Versicherer in fünf Güteklassen ein, in denen die Unternehmen jeweils alphabetisch geordnet sind. Es gibt keinen Erstplatzierten.
Im Gegensatz zu anderen Modellen beruht die Capital-Methode auf einer reinen Unternehmensbetrachtung. Ganz lm Sinne des Versicherungskunden gilt: Welchem Unternehmen kann ich vertrauen? Um dann die Frage zu klären: Welche Vertragsangebote, Tarife und Preise sind für mich attraktiv?
Professor Wasem zur Aussagekraft des Capital-Ratings: „Bei den über dem Branchenschnitt liegenden Fünf- und Vier-Sterne-Versicherern ist die Wahrscheinlichkeit größer als bei schlechter positionierten Anbietern, daß es sich um solide wirtschaftende Unternehmen handelt.“ Sie dürften wahrscheinlich – im Sinne des Kunden – Kostensteigerungen besser in den Griff bekommen.
Im zweiten Schritt interessieren Fragen zur Produktpolitik: Was wird nach einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt gezahlt? Wie teuer ist jenes Angebot? Wieviel vergleichbare Tarife hält das Unternehmen vor?
Auf Tarifpolitik achten
Der Wiesbadener Versicherungsmakler Peter Zinke führt seit Anfang der neunziger Jahre penibel Buch und zeichnet die Entwicklung der Tarife von 27 Gesellschaften nach. Der in der Branche anerkannte Fachmann nutzt seine Übersichten bei jedem Kundengespräch. Skeptisch machen ihn Gesellschaften, die vor geraumer Zeit einen neuen Haupttarif schufen, weil sich ihr alter als teurer Ladenhüter entpuppte. Der Hintergrund: Eine Reihe von Versicherern verkauft den neuen Versicherungsschutz mit vergleichbaren Leistungen zu einem günstigeren Preis an Neukunden. Altkunden, die möglicherweise ein schlechtes Risiko sind, durften lange Zeit nicht in das neue Tarifkollektiv wechseln. Denn das hätte, so die Kalkulation der Versicherungsmathematiker, zu Preissteigerungen geführt und die Wettbewerbsfähigkeit des neuen Tarifs beeinträchtigt.
Zinke: „Solche Ausgrenzungstarife brachten zum Beispiel Barmenia, Berlin-Kölnische, Hallesche-Nationale, Hanse-Merkur und Inter auf den Markt.“ Bei der Kundschaft des Wiesbadener Maklers hatten die Gesellschaften damit kein Glück. Denn die Gefahr sei groß, daß sich diese Tarife mit der Zeit ebenso verteuern wie die alten. Denn seit November 1996 sind alle
Versicherer per Verordnung gezwungen, bei gleichartigen Leistungen auch Altkunden in die neuen Tarife aufzunehmen.
Die Tricksereien mit Alt und Neu zeigen: Den meisten Krankenversicherern fällt es derzeit schwer, neue Kunden zu gewinnen. Per Saldo konnte die gesamte Branche 1995 gerade einmal 11 000 neue Versicherte begrüßen. Das entspricht etwa einem Zehntel dessen, was in früheren Jahren üblich war. Nur noch junge Unternehmen wie Mannheimer und Huk-Coburg haben nennenswerte
Zuwächse. So steigerten die Franken 1995 ihre Beitragseinnahmen um 75 Prozent, die Badener konnten gar ein Plus von über 100 Prozent verbuchen.
Dabei müßten eigentlich die gesetzlichen Krankenversicherer mit ihren Leistungskürzungen und gleichzeitig steigenden Beitragen den Privaten scharenweise Neukunden zutreiben. Viele freiwillig in den Kassen versicherte Mitglieder zögern aber. Zu sehr sind ihnen noch die enormen Beitragssteigerungen präsent, die vor einigen Jahren für große Schlagzeilen sorgten. weil ältere Menschen mit fast unbezahlbaren Monatsprämien zu kämpfen hatten.
Mehr Zinsen für die Kunden
Die gesetzlich verordnete Einführung des „Standardtarifs“ entschärfte jenes Beitragsproblem. Es wird weiter gemildert, sobald Minister Waigel einen Vorschlag der PKV-Expertenkommission verwirklicht über den politisch Einvernehmen herrscht. Wasem dazu: „Die Unternehmen sollen künftig 90 Prozent ihrer überrechnungsmäßigen Zinsgewinne zugunsten der Entlastung von Beitragserhöhungen bei älteren Versicherten verwenden.“ Früher sei das erheblich weniger gewesen, wodurch mehr Geld übrig blieb, um versicherungstechnische Verluste auszugleichen. Die treten auf. wenn Prämien im Vergleich zu Schäden zu knapp kalkuliert sind. Künftig müßten dann die Unternehmen ihre Beiträge bedarfsgerechter kalkulieren.
Jeder zweite Kunde, der sich momentan für eine private Krankenversicherung interessiert, ist bereits Privatpatient. Entsprechend häufig hat Thomas Martens vom Hamburger Versicherungsmakler Securvita mit diesen Kunden zu tun. „Wer wechselt, muß wissen, daß er die angesparten Alterungsrückstellungen nicht mitnehmen kann.“ Noch wichtiger sei es freilich, einen individuell passenden Tarif bei einem guten Versicherer auszusuchen. Für alle Wechsler gilt. Erst bei der alten Gesellschaft kündigen, wenn das neugewählte Unternehmen die Annahme des Antrags bestätigt. Für eine Kündigung hat der Kunde – beispielsweise nach einer Beitragserhöhung vier Wochen Zeit. Sonst gilt meist eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres.
Quelle: Capital 04.04.1997