Regel 2: Leitfaden, zweiter Schritt

Grundsatz a: Wenden Sie sich wegen internen Tarifwechsels dennoch nur an Ihre PKV in einer überzeugenden, durchdachten und glaubwürdigen Vorgehensweise. Und: Das Unternehmen muss auf Wunsch kostenlos und schriftlich nachweisbar beraten. Das sichert die Haftung ab.

Meiden Sie konsequent Honorarberater. Ihre PKV kann es besser, wenn sie will (muss!). Sie sollten zunächst mit abwehrendem Verhalten oder Blockaden zum Tarifwechsel rechnen. Ihr Einstieg muss genau sitzen. Dann kann Ihre PKV nicht ausweichen. Nur schriftlich vorgehen. Kurze Fristen setzen und Ihre PKV sollte verständlich und kurz gefasst zur Sache antworten.

Grundsatz b: Gestalten Sie Ihre schriftliche Anfrage flexibel und so, dass die schriftlichen Antworten Ihrer PKV Ihnen einen guten Einblick in die vergangene und künftige Wertigkeit und Geschäftspolitik für Ihre Entscheidung liefern. – Hier formiert sich u.U. das Bollwerk gegen Sie.

Der harmlose Text könnte z.B. so lauten:

„Liebe PKV, ich bin bei Ihnen krankenversichert und möchte meinen Vertragsstand mittel- bis langfristig komplett überprüfen und ggf. neu ordnen. Es ergeben sich geänderte Lebenslagen. Ich fühle mich oft durch reißerische Presse- und Fernsehberichte und mangelhafte oder fehlende Informationen verunsichert und nicht optimal informiert. Welche Punkte ich für meine Anfrage als meine Wünsche und Bedürfnisse ansehe, teile ich Ihnen hiermit mit. Erst nach Auswertung Ihrer Antworten wende ich mich zur Beratung an Sie, und zwar nur an Sie gemäß § 6 VVG. Ich bitte Sie, mir die entsprechenden zielführenden Informationen zu meiner Anfrage verständlich und kurz gefasst innerhalb 14 Tage zukommen zu lassen.

Ich gehe davon aus, dass Sie meine Wünsche und Bedürfnisse bei guter Vorleistung nicht allzu viel Arbeitsaufwand abverlangen, zumal ja der PKV Verband eine Leitlinie ab 2016 herausgibt. Ich bitte Sie aber, meine Wünsche und Bedürfnisse nach meinen Vorstellungen zu beantworten. Vielen Dank.“

Diese neue und bisher noch nie so da gewesene Art des Einstiegs ist ein absolut unverzichtbarer Schritt für Ihren Erfolg! Sie werden von uns allgemein verständlich wissend gemacht. Damit sollten Sie die nach unserer Ansicht möglichen rechtswidrigen Verhaltensweisen des PKV Verbandes und gleichgesinnter privater Krankenversicherungen eigentlich erfolgreich zurechtrücken können. Diese grundlegende Widerspruchs-Thematik wird in einer der folgenden Regeln leicht verständlich abgehandelt. Es geht um die unterschiedliche Auslegung gesetzlicher Vorschriften durch ALADON Peter Zinke einerseits und des PKV Verbandes und bestimmter Krankenversicherungen andererseits. – Nähere Angaben ergeben sich aus späteren Regeln.


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