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Sensation durch Bundesverwaltungsgericht am 23.06.2010 perfekt – Sprungrevision der Bafin zum Tarifstrukturzuschlag weist Allianz KV in die Schranken

 

Bis 2009, dann galt …..: Die BAFIN verlor 2009 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Main in erster Instanz.

Was war zum Tarif Wechselrecht nach § 204 VVG geschehen?
Die BAFIN lag im Rechtsstreit mit Allianz Krankenversicherung wegen Mißbrauch des Gesetzes. Das Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt/Main endete in erster Instanz zu Gunsten der Allianz.

Allianz Krankenversicherung, ehemals Vereinte Krankenversicherung,  agiert am Tarifwechsel Recht nach § 204 VVG zum Nachteil der Versicherten mit einem Tarifstrukturzuschlag vorbei. Ist dies willkürliches Verhalten und Abkassieren Versicherter für fehlgeleitete Geschäftspolitik? Macht oder Willkür vor Recht? Anderes Rechtsverständnis des untersten Gerichtes siegt (bisher) statt Ziel des Gesetzgebers mit dem § 204 VVG, Beitragssenkung durch Tarifwechsel, zu verwirklichen. Allianz Ffm. VW-Gericht Ffm. Man schweigt besser.

Die Allianz schuf verdeckte Mängel für zahlreiche Versicherte, die niemals zu Lasten Unschuldiger gehen durften. Wenn doch, würde dieses Gerichtsurteil m.E. kaum rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Willkür zum Nachteil privat Versicherter wären Tür und Tor geöffnet.  Der § 204 VVG wäre blanker Unsinn. Ein Skandal, wenn das Ersturteil Bestand hätte.
Allianz Krankenversicherung verstößt m.E. gegen elementare Rechtsnormen im Zivilrecht. Verwaltungsgericht Ffm. sieht vor lauter Wald die Bäume nicht. Zu Ehren des Gerichts sei gesagt: Auch Richter können irren. Und dann noch: Das nächst höhe Gericht steht bereit.

Das Bundesverwaltungsgericht hob nunmehr mit Urteil vom 23.06.2010 das Urteil des VG Frankfurt/Main auf. Fakt: Private Krankenversicherungen dürfen keinen Tarifstrukturzuschlag zur Grundprämie erheben, wie die Allianz, wenn Versicherte in einen neuen Tarif wechseln wollen. Selbst große Krankenversicherungen können stolpern, wenn sie der Ansicht sind, sie könnten sich den Kuchen nach ihrem Rezept backen..

Hier hat das höhere Gericht der Maßlosigkeit einen Riegel vorgeschoben. Dank gilt der BAFIN, die klar Stellung für die Versicherten bezogen hatte.

Schale Gefühle bleiben: Ein einzelner Kläger, PKV Versicherter, wäre u.U. in den finanziellen Ruin geschliddert. Verdient hätten außer der PKV die Rechtsbeistände. Das ist kein Rufmord, sondern mehrfach gelebte Praxis. Deshalb gilt:  W e h r e t  den  A n f ä n g e n.

Die Begründung des obersten deutschen Gerichtes steht noch aus. Dennoch ist festzuhalten, dass der § 204 VVG Tarifwechsel weiterhin seine volle Gültigkeit und damit den Wert für wechselwillige Versicherte behält. Man sollte auch von einer anderen PKV folgendes nicht vergessen: „Wir lassen uns doch nicht unseren schönen neuen Tarif kaputt machen.“

Am Rande sei vermerkt, dass ein weiterer schwelender Streitpunkt die Frage aufwirft, ob bei einem Tarifwechsel ein kleinerer Selbstbehalt gegenüber einem größeren als Mehrleistung anzusehen ist. Hier wird wohl auch letztendlich irgend wann ein Urteil entscheiden müssen. Diese Auffassung wurde in einem Bundesministerium vertreten. A-PZ Aktualisiert am 23.01.2021.

Notfall private Krankenversicherung oder nicht mehr?

Manche Gesellschaften erhöhten für privat Versicherte 2021 die Beiträge – in einigen Fällen um bis zu 25 Prozent. Betroffene sollten handeln. 

Hinweis: Die Seite ist in Bearbeitung. Daher noch nicht aktuell.

Viele Gesellschaften erhöhten für privat Versicherte die Beiträge – in einigen Fällen um bis zu 25 Prozent. Betroffene sollten handeln. 

„Bei einigen langfristig Versicherten steigen die monatlichen Beiträge mit gesetzlichem Zuschlag um bis zu 100 Euro“, sagt er. Branchenführer Debeka hebt die Beiträge für Bestandskunden um durchschnittlich fünf Prozent an, die DKV verlangt im Schnitt acht Prozent mehr, Signal Iduna 3,6 Prozent, Allianz drei und die Central rund 8,5 Prozent mehr. „Im Einzelfall können deutliche Abweichungen nach oben und nach unten auftreten“, sagt Ulrich Hartmann von der Allianz. 25 Prozent sind dabei keine Ausnahme. Viele Versicherte fragen sich nun, wie lange sie sich die First-Class-Behandlung noch leisten können. Denn selbst wenn die Beiträge Jahr für Jahr um fünf Prozentpunkte steigen, muss ein 40-Jähriger, der heute 500 Euro zahlt, zu Rentenbeginn 1600 Euro berappen. Und der Weg zurück in das gesetzliche System ist den Versicherten meistens versperrt.

