Hinweis zu den folgenden Texten:

Fließender Aufbautext. Textänderungen jeder Art sind nicht auszuschließen. Daher ist der Text noch nicht öffentlich verwertbar!!

Leitfaden des VN – 

In permanentem Aufbau durch ALADON Peter Zinke, Versicherungsmakler Stand: 21.10.2016

Der  Leitfaden bringt die Antwort auf die Frage, wie gehe ich langfristig als privat krankenversicherte Person bei meinem Recht auf Tarifwechsel nach den §§ 204 und 6 VVG innerhalb meiner PKV vor.

Rechtsgrundlage zum Tarifwechsel: § 204 VVG (Einschränkungen durch BGH-Urteil vom April 2016!). Beratungsmöglichkeiten: Verpflichtend durch die eigene PKV gemäß § 6 Abs. 4 VVG i.V. mit Abs. 1. „Wünsche und Bedürfnisse“ der VN sind zwingend zu beachten. Kein Ermessensspielraum!

Richtiges Vorgehen bei der eigenen PKV.

Das ist der absolute Knackpunkt, sind die Weichen für Erfolg oder Misserfolg für Versicherte. Dieses „Wie“ erstellen wir Ihnen. Keine Beratung durch uns. Nur Aufzeigen des Weges, wie Sie Ihre PKV in die Pflicht nehmen und ggf. haftungsrechtlich kontern können. Sie allein bleiben Herr/Frau des Verfahrens! – Alles stets nur schriftlich! Wegen der Beweislast. Berät man Sie falsch, haben Sie die PKV im „Haftungssitz“ nach Abs. 5 des § 6 VVG.  / mehr folgt – Kosten: Werden noch bekannt gegeben.

„Wünsche und Bedürfnisse des Versicherten“

Sie müssen wissen, Versicherte können mit unseren Fakten juristisch dominant werden. Nur so lange man unwissend ist, wird man verdummt, abserviert. Man lässt Rechtsnormen und genial einfache Arbeitsprozesse den Versicherten einfach weg. „Das geht nicht, viel zu viel Arbeitsaufwand.“ Wird immer wieder vorgeschoben. Hier ziehen wir ganz sachlich den Drückeberger-PKV-en das letzte Hemd aus. Mit uns können Sie dominant und kompetent auftreten.

Es wird fast nur vom § 204 VVG Tarifwechsel geredet. § 6 VVG tritt meist sonnenfinsterähnlich in den Hintergrund! Aber, private Krankenversicherungen haben dem Versicherten beim richtigen Tarifwechsel intern zu gehorchen! Kostenlos zu beraten. Wenn dies nicht geschieht, dann dürfte es für Sie künftig mit uns kein Problem geben. Das klingt hart. Es ist jedoch Klartext.

Sie bezahlen, Sie bestimmen die Musik

Also liegt es an Ihnen, was Sie als Beratung verlangen, rechtmäßig fordern. Die Haftung des Unternehmens greift (Abs. 5 VVG), wenn Ihren „Vorgaben“ nicht entsprochen wird. Wer etwas anderes sagt (z.B. Profisionshaie, evt. PKV Verband u.s.w.), belügt Sie oder ist dämlich. Das gilt auch für Presseberichte im einen oder anderen Fall. Oft sind Presseberichte dilettantisch oder kommerziell eingefärbt. Finanztipp zeigt Ihnen nach unserer Ansicht einen falschen Weg auf, weil Sie, aus welchen Gründen immer, Ihnen Hohnorarberater empfehlen.

Wie Sie vorgehen müssen, zeigen wir Ihnen auf. Wir stehen als kompetente Versicherungsmakler mit 27jähriger Entwicklung auf Ihrer Seite, damit Sie nicht „abgesahnt“ werden. Wir bieten Ihnen den Hintergrund zur richtigen Beratung durch Ihre PKV. Und was viel schlimmer ist: Wir profizieren gezielt, weil wir Pfuschen und Absahnen der Bürger leid sind. Seit einigen Jahren sehen wir fassungslos zu, was in unserem Rechtsstaat als widerrechtlich laufen kann. Stand: 23. Oktober 2016

Der Fließtext wird weiter ausgebaut. gez. Peter Zinke, Versicherungsmakler und mehr. Siehe unter http://www.aladon.de/private-krankenversicherung-pkv-werdegang-peter-zinke

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