§ 178f VVG zum Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherungen. Gilt nicht für den Tarifwechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen.
Der Gesetzestext war eineinhalb Jahre vorher (Februar und März 1993) fast identisch in Focus, DM und (Januar 1994) Frankfurter Allgemeine Zeitung Informationsdienste Mewessystem erschienen und stammte somit als Vorgabe von mir.