Die Begründungen, warum die Kunden ab dem kommenden Jahr mehr zahlen müssen, ähneln sich: Im vergangenen Jahr seien die Ausgaben für medizinische Leistungen in der privaten Krankenversicherung um 6,7 Prozent und in der Pflegeversicherung um 6,9 Prozent gestiegen. Zudem würden die Bundesbürger stetig älter, neue Sterbetafeln müssten zugrunde gelegt und die Kosten für den von der Politik aufgebürdeten Basistarif umgelegt werden. Die Beiträge müssten an die Kosten angepasst werden.

„Die Begründungen der Gesellschaften sind in zahlreichen Fällen nicht ausreichend und erregen oft massiv den Unwillen der Vermittler und der Versicherten“, sagt Zinke, der sich als Fachmann für die private Krankenversicherung einen Namen gemacht hat.

Die Beiträge für verschiedene Anbieter mit annähernd gleichen Leistungen fallen stark unterschiedlich aus (siehe Tabelle). So zahlt ein 61-jähriger Mann bei der Universa beispielsweise 580,19 Euro. Hinzu kommt ein Betrag von 620 Euro, den der Kunde als Selbstbehalt aus eigener Tasche zahlen muss. Bei der Alten Oldenburger werden bei einer ähnlichen Tarifzusammensetzung 473,04 Euro fällig. Und das bei einem deutlich geringeren Selbstbehalt von 330 Euro.

Doch die Versicherten sind der Willkür der Anbieter nicht schutzlos ausgeliefert. Der Gesetzgeber räumt jedem privat Versicherten das Recht ein, in einen für ihn günstigeren Tarif zu wechseln. Dabei gilt es, einige Fußangeln zu beachten und hartnäckig zu bleiben.

Viele Gesellschaften verfügen inzwischen über ein wahres Arsenal an Tarifen. Es werden immer neue Angebote aufgelegt, um junge, gesunde Menschen mit möglichst günstigen Beiträgen zu locken. Mit weitreichenden Folgen. Denn die alten Tarife werden für junge, gesunde Menschen geschlossen. Der Tarif vergreist, Ausgaben und Beiträge explodieren und werden für viele unbezahlbar. Einen Durchblick hat in diesem Tarifwirrwarr kaum mehr jemand. „Selbst die meisten Vermittler durchschauen die Materie nicht mehr“, sagt Zinke. Seriöse Beratung sei unter diesen Umständen unmöglich.

Doch nicht nur der Tarifdschungel erschwert einen Wechsel. Häufig werden Wechselwilligen Steine in den Weg gelegt. Zum einen verschweigen einige Versicherer günstige Tarife. „Eine anonyme Nachfrage beim Versicherer kann daher hilfreich sein“, rät Trittmacher. Manche Versicherer verlangen zudem eine erneute Gesundheitsprüfung – und zwar immer dann, wenn der neue, günstigere Tarif bessere Leistungen bietet oder einen geringeren Selbstbehalt verlangt. „Davon sollten sich die Kunden nicht abschrecken lassen“, rät Christoph Kranich von der Patientenberatungsstelle der Verbraucherzentrale Hamburg. Selbst wenn das eine oder andere Zipperlein plagt, können die Kunden einen teuren Risikozuschlag einfach umgehen, indem sie auf die bessere Leistung im neuen, günstigeren Tarif verzichten. „Vielen Kunden wird diese Option überhaupt nicht mitgeteilt“, moniert Kranich.

Ohnehin liegen die Tücken bei einem Tarifwechsel eher im Detail – besonders bei Versicherten, bei denen schon bei Abschluss des Vertrags Risikozuschläge vereinbart wurden, weil sie nicht kerngesund waren. Wenn diese dann einen immer höheren Selbstbehalt akzeptieren, damit die Beitragserhöhung nicht allzu hoch ausfällt, landen sie schnell in einer Kostenfalle. „Wer immer zum nächsthöheren Selbstbehalt wechselt, gerät spätestens bei der Explosion in seinem Tarif und bei dem Versuch in einen weiteren Tarif zu wechseln, in eine unausweichliche Zwangslage“, warnt der PKV-Experte Zinke. Ein einfaches Beispiel verdeutlicht das Dilemma: Angenommen ein Versicherter zahlt einen Risikozuschlag von zehn Prozent, etwa 60 Euro auf 600 Euro. Dieser Zuschlag muss vom Kunden dann auch im neuen, günstigeren Tarif gezahlt werden. Selbst wenn der neue Tarif nur 200 Euro beträgt, nimmt der Versicherte den alten Zuschlag von 60 Euro mit – er muss also insgesamt 260 Euro zahlen. „Doch mit jeder Beitragssteigerung steigt der Risikozuschlag“, warnt Zinke. Verdreifacht sich der Beitrag auf 600 Euro, erhöht sich der Risikozuschlag von 60 Euro auf dann 180 Euro.

Gerade der Wechsel der Versicherungsgesellschaft sollte nicht leichtfertig geschehen. Zum einen verlieren die Versicherten ihre über die Jahre gesparten Alterungsrückstellungen. Diese bilden die Versicherer, um die Beitragserhöhungen im Alter abzufedern. Privat Versicherte, die sich nun eine neue Gesellschaft suchen, können zudem nur noch in die seit 2009 neu aufgelegten Tarife wechseln. Und diese haben einen großen Nachteil: Wenn die monatlichen Beiträge zu teuer werden, kann man nur noch in den neuen Basistarif wechseln. In diesem wird mindestens der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung fällig – also rund 570 Euro im Monat. Und anders als im früheren Standardtarif (vor 2009) gehen auch hier Altersrückstellungen verloren. Das wird für die Versicherten im Alter ebenfalls teuer.

