was einem so einfällt, auch nach Gesprächen

Diese Themen sollte man vielleicht ernster nehmen, als es zunächst den Anschein haben könnte. Sie sind Ansätze für Veränderungen oder Umwälzungen, für Niederlagen, Unwahrheiten oder auch Skandale.

< Träumt der PKV-Verband bis zum 1.1.2016 von einem Kartell, ohne es tatsächlich zu wissen? –

< Es gibt keinen Lorbeerkranz für einen Rechtsstaat, wenn er sehenden Auges Menschen bei Tarifumstellungen nach §§ 204 und 6 VVG wegen wirtschaftlicher Interessen privatenr Krankenversicherungen plündern lässt. –

< Es gibt private Krankenversicherungen, die den Termin 1.1.2016 für Einführung der Leitlinien des PKV-Verbandes nicht nötig haben, sondern sofort und mit besserem Leitfaden aufwarten können und es bisher bereits so geschah. Die Leitlinie des Verbandes ist derzeit eine Farce und Veralberung der Versicherten. –

< Warum stellt fast nur stets ein Vorstandsmitglied der DEBEKA den Vorstandsvorsitzenden  des Verbandes der privaten Krankenversicherungen? –

PKV-Verband ist „heilig“ oder „scheinheilig“ oder  „Schadensbegrenzer der Krähen“? –

< Es gibt bei einzelnen privaten Krankenversicherungen Krankenhaustagegelder mit Ersatzfunktion, z.B. als Einbettzimmer-Zusatz für ein Zweibettzimmer. Man sollte vor einer Kündigung dieses Krankenhaustagegeldes klären, ob dessen Alterungsrückstellungen auf den verbleibenden stationären Tarif übertragbar sind. Schon gewusst?

< Drei Sterne bei der Alte Oldenburger sind mehr als Fünf Sterne bei anderen Krankenversicherungen. Sie wollen wissen warum? Schreiben Sie uns Ihre Ansicht, Ihre Meinung, wir werden zutreffende Aussagen veröffentlichen. Sie kennen die Gründe nicht? Sie sollten Sie kennen, wenn Sie dem Unheil aus dem Wege gehen wollen.

< Die Leitlinien des PKV-Verbandes zum internen Tarifwechsel innerhalb einer privaten Krankenversicherung nach § 204 VVG i.V. mit § 12  ff KalVO für alle Krankenversicherungen und den „Rest der Bewohner der Bundesrepublik“, man beachte das Datum 01.01.2016, enthalten nicht nur Ungereimtheiten, sondern Unwahrheiten und Rechtsbrüche in einem Rechtsstaat. – Darauf gehen wir noch ein.

Um Antworten und Gedanken wird gebeten mit Adresse unter e-Post  peter.zinke@aladon.de 

Zu dem Leitfaden des PKV Verbandes nehmen wir Stellung, insbesondere zur Redlichkeit der Absicht, die finanziellen Belastungen der privat Krankenversicherten seriös zu senken. Weiter geht es um die Frage, inwieweit bisher überhaupt gesetzlich fair zum internen Tarifumstieg beraten wurde.

Tarifwechsel Leitlinien des PKV Verbandes ab 01.01.2016

Nein, bitte sofort, und zwar zum 1.1.2015. Es ist nicht mehr als recht und billig, wenn die PKV beweisen soll, dass sie bereits seit langer Zeit die Rechtslage kannte (§ 6 VVG) und dennoch nicht gesetzeskonform handelte, wodurch Versicherten hohe und vermeidbare Kosten entstanden. Notlagen wurden einfach nicht registriert.

Man sparte eigene qualifizierte Mitarbeiter. Wer zum 1.1.2015 nicht umschalten kann, weil die geeigneten Mitarbeiter dazu nicht vorhanden und geschult sind, hat dann wohl ein kleines Problem. Wer eine private Krankenversicherung betreibt, sollte auch die notwendigen Eignungen in allen Bereichen mitbringen.

Da der Unterzeichner seit Jahren genau auf diese Punkte hinweist, gibt es wohl nur den Nachweis der Befähigung durch eine PKV oder das Eingeständnis des bewussten Scheiterns.  Deshalb: Umstellung ab 1.1.2015. gez. ALADON Peter Zinke, Spezialist für private Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Haftung durch Fehlverhalten des PKV Verbandes

Die tragende Rolle in Kompetenz und Verantwortung des PKV-Verbandes für die Handlungen der einzelnen privaten Krankenversicherungen wird dabei kritisch untersucht. Die Anwendung vorhandener Gesetze zum Nutzen der Versicherten werden überprüft. Haftungsfragen durch Fehlverhalten aufgezeigt.

Der PKV Verband preist sich zur Bekanntgabe seines Leitfadens mit dem Motto:

„Private Krankenversicherung erweitert Service beim Tarifwechsel“ – so lautet die Schlagzeile des Verbandes

Unsere Betrachtung und Bewertung wird kritisch und direkt kommen. Wir werden von keiner Seite gesponsert. Unser Verhältnis zur PKV ist gespannt bis angespannt und – wir haben eine schlimme Eigenschaft: Wir sind nicht bestechlich – abgesehen von wirklich guten Ratschlägen und Informationen. Es wird aufgezeigt, inwieweit man von einem erweiterten Xervice sprechen kann. Und mehr.

Weiteres zum Leitfaden des PKV-Verbandes folgt zeitnah. ALADON Peter Zinke, Versicherungsmakler, Stand: 10.11.2014

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