Wir haben aus Berlin die informelle Nachricht, dass der Stichtag für die 3-Jahres-Regelung wohl vom 27.10.06 jetzt anscheinend endgültig auf den 02.02.2007 verschoben werden soll. Damit besteht noch die Chance alle GKV Versicherten, die am 01.01.2007 versicherungfrei werden, sich privat zu versichern.
Erfolgt die Verlegung des Stichtages, gilt die Bestandsschutzklausel. D.h. § 6 SGB V, Abs. 9 - Die Bestandsschutzklausel stellt sicher, dass Arbeiter und Angestellte, die am Stichtag (das wäre dann der 02.02.2007) bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren oder vor diesem Stichtag ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt hatten, um in ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln, versicherungsfrei bleiben, solange sie keinen anderen Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllen.
Alle GKV Versicherten, die nach bisherigem Recht zum 01.01.2007 versicherungsfrei werden und bei der GKV vor dem 02.02.2007 (Eingang Kündigung bei der GKV bis zum 01.02.2007) kündigen, würden die Regelung erfüllen und wären dadurch nicht von der 3-Jahres-Regelung betroffen.
Wie jede Information zur Gesundheitsreform, gilt auch diese unter Vorbehalt, dass es die entsprechenden Einigungen geben wird. Sobald wir dazu etwas genaueres wissen, melden wir uns wieder.
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