Damit sie nicht zu viele Nachteile erleiden, müssen sich die Kunden wehren. PKV-Profi Zinke sieht aber auch die Politik in der Pflicht: „Der Gesetzgeber müsste klare Regeln für die Pflichten der Vermittler zu Tarifumstellungen schaffen.“

Quelle: http://www.welt.de/die-welt/finanzen/article5587759/Notfall-Krankenversicherung.html

Jetzt langen die privaten Kassen erst richtig zu

Kostenexplosion

Privat Versicherte sind regelmäßige Gebührensteigerungen längst gewohnt. Aber die Kostenexplosion zum Jahreswechsel könnte …….. in den Ruin treiben: Bis zu 25 Prozent oder monatlich ….. Von Barbara Brandstetter

Viele privat Versicherte haben in den vergangenen Tagen erschüttert die Post ihrer Versicherungsgesellschaft gelesen. Statt freundlicher Weihnachtsgrüße enthielten die Briefe die Ankündigung, dass die Kunden vom kommenden Jahr an mehr zahlen müssen. Je nach Tarif, Alter und Geschlecht verlangen die Versicherer bis zu 25 Prozent Aufschlag. „In diesem Jahr langen die Gesellschaften besonders kräftig zu“, sagt Jens Trittmacher vom Bund der Versicherten.

Auch bei Makler Peter Zinke häufen sich Anrufe und Mails verärgerter Kunden. „Bei einigen langfristig Versicherten steigen die monatlichen Beiträge mit gesetzlichem Zuschlag um bis zu 100 Euro“, sagt er. Branchenführer Debeka hebt die Beiträge für Bestandskunden um durchschnittlich fünf Prozent an, die DKV verlangt im Schnitt acht Prozent mehr, Signal Iduna 3,6 Prozent, Allianz drei und die Central rund 8,5 Prozent mehr. „Im Einzelfall können deutliche Abweichungen nach oben und nach unten auftreten“, sagt Ulrich Hartmann von der Allianz. 25 Prozent sind dabei keine Ausnahme. Viele Versicherte fragen sich nun, wie lange sie sich die First-Class-Behandlung noch leisten können. Denn selbst wenn die Beiträge Jahr für Jahr um fünf Prozentpunkte steigen, muss ein 40-Jähriger, der heute 500 Euro zahlt, zu Rentenbeginn 1600 Euro berappen. Und der Weg zurück in das gesetzliche System ist den Versicherten meistens versperrt.

Die Begründungen, warum die Kunden ab dem kommenden Jahr mehr zahlen müssen, ähneln sich: Im vergangenen Jahr seien die Ausgaben für medizinische Leistungen in der privaten Krankenversicherung um 6,7 Prozent und in der Pflegeversicherung um 6,9 Prozent gestiegen. Zudem würden die Bundesbürger stetig älter, neue Sterbetafeln müssten zugrunde gelegt und die Kosten für den von der Politik aufgebürdeten Basistarif umgelegt werden. Die Beiträge müssten an die Kosten angepasst werden.

„Die Begründungen der Gesellschaften sind in zahlreichen Fällen nicht ausreichend und erregen oft massiv den Unwillen der Vermittler und der Versicherten“, sagt Zinke, der sich als Fachmann für die private Krankenversicherung einen Namen gemacht hat.

Die Beiträge für verschiedene Anbieter mit annähernd gleichen Leistungen fallen stark unterschiedlich aus (siehe Tabelle). So zahlt ein 61-jähriger Mann bei der Universa beispielsweise 580,19 Euro. Hinzu kommt ein Betrag von 620 Euro, den der Kunde als Selbstbehalt aus eigener Tasche zahlen muss. Bei der Alten Oldenburger werden bei einer ähnlichen Tarifzusammensetzung 473,04 Euro fällig. Und das bei einem deutlich geringeren Selbstbehalt von 330 Euro.

Doch die Versicherten sind der Willkür der Anbieter nicht schutzlos ausgeliefert. Der Gesetzgeber räumt jedem privat Versicherten das Recht ein, in einen für ihn günstigeren Tarif zu wechseln. Dabei gilt es, einige Fußangeln zu beachten und hartnäckig zu bleiben.

Viele Gesellschaften verfügen inzwischen über ein wahres Arsenal an Tarifen. Es werden immer neue Angebote aufgelegt, um junge, gesunde Menschen mit möglichst günstigen Beiträgen zu locken. Mit weitreichenden Folgen. Denn die alten Tarife werden für junge, gesunde Menschen geschlossen. Der Tarif vergreist, Ausgaben und Beiträge explodieren und werden für viele unbezahlbar. Einen Durchblick hat in diesem Tarifwirrwarr kaum mehr jemand. „Selbst die meisten Vermittler durchschauen die Materie nicht mehr“, sagt Zinke. Seriöse Beratung sei unter diesen Umständen unmöglich.

