Ein Tarifwechsel in der PKV nach § 204 VVG muß verständlich und nachvollziehbar sein. Wir zeigen Prämienverläufe auf und bieten Informationen zum Tarifwechselrecht und Tarifwechsel nach § 204 VVG, um Nachteile mindestens möglichst klein zu halten.
ALADON Peter Zinke ist der Makler, der das gesetzliche Tarifwechselrecht und den Tarifwechsel für die in der PKV Versicherten durch einen Sieben-Punkte-Forderungskatalog u.a. in DM und FOCUS 1993 (Februar, März) sowie Frankfurter Allgemeine Zeitung Informationsdienste Wolfgang Mewes-System vorbereitet hatte und 1994 verabschiedete der Bundesgesetzgeber das Gesetz zum Tarifwechsel im § 178 f VVG..

Bundesgesetzblatt 1994Der Tarifwechsel nach § 178 f VVG wurde ab Januar 2008 in der Neufassung (Gesundheitsreform) im § 204 VVG legalisiert. Der Text wurde sachlich sogar noch zu Gunsten der Versicherten erweitert.
Die 1993 von uns aufgezeigte Textvorgabe als Forderung für den Gesetzgeber war fast identisch mit dem Gesetztext, der dann im Juli 1994 im Parlament verschiedet wurde. Damit rücken auch Kündigen und Wechseln einer Krankenversicherung in den PKV Focus.
Zinke bringt zum Tarifwechselrecht und Tarifwechsel entsprechende Kompetenz für Kunden mit. Diese Kenntnisse wirken sich als echter Verbraucherschutz aus, weil sie nicht einseitig auf einzelne Unternehmen der PKV und bestimmte Abschlüsse ausgerichtet sind.
Die Beratung zum Tarifwechselrecht und Tarifwechsel leidet unter Mangel am Wissen und Verständnis auch bei Versicherungsmakler und PKV Unternehmen. Die Presse befaßt sich bisher nicht mit dem Tarifwechsel zur PKV. Deshalb einige Fragen:
Bis 1994 war ein Tarifwechsel, z. B. zum Zwecke der Beitragsminderung, nicht im Sinne der Versicherten geregelt. Ein Tarifwechsel brachte für Versicherte Nachteile oder wurde abgelehnt. Jede PKV konnte nach Gutdünken entscheiden. Erst 1994 verabschiedete der Gesetzgeber das Recht auf Tarifwechsel nach § 178f VVG. Dieses Recht gilt nur innerhalb eines Unternehmens.
Bei unserer Beratung und Vermittlung wird auf Tarifwechsel und Tarifwechselrecht umfassend eingegangen. Er ist ein wichtiger Beratungspunkt vor Vertragsabschluß. Ein Tarifwechsel innerhalb einer Krankenkasse private kann deshalb für Sie keine Nachteile bringen.
Wir verhindern den falschen Tarifwechsel.
Der Kunde muß zum Tarifwechsel wissen, welche Auswirkungen dieser bei mehreren Tarifwerken haben könnte. Versicherte in der PKV werden zum Tarifwechsel nicht selten, auch gezielt, falsch informiert. Fragen Sie uns.
Beim Wechsel der Krankenversicherung geht noch bis einschließlic 2008 die Alterungsrückstellung verloren. Nach jedem Wechsel einer Krankenversicherung fängt man also bei Null an. Ein Wechsel vor 2009 kann aber auch richtig sein, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Ob es die beste private Krankenversicherung gibt? Alles im Leben ist/hat das Beste oder Schlechteste. Suchen Sie die beste PKV oder einige sehr gute, dann werden Sie solche Krankenversicherungen auch finden.