Doch nicht nur der Tarifdschungel erschwert einen Wechsel. Häufig werden Wechselwilligen Steine in den Weg gelegt. Zum einen verschweigen einige Versicherer günstige Tarife. „Eine anonyme Nachfrage beim Versicherer kann daher hilfreich sein“, rät Trittmacher. Manche Versicherer verlangen zudem eine erneute Gesundheitsprüfung – und zwar immer dann, wenn der neue, günstigere Tarif bessere Leistungen bietet oder einen geringeren Selbstbehalt verlangt. „Davon sollten sich die Kunden nicht abschrecken lassen“, rät Christoph Kranich von der Patientenberatungsstelle der Verbraucherzentrale Hamburg. Selbst wenn das eine oder andere Zipperlein plagt, können die Kunden einen teuren Risikozuschlag einfach umgehen, indem sie auf die bessere Leistung im neuen, günstigeren Tarif verzichten. „Vielen Kunden wird diese Option überhaupt nicht mitgeteilt“, moniert Kranich.

Ohnehin liegen die Tücken bei einem Tarifwechsel eher im Detail – besonders bei Versicherten, bei denen schon bei Abschluss des Vertrags Risikozuschläge vereinbart wurden, weil sie nicht kerngesund waren. Wenn diese dann einen immer höheren Selbstbehalt akzeptieren, damit die Beitragserhöhung nicht allzu hoch ausfällt, landen sie schnell in einer Kostenfalle. „Wer immer zum nächsthöheren Selbstbehalt wechselt, gerät spätestens bei der Explosion in seinem Tarif und bei dem Versuch in einen weiteren Tarif zu wechseln, in eine unausweichliche Zwangslage“, warnt der PKV-Experte Zinke. Ein einfaches Beispiel verdeutlicht das Dilemma: Angenommen ein Versicherter zahlt einen Risikozuschlag von zehn Prozent, etwa 60 Euro auf 600 Euro. Dieser Zuschlag muss vom Kunden dann auch im neuen, günstigeren Tarif gezahlt werden. Selbst wenn der neue Tarif nur 200 Euro beträgt, nimmt der Versicherte den alten Zuschlag von 60 Euro mit – er muss also insgesamt 260 Euro zahlen. „Doch mit jeder Beitragssteigerung steigt der Risikozuschlag“, warnt Zinke. Verdreifacht sich der Beitrag auf 600 Euro, erhöht sich der Risikozuschlag von 60 Euro auf dann 180 Euro.

Gerade der Wechsel der Versicherungsgesellschaft sollte nicht leichtfertig geschehen. Zum einen verlieren die Versicherten ihre über die Jahre gesparten Alterungsrückstellungen. Diese bilden die Versicherer, um die Beitragserhöhungen im Alter abzufedern. Privat Versicherte, die sich nun eine neue Gesellschaft suchen, können zudem nur noch in die seit 2009 neu aufgelegten Tarife wechseln. Und diese haben einen großen Nachteil: Wenn die monatlichen Beiträge zu teuer werden, kann man nur noch in den neuen Basistarif wechseln. In diesem wird mindestens der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung fällig – also rund 570 Euro im Monat. Und anders als im früheren Standardtarif (vor 2009) gehen auch hier Altersrückstellungen verloren. Das wird für die Versicherten im Alter ebenfalls teuer.

Damit sie nicht zu viele Nachteile erleiden, müssen sich die Kunden wehren. PKV-Profi Zinke sieht aber auch die Politik in der Pflicht: „Der Gesetzgeber müsste klare Regeln für die Pflichten der Vermittler zu Tarifumstellungen schaffen.“ 

Quelle: http://www.welt.de/finanzen/article5579678/Jetzt-langen-die-privaten-Kassen-erst-richtig-zu.html

Tarif-Check der Privaten

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Der richtige Tarif – Check innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung zur  …….. Beitragssenkung bei gleichen, höheren oder geringeren Leistungen.

Tarif-Check für die privaten Krankenversicherungen.

Wie geht man beim Wechsel innerhalb einer privaten Krankenversicherung langfristig richtig vor. Die Frage für Sie lautet einfach: Will ich langfristig den richtigen Ansatz setzen oder reicht mir die richtige Einsparung derzeit aus und alles andere ergibt sich von selbst.

Bessere Alternativen zum Tarifwechsel finden

Sparen Sie Beiträge durch Tarifwechsel in Ihrer privaten Krankenversicherung.

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Liebe Leser (-innen)! 

Tarifwechsel innerhalb Ihrer Privaten. Oft ein Problem. Dabei ist der richtige interne PKV Tarifwechsel ganz einfach, wenn man sich auskennt und gute, harte Vorarbeit über Jahre geleistet hat. Voraussetzungen? Man muss allen anderen, auch den Mathematikern!!, mindestens einen kleinen Schritt voraus sein und mindestens ein wenig ganz, ganz anders denken und vorgehen.

Wir werden einen besonderen Leitfaden zum internen PKV Tarifwechsel innerhalb privater Krankenversicherungen hoffentlich in Kürze herausbringen. Einen Wechsel – Leitfaden, der Sie klüger macht, ohne dass Sie dabei zu viel zahlen müssen. Der Sie z.B. gegenüber Beratern aller Art ( u.a. Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Versicherungsvertreter) und Krankenversicherungen weitgehend unabhängig macht und dass Sie dauerhaft richtig vorgehen!

Wenn Sie mehr wissen wollen, sprechen uns kurz schriftlich an mit Ihren persönlichen Daten.

Ihr Peter Zinke – Versicherungsmakler, Stand 08.11.2013

PS. § 178f VVG, jetzt § 204 VVG kam 1994 durch meine Initiative.  Das sollte man vielleicht wissen.

peter.zinke@aladon.de 

 

Gut statt billig

FOCUS-SERIE KRANKENVERSICHERUNG – TEIL 3

Die bessere Leistung gibt es bei privaten Versicherern. Doch der Weg zum optimalen Tarif bleibt verwirrend. Wie Sie solide Anbieter aufspüren. Von FOCUS-Redakteur Matthias Kowalski

Die Treue zu seiner Versicherung wurde Ludolf von Canstein nicht belohnt. 45 Jahre lang überwies er der Vereinten Krankenversicherung Prämien, bis dem Mainzer dieses Jahr die Galle überging: Die Allianz-Tochter hatte den Tarif des 74-Jährigen für ambulante Behandlung binnen zwei Jahren mehr als verdoppelt und den Eigenanteil auf stolze 3000 Mark hoch geschraubt. Angesparte Altersrückstellungen, die von Cansteins Beitrag noch vor zwei Jahren um lächerliche 3,25 Mark minderten, erwähnt der Versicherungsschein 99 gar nicht mehr. Seine Monatsrechnung: knapp 1100 Mark nur für die Krankenpolice, plus 110 Mark für die Pflegeversicherung.

Über Wege aus der Beitragszange hätte die Vereinte längst informieren müssen: Weil ältere Privatpatienten zu akzeptablen Konditionen praktisch nicht mehr zu anderen Anbietern wechseln können, gilt seit fünf Jahren der Standardtarif, den alle privaten Krankenversicherungen ihren Kunden ab 65 anzubieten haben – Schutz auf Kassenniveau für derzeit maximal 860 Mark Monatsbeitrag. Dazu müssen Versicherer seit 1994 ihre Kunden ohne Probleme in andere vergleichbare Tarife umsteigen lassen – die Vereinte hat vier davon.

Im Tarifdschungel der Inter Versicherung wäre Monika Wernecke aus Hessen beinahe noch schlimmer in die Irre geleitet worden. 1080 Mark Monatsbeitrag waren der Fotografenmeisterin zu viel, und sie verlangte eine Umstellung mit vergleichbarer Qualität. Die Offerte der Inter mit nur noch 768 Mark Monatsprämie klang gut, hatte nur einen Haken: Statt bisher 400 Mark Eigenanteil jährlich sollte sie dafür künftig bis zu 800 Mark berappen, bei schlechterem Schutz. Durch Zufall stieß die Unternehmerin auf einen günstigeren und leistungsstärkeren Tarif, den ihr die Versicherung verschwiegen hatte. Beitragsvorteil: im Jahr bis 1100 Mark. Kommentar der Inter: man sei ja „nicht gezwungen, alle Alternativen zu nennen“.

Leider wahr. Denn laut Gesetz sind Versicherungen lediglich verpflichtet, irgendwelche Umstiegsangebote zu machen – keineswegs nur zum Vorteil der Versicherten. Sie müssen keine Details zu Folgen zum Beispiel für angesparte Altersrückstellungen mitteilen.

Erst im Frühjahr hatte der sonst verbraucherfreundliche Bundesgerichtshof entschieden, dass den sieben Millionen Privatversicherten kein weiteres Auskunftsrecht gegenüber ihren Unternehmen zusteht – für Hans Dieter Meyer vom Bund der Versicherten ein glatter „Verstoß gegen das Transparenzgebot“ .

Der Staatsminister im Kanzleramt, Hans Martin Bury, und die Monopolkommission der Regierung setzen sich dafür ein, dass die quasi lebenslange Bindung der Privatpatienten auf Gedeih und Verderb an das einmal gewählte Unternehmen endlich dem freien Wettbewerb weichen möge. Transparenz über die Altersrückstellungen und sämtliche Tarifwerke der Versicherer wären dafür Voraussetzung. Bislang stehen diese Forderungen noch nicht einmal in einem Gesetzentwurf. Also sind Alternativen für die Suche nach verlässlichen Versicherungen gefragt.

Der Wiesbadener PKV-Analytiker Peter Zinke hat ein einfaches wie einleuchtendes Kriterium für die Wahl eines soliden Krankenversicherungsunternehmens gefunden: die Anzahl der Tarifwerke, in denen Kunden bei einem Anbieter versichert sind (vgl. Tab. S. 333). Je weniger – oft geheim gehaltene – Tarifwerke, desto besser hat das Unternehmen seinen Versichertenbestand gepflegt. Neue Billigtarife waren unnötig, um Neugeschäfte anzuziehen, weil der alte Tarif konkurrenzfähig ist.

Auch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat Sympathien für diese Analyse: „Je mehr Tarifwerke parallel existieren, desto größer ist die Gefahr der Intransparenz für die Versicherten mit allen negativen Folgen.“ Deshalb sind auch die reinen Preis-Leistungs-Vergleiche unbrauchbar. Selbst die Verbraucherverbände vermuten, daß „immer wieder Gesellschaften mit neuen Billigangeboten vorn liegen, während Versicherte in Alttarifen vergreisen und höhere Beiträge zahlen müssen“.

Noch größer ist die Gefahr, wenn Unternehmen zu ihren Alttarifen neue Options- oder Minitarife als Köder auslegen: Experten halten diese Tarife für unterkalkuliert, weshalb hier Prämiensteigerungen programmiert sind. Wollen die ehemals günstig Geköderten wegen Beitragsexplosion oder weil sie bessere Leistungen wünschen in einen Haupttarif desselben Anbieters umsteigen, kommt das böse Erwachen: So verlangen DKV und Victoria beim Umstieg aus ihren Billigtarifen „K95“ bzw. „ET“ nach ein paar Jahren bis zu 100 Prozent Risikozuschlag. Und die Aufnehmertarife sind meist heute schon teurer als Angebote von Unternehmen mit nur einem Tarifwerk ohne Billigköder (vgl. Tab. S. 334).

„Die Kunden sollen ihr Hirn einschalten“, mahnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Gute Krankenversicherungen für 100 Mark ohne Spätfolgen kann es heute einfach nicht mehr geben.“ Peter Zinke: „Solide Versicherer haben solche Mätzchen gar nicht nötig, sie sind auf Dauer preiswerter.“

GRUND ZUM MEUTERN
Ein Indiz für die Seriosität von Krankenversicherungen ist die Kundenzufriedenheit. Beschweren sich überdurchschnittlich viele Kunden beim Bundesaufsichtsamt in Berlin z. B. über Schadenregulierung oder Beitragserhöhungen, ist Vorsicht angebracht.

VORSICHT TARIF-CHAOS
Erste Wahl sollten Anbieter mit wenigen Tarifwerken sein: Beitragssprünge durch Tarif-Hopping bei demselben Versicherer oder erneute Risikozuschläge lassen sich so vermeiden. Das größte Tarifchaos mutet die Inter Versicherung mit mindestens 13 Tarifwerken ihren Kunden zu. Auch billige Ködertarife im Angebot der Gesellschaften sind ein Alarmsignal.

FAVORITEN IM VERGLEICH
Globale, Nürnberger und R+V bieten billige Neutarife an. Doch wer später in die Haupttarife wechseln will, zahlt mehr als bei den Anbietern mit nur einem Tarif Alte Oldenburger oder Süddeutsche. Beide Versicherer bieten ihre Tarife seit über 20 Jahren an. Der FOCUS-Vergleich gilt für eine 38-Jährige:

MEHR WISSEN
Diese Internet-Adressen helfen in Sachen private Krankenversicherung.

www.aladon-peter-zinke.de
Die Wunderlampe in Sachen PKV-Analysen und Hintergründe auf höchstem Niveau

www.bundderversicherten.de/Fragen.htm
Gutes Frage- und Antwortforum für Privatversicherte und solche, die es werden wollen

FOCUS Nr. 39 (1999)

FOCUS Nr. 39 (1999)

FOCUS Nr. 39 (1999)

FOCUS Nr. 39 (1999)

FOCUS Nr. 39 (1999)

FOCUS Nr. 39 (1999)

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Quelle: http://www.focus.de/finanzen/news/focus-serie-krankenversicherung-und150-teil-3-gut-statt-billig_aid_181283.html

Wechsel ohne Sorge

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Die geplante Gesundheitsreform 2000 entschärft die Gefahr explodierender Beiträge im Alter. Von FOCUS-Redakteur Matthias Kowalski

Das Lob kam unerwartet: private Krankenversicherungen (PKV) seien ein „Innovationsfaktor“, der den gesetzlichen Kassen Beine machen könne. So beschied Andrea Fischer den Versicherungsbossen im Juni 1998. Ein Jahr später verordnet die grüne Gesundheitsministerin im Reformentwurf 2000 der vielgescholtenen PKV eine Genesungskur zur „Begrenzung der Prämienbelastung älterer Privatversicherter“, die sich gewaschen hat.

„Wenn der Entwurf das Parlament so passiert, wäre das Thema der rasant steigenden Beiträge im Alter bald gegessen“, analysiert Wolfgang Scholl, Versicherungsspezialist
der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Die Kernpunkte:

  • Doppelte Beitragsgarantie. Schon mit 55 (bisher 65) Jahren sollen Privatpatienten in den „Standardtarif“ auf Kassenniveau wechseln dürfen. Der Monatsbeitrag liegt dafür nie über dem durchschnittlichen Höchstbeitrag der Kassen (z. Zt. West: 864, Ost: 750 Mark). Ehepaare müssen nicht mehr zweimal den Standardtarif bezahlen, sondern nur höchstens den 1,5fachen Betrag.
  • Mehr Eigenvorsorge. Mit einem Zehn-Prozent-Zuschlag auf die Beiträge sollen ab kommendem Jahr alle zwischen 21 und 60 Jahren höhere Rückstellungen für die Entlastung im Alter ansparen. Die 7,2 Millionen Altkunden in der privaten Vollversicherung dürfen sich bis März 2000 entscheiden, ob sie der Regelung beitreten wollen oder nicht.
  • Höhere Ertragsbeteiligung. Aus den Kapitalerträgen erhalten die Versicherten 90 (bisher 80) Prozent er sogenannten „Überzinsen“ gutgeschrieben.
  • Mehr Optionen. Unternehmen müssen besser über alternative und günstigere Tarife samt Preisen informieren, in die Kunden umsteigen können.
  • Einmal privat, immer privat. Mit einfachen Tricks zogen sich allein zwischen 1992 und 1997 fast eine Million ältere Privatpatienten vor explodierenden Beiträgen unter den gesetzlichen Schutz zurück. Dazu reichte es etwa, das Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze zu drücken, Voll- in Teilzeitbeschäftigung umzuwandeln oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu beziehen. Viele Selbständige ließen sich anstellen. Dieses Schlupfloch ist künftig ab 55 Jahren verbaut, wenn Rückkehrer nicht unmittelbar zuvor fünf Jahre Kassenpatient waren.

Konsensfähig. Während Ärzte und Apotheker gegen Reformpläne des gesetzlichen Systems Front machen, ist die PKV-Reform kaum umstritten: Die Pläne beruhen auf Vorschlägen einer Expertenkommission, die die christlich-liberale Regierung 1994 eingesetzt hatte. Selbst die FDP fordert seit längerem, zur Entschärfung des Beitragsproblems den Standardtarif auch für Jüngere anzubieten.

Selbst der Kölner PKV-Verband tut sich schwer, geharnischte Kritik zu formulieren, und bedankt sich in einer Mitteilung sogar für die Festschreibung der Arzthonorare im Standardftarif auf Kassenniveau. Allerdings warnt man vor „möglichen Einbrüchen beim Neugeschäft“ durch den Prämienaufschlag.

Das Gegenteil erwartet der Bamberger Professor Ulrich Meyer, der Mitglied der von Theo Waigel einberufenen Expertenrunde war: „Einen 30jährigen mit 300 Mark Monatsbeitrag in der PKV werden zehn Prozent Aufschlag kaum abschrecken, wenn er damit die Gewißheit niedrigerer Prämien im Alter hat.“ Vielmehr sollte die PKV „die Chance nutzen und offensiv gegen ihr viel zu schlechtes Image angehen“.

Über kuriose Folgen des Zuschlags berichten Versicherungsmathematiker: so seien Konstellationen denkbar, in denen Versicherte durch eine lange Ansparzeit und hohe Verzinsung schließlich im Alter gar keinen Beitrag mehr zahlen müßten, sondern jeden Monat noch Geld zurückerhielten.

Und: Den Beitragsbonus für Ehepaare im Standardtarif gibt es nach jetzigen Plänen beinahe für alle. Denn: Den Bonus erhält, wer gemeinsam über nicht mehr als 9562 Mark Monatseinkommen verfügt. Verbandsgeschäftsführer Christian Weber: „Wir fragen uns, ob das wirklich beabsichtigt ist.“

Morgenluft wittert die Branche dennoch. Bis heute häuften die Kunden der PKV im Schnitt 12 000 Mark Altersrückstellungen an – damit könnte bereits jetzt rein rechnerisch der Beitrag für jeden Privatpatienten über mindestens zehn Jahre um 100 Mark monatlich sinken. Durch die Reform wird der Kapitalstock noch größer. Vergessen scheinen also die Zeiten, als Rentner im Fernsehen über unbezahlbare Beiträge zur PKV klagten oder die Versicherer wie 1996 unterm Strich mickrige 600 Neuabschlüsse zustande brachten. Klaus Bohn, Vorstandsvorsitzender der Mannheimer Krankenversicherung, ist optimistisch: „Die Reform nützt den Patienten und uns.“

Vor zuviel Euphorie warnt indes Helmut Müller, Präsident des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen. Einige Unternehmen müßten noch „Managementfehler in der Annahme-, Produkt- und Tarifpolitik“ beheben und „notleidend gewordene Bestände sanieren“. Gegen eine „Absolution für alle privaten Krankenversicherer“ stemmt sich auch der Wiesbadener PKV-Experte Peter Zinke: „Die Unternehmenspolitik ist entscheidend, und da haben wir nur Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die wahre Bewährungsprobe steht noch bevor.“

STANDARDTARIF – DIE REISSLEINE FÜR PRIVATPATIENTEN

Für ältere Versicherte sind Prämien über 1000 Mark im Monat keine Seltenheit.

Als Ausweg bietet die PKV seit 1994 den sog. „Standardtarif“ mit abgespeckten Leistungen (Mehrbett- statt Einzelzimmer) auf Kassenniveau an. Beiträge und Leistungen sind bei allen Anbietern gleich. Umsteigen dürfen bisher alle ab 65 mit zehn Jahren Vorversicherungszeit. Monatsbeitrag: max. durchschnittlicher Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen, derzeit 864 (Ost: 750) Mark, bei einem Selbstbehalt von 600 Mark jährlich

Der Koalitionsplan
Ab dem Jahr 2000 soll der Tarif für alle ab 55 offenstehen. Ehepaare erhalten einen Beitragsbonus, d. h., sie zahlen gemeinsam maximal 1296 (Ost: 1125) Mark Monatsprämie. Die Regelung greift für alle Paare mit Monatseinkünften von derzeit unter 9562 (Ost: 8100) Mark. Tatsächlich dürften die Prämien im Standardtarif unter diesen Grenzen liegen, weil während der Vorversicherung Altersrückstellungen auflaufen, die den Beitrag weiter senken.

Die bessere Alternative ohne dauerhafte Leistungskürzung dürfte ein Wechsel in andere Tarife desselben Unternehmens (nach § 178f VVG) sein.

ENTSCHEIDUNG FÜRS LEBEN: KASSE ODER PRIVAT
Die „richtige“ Krankenversicherung für alle gibt es nicht. Doch die geplante Gesundheitsreform macht die private Krankenversicherung attraktiver. Die wichtigsten Unterschiede und Neuerungen im Überblick

FOCUS Nr. 25 (1999)

FOCUS Nr. 25 (1999)

FOCUS Nr. 25 (1999)

FOCUS Nr. 25 (1999)

FOCUS Nr. 25 (1999)

FOCUS Nr. 25 (1999)

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Quelle: http://www.focus.de/finanzen/news/private-krankenversicherung-wechsel-ohne-

Halbieren Sie Ihre Beiträge

Versicherer in fünf Güteklassen ein, in denen die Unternehmen jeweils al­phabetisch geordnet sind. Es gibt kei­nen Erstplatzierten.
Im Gegensatz zu anderen Model­len beruht die Capital-Methode auf einer reinen Unternehmensbetrachtung. Ganz lm Sinne des Versiche­rungskunden gilt: Welchem Unter­nehmen kann ich vertrauen? Um dann die Frage zu klären: Welche Ver­tragsangebote, Tarife und Preise sind für mich attraktiv?
Professor Wasem zur Aussage­kraft des Capital-Ratings: „Bei den über dem Branchenschnitt liegenden Fünf- und Vier-Sterne-Versicherern ist die Wahrscheinlichkeit größer als bei schlechter positionierten Anbie­tern, daß es sich um solide wirtschaf­tende Unternehmen handelt.“ Sie dürften wahrscheinlich – im Sinne des Kunden – Kostensteigerungen besser in den Griff bekommen.

Im zweiten Schritt interessieren Fragen zur Produktpolitik: Was wird nach einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt gezahlt? Wie teuer ist jenes Angebot? Wieviel vergleich­bare Tarife hält das Unternehmen vor?

Auf Tarifpolitik achten
Der Wiesbadener Versicherungsmakler Peter Zinke führt seit Anfang der neunziger Jahre penibel Buch und zeichnet die Entwicklung der Tarife von 27 Gesellschaften nach. Der in der Branche anerkannte Fachmann nutzt seine Übersichten bei jedem Kundengespräch. Skeptisch machen ihn Gesellschaften, die vor geraumer Zeit einen neuen Haupttarif schufen, weil sich ihr alter als teurer Ladenhüter entpuppte. Der Hintergrund: Eine Reihe von Versicherern verkauft den neuen Versicherungsschutz mit ver­gleichbaren Leistungen zu einem günstigeren Preis an Neukunden. Altkunden, die möglicherweise ein schlechtes Risiko sind, durften lange Zeit nicht in das neue Tarifkollektiv wechseln. Denn das hätte, so die Kalkulation der Versicherungsmathematiker, zu Preissteigerungen geführt und die Wettbewerbsfähigkeit des neuen Tarifs beeinträchtigt.

Zinke: „Solche Ausgrenzungstari­fe brachten zum Beispiel Barmenia, Berlin-Kölnische, Hallesche-Nationale, Hanse-Merkur und Inter auf den Markt.“ Bei der Kundschaft des Wies­badener Maklers hatten die Gesellschaften damit kein Glück. Denn die Gefahr sei groß, daß sich diese Tarife mit der Zeit ebenso verteuern wie die alten. Denn seit November 1996 sind alle
Versicherer per Verordnung ge­zwungen, bei gleichartigen Leistun­gen auch Altkunden in die neuen Ta­rife aufzunehmen.

Die Tricksereien mit Alt und Neu zeigen: Den meisten Krankenversi­cherern fällt es derzeit schwer, neue Kunden zu gewinnen. Per Saldo konnte die gesamte Branche 1995 ge­rade einmal 11 000 neue Versicherte begrüßen. Das entspricht etwa einem Zehntel dessen, was in früheren Jah­ren üblich war. Nur noch junge Un­ternehmen wie Mannheimer und Huk-Coburg haben nennenswerte
Zuwächse. So steigerten die Franken 1995 ihre Beitragseinnahmen um 75 Prozent, die Badener konnten gar ein Plus von über 100 Prozent verbuchen.

Dabei müßten eigentlich die ge­setzlichen Krankenversicherer mit ihren Leistungskürzungen und gleichzeitig steigenden Beitragen den Privaten scharenweise Neukunden zutreiben. Viele freiwillig in den Kas­sen versicherte Mitglieder zögern aber. Zu sehr sind ihnen noch die enormen Beitragssteigerungen präsent, die vor einigen Jahren für große Schlagzeilen sorgten. weil ältere Menschen mit fast unbezahlbaren Monatsprämien zu kämpfen hatten.

Mehr Zinsen für die Kunden
Die gesetzlich verordnete Einführung des „Standardtarifs“ entschärfte jenes Beitragsproblem. Es wird weiter gemildert, sobald Minister Waigel ei­nen Vorschlag der PKV-Expertenkommission verwirklicht über den politisch Einvernehmen herrscht. Wasem dazu: „Die Unternehmen sol­len künftig 90 Prozent ihrer überrechnungsmäßigen Zinsgewinne zu­gunsten der Entlastung von Beitragserhöhungen bei älteren Versicherten verwenden.“ Früher sei das erheblich weniger gewesen, wodurch mehr Geld übrig blieb, um versicherungs­technische Verluste auszugleichen. Die treten auf. wenn Prämien im Ver­gleich zu Schäden zu knapp kalku­liert sind. Künftig müßten dann die Unternehmen ihre Beiträge bedarfsgerechter kalkulieren.

Jeder zweite Kunde, der sich momentan für eine private Krankenversicherung interessiert, ist bereits Privatpatient. Entsprechend häufig hat Thomas Martens vom Hamburger Versicherungsmakler Securvita mit diesen Kunden zu tun. „Wer wechselt, muß wissen, daß er die angesparten Alterungsrückstellungen nicht mitnehmen kann.“ Noch wichtiger sei es freilich, einen in­dividuell passenden Tarif bei einem guten Versicherer auszusuchen. Für alle Wechsler gilt. Erst bei der alten Gesellschaft kündigen, wenn das neugewählte Unternehmen die Annahme des Antrags bestätigt. Für eine Kündigung hat der Kunde – beispielsweise nach einer Beitragser­höhung vier Wochen Zeit. Sonst gilt meist eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres.

Capital 04.04.1997

Capital 04.04.1997

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Capital 04.04.1997